Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a.B.-Langenargen öffentl. Auslegung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans in Langenargen (Parkplatz-Erweiterung der Firma Vetter); Frist 04.05.–03.06.2026.

E 21890 C Amtliches Bekanntmachungs- und Mitteilungsblatt für die Gemeinde Langenargen-Oberdorf 74. Jahrgang Donnerstag, den 30. April 2026

Nummer 18 Verlag: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim, Verantw. Anzeigen: Katharina Härtel, Redaktion: Angela Schnei- der (ela) E-Mail: redaktion@montfortbote.de, Telefon: 0 75 42/94 18 54, Redak- tionsleitung (V.i.S.d.P.): Frank Hautumm, Anzeigenabteilung, Telefon: 07154 8222-70, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de. Es gelten die allgemeinen Geschäfts- bedingungen sowie die aktuelle Preisliste der Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Anzeigenschluss: Dienstag, 10 Uhr, Redaktionsschluss: Dienstag, 10 Uhr, Aboservice: Telefon: 07154 8222-20, E-Mail: abo@duv-wagner.de, Herstel- lung: Druckhaus Müller OHG, Bildstock 9, 88085 Langenargen, Auflage: 1.800 Exemplare, Erscheinungsweise: Wöchentlich freitags, Bezugspreis per Austräger frei Haus jährlich € 44,00; digital per Mail jährlich € 33,20; Kombi-Abo (digital + print) jährlich € 51,20. Verantwortlich für den amtlichen Teil der Veröffentlichungen der Gemeinde Langenargen: Bürgermeister Ole Münder

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2 MONTFORT BOTE Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 9b TVöD. Den vollständigen Ausschreibungstext mit ausführlichen Informationen zum Aufgabengebiet und den Anforderungen finden Sie auf unserer Homepage. Interessiert? Dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an bewerbung@gvv-ekl.de

Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn am Bodensee-Langenargen Zur Verstärkung unseres Teams haben wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle in Vollzeit zu besetzen Fachinformatiker in der Systemintegration (m/w/d) Gemeindeverwaltungsverband

Ansprechpartner: Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen

Julian Brandstetter Tettnanger Straße 17, 88085 Langenargen

Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltung www.gvv-ekl.de

07543 9324-10, brandstetter@gvv-ekl.de Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch–Kressbronn a.B.–Langenargen über die öffentliche Auslegung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der geplanten Parkplatz- erweiterung der Firma Vetter in Langenargen gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Förmliche Beteiligung) Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.04.2026 den Entwurf zur 8. Änderung des Flächen- nutzungsplanes im Bereich der geplanten Parkplatzerweiterung der Firma Vetter, Gemeinde Langenargen in der Fassung vom 16.02.2026 gebilligt und für die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 16.02.2026 und die nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverban- des wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen können in der Zeit vom vom 04.05.2026 bis 03.06.2026 im Internet unter: https://www.gvv-ekl.de/flaechennutzungsplan/aenderungen.html eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum (Veröffentlichungsfrist) während der allge- meinen Öffnungszeiten im Rathaus wie folgt aus. Gemeinde Eriskirch (Schussenstraße 18, 88097 Eriskirch), Zim- mer 15 aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstagmittag von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Gemeinde Kressbronn am Bodensee (Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.), Zimmer DG.H.20 aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag morgens (außer Mittwoch) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Diens- tagmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Gemeinde Langenargen (Obere Seestraße 1, 88085 Langenargen), Zimmer 26 und 28 aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Mittwochmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstagmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass die Rathäuser während gesetzlicher Fei- ertage geschlossen sind. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Falls eine Beratung und Erörterung gewünscht sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswir- kungen der Planung zu unterrichten. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: Nachruf Am Montag, 13. April 2026 verstarb im Alter von 80 Jahren Erich Strobel Erich Strobel war vom Juni 1990 bis Mai 2010 bei der Gemeinde Langenargen beschäftigt. Er arbeitete im Gemeindebauhof, wo er vor allem im Bereich der Gartenpflege eingesetzt war. Er zeichnete sich durch sein Pflichtbewusstsein, seine Zuverlässig- keit und Freundlichkeit aus. Wir verlieren mit Erich Strobel einen beliebten Kollegen und wertvollen Mitbürger. Die Gemeinde Langenargen wird Erich Strobel stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Ole Münder Daniel Lenz Bürgermeister Personalratsvorsitzender

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Umweltbericht in der Fassung vom 16.02.2026 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschut- zes aus anderen Planungen, die sich auf den Änderungsbe- reich beziehen (Regionalplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durch- führung bzw. Durchführung der Planung und deren Umwel- tauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Land- schaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschrei- bung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Er- schütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verur- sachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuer- bare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermei- dung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/ Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweiti- ger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Be- hördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezoge- nen Stellungnahmen des Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Freiburg (mit Hinweisen zur Geologie, Geoche- mie, Bodenkunde, angewandte Geologie, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie, Bergbau sowie mit allgemeinen Hinweisen), des Regierungspräsidiums Tü- bingen (mit Belangen zur Raumordnung, dem Uferbereich des Bodensees, vorhandenen Obstplantagen und der Nutzung alternativer Flächen, mit Belangen der Landwirtschaft und zum Verlust landwirtschaftlich hochwertiger Ertragsstandorte), des Regionalverband Bodensee- Oberschwaben (zum Verlust der als ehemalige Ausgleichsfläche dienenden Streuobstwie- se, zur Nutzung alternativer Standorte), des Landratsamtes Bodenseekreis zum Sachbereich Amt für Bauen, Klima und Mobilität (zu Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Streuobstwies innerhalb des Geltungsbereichs sowie dem räumlichen Bezug zu anderen Streuobstwiesen, dem Verlust des Streuobstbestandes als bestehende Ausgleichs- fläche, zu Belangen des Wasser- und Bodenschutzes und dem Verlust der Bodenfunktionen im Bereich der Änderung, vorkommenden Sonderkulturen und einer Anreicherung des Bodens mit Pflanzenschutzmitteln, zu Belangen des Immis- sionsschutzes und der Berücksichtigung von Verkehrsge- räuschen, zu Belangen der Landwirtschaft und dem Verlust hochwertiger Ertragsstandorte sowie einer Ausgleichsfläche, zu Belangen des Klimaschutzes und der Berücksichtigung des § 23 Abs. 1 Nr. 2 KlimaG BW in der zukünftigen Planung), des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Mark- dorf) (zum Flächenverlust, zur Versieglung weiterer Flächen, zur Prüfung von Alternativen, zum Verlust des bestehenden Streuobstbestandes bzw. der ehemaligen Ausgleichsfläche, zur Notwendigkeit einer Relevanzbegehung) des Naturschutz- bund Deutschland (Langenargen) (zum Flächenverbrauch und Flächenkonkurrenz, zu ökologischen Auswirkungen und dem Verlust einer ehemaligen Ausgleichsfläche, zu angrenzenden Streuobstwiesen)

Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Freiburg (mit Hinweisen zur Geologie, Geochemie, Bodenkunde, angewandte Geologie, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeo- logie, Bergbau sowie mit allgemeinen Hinweisen), des Regie- rungspräsidiums Tübingen (mit Belangen zur Raumordnung, dem Uferbereich des Bodensees, vorhandenen Obstplanta- gen und der Nutzung alternativer Flächen, mit Belangen der Landwirtschaft und zum Verlust landwirtschaftlich hochwerti- ger Ertragsstandorte), des Regionalverband Bodensee- Ober- schwaben (zum Verlust der als ehemalige Ausgleichsfläche dienenden Streuobstwiese, zur Nutzung alternativer Standor- te), des Landratsamtes Bodenseekreis zum Sachbereich Amt für Bauen, Klima und Mobilität (zu Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Streuobstwiese innerhalb des Geltungsbereichs sowie dem räumlichen Bezug zu anderen Streuobstwiesen, dem Verlust des Streuobstbestandes als bestehende Ausgleichsfläche, zu Belangen des Wasser- und Bodenschutzes und dem Verlust der Bodenfunktionen im Bereich der Änderung, vorkommenden Sonderkulturen und einer Anreicherung des Bodens mit Pflanzenschutzmitteln, zu Belangen des Immissionsschutzes und der Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen, zu Belangen der Landwirtschaft und dem Verlust hochwertiger Ertragsstandorte sowie einer Ausgleichsfläche, zu Belangen des Klimaschutzes und der Berücksichtigung des § 23 Abs. 1 Nr. 2 KlimaG BW in der zukünftigen Planung), des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Markdorf) (zum Flächenverlust, zur Versieglung weiterer Flächen, zur Prüfung von Alternativen, zum Verlust des bestehenden Streuobstbestandes bzw. der ehemaligen Ausgleichsfläche, zur Notwendigkeit einer Relevanzbege- hung) des Naturschutzbund Deutschland (Langenargen) (zum Flächenverbrauch und Flächenkonkurrenz, zu ökologischen Auswirkungen und dem Verlust einer ehemaligen Ausgleichs- fläche, zu angrenzenden Streuobstwiesen)

Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 04.12.2025 (zum Vorkommen geschütz- ter Tierarten innerhalb und im Umfeld des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Er- satzmaßnahmen) Beschreibung des Geltungsbereichs: Gemarkung: Langenargen Lage: Der Änderungsbereich liegt zwischen der „Oberdorfer Stra- ße“ und der Straße „Bildstock“ und grenzt direkt an die bestehen- den Parkplatzflächen d