Gemeinde Kreuzau erhält Denkmalförderung in Kreuzau; 7.500 EUR bis 31.12.2026 zweckgebunden.
Denkmalförderung | Gemeinde Kreuzau
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, durch die Denkmalförderung das baukulturelle Erbe des Landes zu erhalten. Deshalb wurde den Kommunen eine fachbezogene Pauschale für die Umsetzung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Dritter gewährt.
Der Gemeinde Kreuzau wurde eine Pauschale zur Denkmalförderung in Höhe von 7.500,00 € zugesprochen.
Die Mittel sind bis zum 31. Dezember 2026 durch die Gemeinde Kreuzau zweckentsprechend einzusetzen.Aus den Mitteln können Zuschüsse zur Förderung kleinerer privater oder kirchlicher Denkmalpflegemaßnahmen an natürliche und juristische Personen gewährt werden. Bei der Verteilung ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung zu tragen.
Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz NRW muss vorliegen.
Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
zum Erhalt von Denkmalsubstanz (Restaurierungs- oder Konservierungsmaß-nahmen),
zum Erhalt des Erscheinungsbildes eines Denkmals,
bauzeitlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals (z.B. Austausch „Kunststofffenster gegen denkmalgerechte Holzfenster),
Nicht förderungsfähigsind Modernisierungsmaßnahmen wie zum Beispiel energetische und technische Ertüchtigung oder die Erneuerung von Heizungs- und
Außerdem darf die fachbezogene Pauschale nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, die bereits aus anderen Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes oder der Europäischen Union gefördert werden. Eine Doppelförderung ist unzulässig.
Die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der fachbezogenen Pauschale wird nach Antragstellung und Vorlage der entsprechenden Nachweise durch die Gemeinde Kreuzau als Untere Denkmalbehörde durchgeführt.
Entsprechende formlose Förderanträge können ab sofort gestellt werden. Die Anträge senden Sie bitte an folgende Adresse:
Gemeinde KreuzauDer BürgermeisterUntere DenkmalbehördeBahnhofstraße 752372 Kreuzau
Für Rückfragen wenden Sie sich bitten an Herrn Nobis, Tel. 02422 507-355 oderdenkmalkreuzaude.
Gewährung von Zuwendungen für denkmalpflegerische Maßnahmen durch das Land NRW.
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