Landratsamt Mittelsachsen ändert Liegenschaftskatasterdaten in Großweitzschen Gadewitz, Redemitz, Jahnatal, Zschaitz; Öffentliche Einsichtnahme 29.04.2026–28.05.2026 in Döbeln
Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)
Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Gemeinde GroßweitzschenGemarkung Gadewitz (2919): 30
2, 107, 121, 130Gemarkung Redemitz (2923): 1
Gemeinde JahnatalGemarkung Kattnitz (2939): 98Gemarkung Zschaitz (2994): 54
1, 143, 144, 151, 152, 153, 154, 160
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.
Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.
Die Unterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Mittelsachsenhttps:
Zusätzlich liegen die Unterlagen ab dem
- April 2026 bis zum 28. Mai 2026in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und DatenbereitstellungStraße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln
Di. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 UhrDo. 09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhrsowie nach VereinbarungMo. 09:00 – 12:00 UhrMi. 09:00 – 12:00 UhrFr. 09:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Zudem besteht die Möglichkeit, Informationen zu den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters über das Geoportal Sachsenatlaswww.geoportal.sachsen.dezu erhalten.
Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.
Die Berichtigung eines Zeichenfehlers stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen die innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg erhoben werden kann.
Döbeln, den 24. April 2026
Fohlkommissarischer AbteilungsleiterAbteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
¹Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636).