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title: "Westdeutsche Fussball-Toto-Gesellschaft mbH plant Wasser-Wasser-Wärmepumpe in Köln Sedanstr. 10-16, Theodor-Heuss-Ring 13-17; UVP-Pflicht entfällt"
sdDatePublished: "2026-04-28T11:04:00Z"
source: "https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/bekanntmachungen/2026/2026.04.28_0077-01_uvp_westdt-fussball-toto_gmbh.pdf"
topics:
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
  - name: "utilities"
    identifier: "medtop:20001244"
locations:
  - "Köln"
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Westdeutsche Fussball-Toto-Gesellschaft mbH plant Wasser-Wasser-Wärmepumpe in Köln Sedanstr. 10-16, Theodor-Heuss-Ring 13-17; UVP-Pflicht entfällt

Ortübliche Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach §§ 5 Absatz 2 und 7 Absatz 1 Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau und Betrieb von Wasser-Wasser-Wärmepumpen durch die Westdeutsche Fussball-Toto-Gesellschaft mbH, auf dem Grundstück Sedanstr. 10-16, Theodor-Heuss-Ring 13-17 (Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstücke 49, 198, 204 und 205)

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Öffentliche Bekanntmachung vom 28.04.2026
Ortübliche Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls
nach §§ 5 Absatz 2 und 7 Absatz 1 Umweltverträglichkeitsprüfung zum
Bau und Betrieb von Wasser-Wasser-Wärmepumpen durch die
Westdeutsche Fussball-Toto-Gesellschaft mbH, auf dem Grundstück
Sedanstr. 10-16, Theodor-Heuss-Ring 13-17 (Gemarkung Köln, Flur 38,
Flurstücke 49, 198, 204 und 205)
Die Westdeutsche Fussball-Toto-Gesellschaft mbH plant auf dem Grundstück
Sedanstr. 10-16, Theodor-Heuss-Ring 13-17 (Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstücke
49, 198, 204 und 205) die Beheizung und Kühlung des vorhandenen Gebäude-
bestands. Im Zuge dessen wird die wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau und
Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe zu Heiz- und Kühlzwecken beantragt.
Für den Anlagenbetrieb ist eine Fördermenge von 120 m³/h, 1.700 m³/d und
700.000 m³/a geplant. Damit befindet sich das Vorhaben im Bereich einer Umwelt-
verträglichkeitsvorprüfung zur Feststellung der Umweltverträglichkeits-Pflicht (UVP-
Pflicht) nach §§ 5 und 7 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Anlage 1, Nummer 13.3.2, Entnahme von Grundwasser von 100.000 bis 10 Mio. m³.
Da die Förderung von Grundwasser in den Anwendungsbereich des UVPG fällt,
wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 5 (2) und 7 (1) durchgeführt.
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben
keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Dieses Ergebnis ist gemäß § 5 (2) UVPG bekannt zu geben.
Das Vorhaben kann aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung
der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standort-
gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach
§ 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar.
Begründung
Das Gutachten der UBeG GmbH & Co. KG sowie der dazugehörige Wasserrechts-
antrag, ebenfalls von der UBeG GmbH & Co. KG, betrachtet, inwiefern mögliche
Schutzgüter durch das beantragte Vorhaben betroffen werden könnten.

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Köln vom 28.04.2026
Aus den Gutachten der UBeG GmbH & Co. KG geht hervor, dass sich die
Grundwasserabsenkung der Brunnen im natürlichen Grundwasserschwankungs-
bereich befinden wird. Aufgrund des überwiegenden Wärmeentzugs geht von der
geplanten Grundwassernutzung in der Gesamtbilanz eine Abkühlung des Grund-
wassers im Abstrom des Infiltrationsbrunnens aus. Die durch die Gebäudeheizung
und -kühlung entstehende Temperaturfahne wird sich ausgehend von den nördlich
gelegenen Infiltrationsbrunnen in östliche Richtung ausbreiten. Eine negative
Beeinflussung von Wasserrechten Dritter konnte glaubhaft ausgeschlossen werden.
Des Weiteren wurde vom Ingenieurbüro UBeG GmbH & Co. KG nachvollziehbar
dargelegt, dass unter Berücksichtigung der Anlagen
•
durch die Grundwasserentnahme keine Setzungen zu erwarten sind, da sie sich im
natürlichen Schwankungsbereich bewegt,
•
keine geschützten Landschaftsgebiete oder Biotope durch den geplanten
Anlagenbetrieb beeinträchtigt werden,
•
die Auswirkungen der Anlage hinsichtlich Grundwasserabsenkung, Abkühlung und
Erwärmung vollkommen reversibel sind, wenn die Anlage abgeschaltet wird.
Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe wurde so geplant, dass ca. 89 % der thermischen
Grundwassernutzung auf den Energieentzug zur Heizung des Gebäudes entfallen und
ca. 11 % auf den Energieeintrag im Kühlfall. Netto führt der Anlagenbetrieb zu einer
Abkühlung des Grundwassers, was aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutz-
amtes begrüßt wird, da durch anthropogene Nutzungen das Grundwasser auf Kölner
Stadtgebiet ubiquitär erwärmt wird.
Die vorgenannten Aussagen des Gutachtens sind plausibel und decken sich mit den
hydrogeologischen Informationen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes.
Seitens des Umwelt- und Verbraucherschutzamts werden durch das beantragte
Vorhaben bei korrekter Bauausführung keine schadhaften Auswirkungen auf
Menschen, Natur und Schutzgüter besorgt.
Die Antragsunterlagen können gemäß den Bestimmungen des Umweltinformations-
gesetzes nach vorheriger Terminabsprache bei der Stadt Köln, Umwelt- und
Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Tel.: 0221/221-20299,
eingesehen werden.
Köln, den 13. April 2026
Der Oberbürgermeister
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Im Auftrag
Pascal Siemens
Amtsleiter