Kinder unter 8 Jahren dürfen angeln in Brandenburg; Begleitetes Angeln für Kinder unter 8 eingeführt

Änderung des Brandenburgischen Fischereigesetzes / Landkreis Uckermark

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Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat die unteren Fischereibehörden im Land Brandenburg darüber informiert, dass mit Wirkung vom 28.04.2026 das Fischereigesetz geändert wurde.

Dazu teilt das Ministerium mit: Neben Änderungen im Sinne der Klarstellung zu einzelnen Regelungen im Fischereigesetz wird mit der Änderung in§ 18 Absatz 1 BbgFischGdie bereits angekündigte Einführung des begleiteten Angelns für Kinder im Alter unter 8 Jahren umgesetzt.

Auf dieser Grundlage dürfen ab sofort auch Kinder unter 8 Jahren die Fischerei mit einer Friedfischangel ausüben.Voraussetzung dafür ist die Begleitung und verantwortliche Beaufsichtigung durch eine volljährige Person, die einen Fischereiabgabe-Nachweis und eine gültige Angelkarte für das Gewässer besitzt. Das Angeln erfolgt im Rahmen der Angelkarte der Aufsichtsperson. Die Beaufsichtigung des Kindes muss dabei ständig und unmittelbar erfolgen. Die Kinder dürfen in diesem Fall die Fische nicht selbst keschern, abhaken und auch nicht betäuben und töten. Für Kinder ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bleiben die bisherigen Regelungen unverändert.

Mit der neuen Regelung sollen der Zugang zum Angeln erleichtert, die frühzeitige Umweltbildung und das Heranführen an einen schonenden Umgang mit lebenden Tieren gefördert sowie das familienfreundliche Angebot zur Ausübung der Angelfischerei in Brandenburg weiter ausgebaut werden.

Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz