Gemeinde Steinen beantragt ELR 2027 in Baden-Württemberg; Aufnahme in ELR Frühjahr 2027
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Gemeinde Steinen
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr , 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Programmjahr 2027
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Für das Programmjahr 2027 können Anträge nach dem ELR für die OrtsteileEndenburg, Hägelberg, Hüsingen, Schlächtenhaus und Weitenaugestellt werden.
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichenGrundversorgungmit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören.
Innenentwicklungwerden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig.Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im FörderschwerpunktArbeitenwerden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten
Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens21. August 2026bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Meier im Sachgebiet Fördermanagement um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Sachgebiet FördermanagementMagdalena Meier07627 91 00 68E-Mail schreiben
Wie geht es mit Ihrem Antrag weiter?
Das Ministerium Ländlicher Raum entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidungnichtbegonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2027 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter
Hier geht es zur Webseite des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg
Hier geht es zur Webseite des Regierungspräsidiums
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