A. Gesuchstellerin gegen B. AG vor Handelsgericht Zürich im Rechtsstreit um fehlenden Verwaltungsrat, Ernennung eines Sachwalters durch Gericht; CHF 9'995 Rechnung genehmigt
Ernennung eines Sachwalters bei fehlendem Verwaltungsrat (Teil 2) – legalis
U URTEILSBESPRECHUNGEN Ernennung eines Sachwalters bei fehlendem Verwaltungsrat (Teil 2) BGer 4A_661
2025 vom 13.03.2026 Art. 731b OR , Art. 76 BGG , Art. 90 BGG , Art. 91 BGG , Art. 93 BGG Akteneinsichtsrecht , Aktionär , Organisationsmangel , rechtliches Gehör In einer früheren Ausgabe wurde der Entscheid des HGer ZH vom 04.09.2025 kommentiert. [1] Gegen diesen Entscheid wurde anschliessend Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Die Gesuchstellerin A. machte vor dem Handelsgericht Zürich geltend, dass die Gesuchsgegnerin, die B. AG, einen Organisationsmangel habe. Das Gericht bestätigte dies und setzte einen Sachwalter C. ein. Später teilte der Sachwalter mit, dass der Mangel durch die Wahl eines Verwaltungsrats behoben worden sei, und reichte eine Rechnung über rund CHF 9'995 ein. A. wollte Einsicht in die Akten (insbesondere jene des Sachwalters), um diese Rechnung und die Behebung des Organisationsmangels zu überprüfen. Das Handelsgericht verweigerte jedoch die Akteneinsicht und genehmigte anschliessend die Rechnung. Dagegen erhob A. Beschwerde beim Bundesgericht. Erwägungen Beim Entscheid der Vorinstanz zur Abweisung des Akteneinsichtsbegehrens handel […] Mark Meili | legalis brief GesR 27.04.2026 GANZEN ARTIKEL LESEN … JETZT BESTELLEN JETZT TESTEN NEWSLETTER
Ernennung eines Sachwalters bei fehlendem Verwaltungsrat (Teil 2)
Art. 731b OR , Art. 76 BGG , Art. 90 BGG , Art. 91 BGG , Art. 93 BGGAkteneinsichtsrecht,Aktionär,Organisationsmangel,rechtliches Gehör
Art. 731b OR , Art. 76 BGG , Art. 90 BGG , Art. 91 BGG , Art. 93 BGG
In einer früheren Ausgabe wurde der Entscheid des HGer ZH vom 04.09.2025 kommentiert.[1]Gegen diesen Entscheid wurde anschliessend Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.
Die Gesuchstellerin A. machte vor dem Handelsgericht Zürich geltend, dass die Gesuchsgegnerin, die B. AG, einen Organisationsmangel habe. Das Gericht bestätigte dies und setzte einen Sachwalter C. ein.
Später teilte der Sachwalter mit, dass der Mangel durch die Wahl eines Verwaltungsrats behoben worden sei, und reichte eine Rechnung über rund CHF 9'995 ein. A. wollte Einsicht in die Akten (insbesondere jene des Sachwalters), um diese Rechnung und die Behebung des Organisationsmangels zu überprüfen. Das Handelsgericht verweigerte jedoch die Akteneinsicht und genehmigte anschliessend die Rechnung.
Dagegen erhob A. Beschwerde beim Bundesgericht.
Beim Entscheid der Vorinstanz zur Abweisung des Akteneinsichtsbegehrens handel […]
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