Ramzi Naghouch öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung in Dresden; Fristen laufen, Rechtsnachteile drohen

Öffentliche Zustellung | Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Ramzi Naghouch

Öffentliche Zustellung [28.04.2026] Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt. Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Ramzi Naghouch Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde: Landesdirektion Sachsen Betreff: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 24.04.2026; 6_Akte-2318

15 Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten: Ramzi Naghouch Heidehofweg 118 22850 Norderstedt öffentlich zugestellt wird. Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Das Dokument kann im Zimmer 2062 in der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden eingesehen werden. Betreff: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 24.04.2026; 6_Akte-2318

15 Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten: Ramzi Naghouch Heidehofweg 118 22850 Norderstedt öffentlich zugestellt wird. Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Das Dokument kann im Zimmer 2062 in der Landesdirektion Sachsen Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden eingesehen werden.