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title: "Stadt Wolfstein Haushaltssatzung 2026/2027; Jahresfehlbetrag 2027: -346.150 EUR"
sdDatePublished: "2026-04-28T14:48:00Z"
source: "https://www.vg-lw.de/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/entwurf-haushaltssatzung-und-haushaltsplan-stadt-wolfstein-2026-2027.pdf?cid=1gbj"
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Stadt Wolfstein Haushaltssatzung 2026/2027; Jahresfehlbetrag 2027: -346.150 EUR

_________________________________________________________________________________________________________________________

Stadt
Wolfstein

Stadt
Wolfstein

Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein
Haushaltssatzung

und

Haushaltsplan

mit Anlagen

für die Haushaltsjahre
2026/2027

Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Haushaltssatzung
3
2.
Bewirtschaftungsregeln
8
3.
Vorbericht
9
4.
Bilanz
36
5.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
37
6.
Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Produkten
51
7.
Teilhaushalte
261
8.
Investitionsübersicht
264
9.
Stellenplan
269
10.
Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
270
11.
Schuldenübersicht
271
12.
Tilgungsplan
275
13.
Liquiditätsplanung
277
Seite 2

Haushaltssatzung der Stadt Wolfstein

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom _ _ . _ _ . _ _ _ _

Der Stadtrat der Stadt Wolfstein hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am
_ _ . _ _ . _ _ _ _ folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.
Im Ergebnishaushalt
            2026

             2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf
3.549.510,00 EUR
3.306.960,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
3.716.025,00 EUR
3.653.110,00 EUR

Jahresfehlbetrag
-166.515,00 EUR
-346.150,00 EUR

2.
Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
55.895,00 EUR
-130.940,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
626.625,00 EUR
0,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
543.000,00 EUR
0,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
83.625,00 EUR
0,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
139.520,00 EUR
-130.940,00 EUR

Seite 3

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :
44.400,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :
0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :
100.000,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :
287.400,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :
12.386.400,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :
12.544.100,00 EUR

Seite 4

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

                2026
                2027

Grundsteuer A auf
410
v.H.
410
v.H.
Grundsteuer B auf
680
v.H.
680
v.H.
Gewerbesteuer
410
v.H.
410
v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

                 2026
               2027

für den ersten Hund
60,00 EUR
60,00 EUR
für den zweiten Hund
95,00 EUR
95,00 EUR
für jeden weiteren Hund
150,00 EUR
150,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund
600,00 EUR
600,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund
1.275,00 EUR
1.275,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund
2.400,00 EUR
2.400,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres
(2024)
-1.399.070,12 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres
(2025)
-1.346.312,12 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres
(2026)
-1.512.827,12 EUR

Seite 5

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr
als 5.000,00 überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Wolfstein, den _ _ . _ _ . _ _ _ _

_____________________________
Nickel
Stadtbürgermeister

Seite 6

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Wolfstein ist der Aufsichtsbehörde gem. § 97 Abs.2 GemO am _ _ . _ _ . _ _ _ _ vorgelegt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile

☐

Sie wurde überprüft und staatsaufsichtlich genehmigt
☐

Kusel, den _ _ . _ _ . _ _ _ _

Kreisverwaltung, im Auftrag _________________________________________

___________________________________________________________________________________________________________________

Bekanntmachungsvermerk
1. Die Haushaltssatzung wurde am _ _ . _ _ . _ _ _ _ durch Veröffentlichung im

Amtsblatt
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
öffentlich bekanntgemacht.

2. Bei der Bekanntmachung nach Ziffer 1 wurde auf die Auslegung des Haushaltsplanes
in der Zeit vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ bis _ _ . _ _ . _ _ _ _ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a,
Standort Lauterecken, Zimmer 109, hingewiesen

Lauterecken, den _ _ . _ _ . _ _ _ _
Verbandsgemeindeverwaltung

i.A._______________________
(Dienstsiegel)
Seite 7

Muster 10
(zu § 4 Abs.8 GemHVO)

Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan der Stadt Wolfstein 2026/2027
A. § 15 - Zweckbindung
1. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO sind die Einzahlungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden
Auszahlungen beschränkt (Auszahlungen Buchungsstelle 114200-096920-1001-785930; 114200-09620-1002-785930;
511000-096930-1003-785930; 511000-096920-1004-785930; 575000-096920-1000-785930; Einzahlungen Buchungsstelle
114200-231430-1001-681430; 114200-231430-1002-681430; 511000-231430-1003-681430; 511000-231430-1004-681430;
575000-231430-1000-681430)
B. § 16 - Deckungsfähigkeit
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie die Personal- und Versorgungsauszahlungen werden gem. § 16 Abs.2
GemHVO teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
2. Gem. § 16 Abs.3 GemHVO werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilhaushaltsübergreifend für
gegenseitig Deckungsfähig erklärt.
C. § 17 - Übertragbarkeit
1. Aufwendungen /Auszahlungen der Posten E 10 und F 10, sowie der Posten E 14 und F 14 sind teilhaushaltsübergreifend in
voller Höhe übertragbar.
Seite 8

Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Wolfstein für die Jahre 2026 und 2027

Allgemeines

Der Vorbericht gem. § 6 GemHVO soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der
beiden Haushaltsvorjahre geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen werden erläutert. Er enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche
Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Fi-
nanzplanung.

Gliederung des Vorberichtes

1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft

1.1
Entwicklung der Jahresergebnisse

1.2
Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

1.3
Entwicklung des Eigenkapitals

2. Haushaltswirtschaft
2.1
Rahmenbedingungen

2.2
Ergebnishaushalt

2.3
Finanzhaushalt

2.4
Teilhaushalte

2.5
Haushaltsausgleich

3. Entwicklung der Investitionen

4. Entwicklung der Kredite
4.1
Entwicklung der Investitionskredite

4.2
Entwicklung der Liquiditätskredite

5. Statistische Daten

5.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen

5.2 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen

5.3 Entwicklung der Realsteuerhebesätze

Seite 9

1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse

Muster 26
(zu § 93 Abs. 4 GemO)
lfd. Nr.
Jahr
Jahr
Betrag in €²
1
5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da kein Abschluss
2021
123.455,00
2
4. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2022
139.501,00
3
3. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2023
-576.220,00
4
2. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2024
266.940,00
5
1. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2025
52.758,00
6
Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres)
2026
-166.515,00
7
Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6)
-160.081,00
8
1. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2027
-346.150,00
9
2. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2028
203.030,00
10
3. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2029
198.460,00
11
Summe
-104.741,00
Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse
Ergebnis
(gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO)
Seite 10

1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

Muster 27
(zu § 93 Abs. 4 GemO)
lfd. Nr.
Jahr
Jahr
Saldo der
ordentlichen und
außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen
(§2 Abs.1 Satz 1
Posten F23 GemHVO)
./.
planmäßige
Tilgung
(§2 Abs. 1
Satz 1
Posten F36
GemHVO)
=
Beträge
1
5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da noch kein
Abschluss
2021
362.790,00 407.249,00
-44.459,00
2
4. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2022
376.121,00 371.299,00
4.822,00
3
3. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2023
-389.100,00 424.900,00
-814.000,00
4
2. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2024
511.790,00 456.126,00
55.664,00
5
1. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2025
461.815,00 468.700,00
-6.885,00
6
Haushaltsjahr (Ansatz)
2026
55.895,00 449.450,00
-393.555,00
7
Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6)
-1.198.413,00
8
1. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2027
-130.940,00 418.350,00
-549.290,00
9
2. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2028
417.740,00 397.200,00
20.540,00
10
3. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2029
412.670,00 384.750,00
27.920,00
11
Summe
-1.699.243,00
Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt
in €²
Seite 11

1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals

Seite 12

2. Haushaltswirtschaft

2.1 Rahmenbedingungen

Auszüge aus dem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums für die Haushaltswirtschaft 2026

Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft wird u.a. sowohl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als auch durch die von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
erhobenen Zölle belastet. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2025 von einer Zunahme des Bruttoinlandpro-
dukts in Deutschland um 0,2 % aus und belassen dabei ihre Prognose für das Jahr 2026 bei 1,3 %. Weiterhin gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute davon
aus, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden zwei Jahren wieder etwas an Dynamik gewinnen dürfte, allerdings wird diese Dynamik angesichts anhal-
tender struktureller Schwäche nicht von Dauer sein. Die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft und auch der deutschen Wirtschaft wird weiterhin maßgeblich
von exogenen Einflüssen abhängen.
So geht das Gutachten des wissenschaftlichen Beraterkreises für evidenzbasierte Wirtschaftspolitik beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom
27. September 2025 davon aus, dass fünf zentrale Handlungsfelder für eine zukunftsfähige Wachstumsstrategie relevant seien und zwar: Innovation und
Strukturwandel müssten zugelassen werden; staatliche Investitionen seien strategischer auszurichten; Deregulierung sei systematischer voranzutreiben; euro-
päische Integration sei zu vertiefen; zudem weist der Beraterkreis erneut auf notwendige Reformen der Sozialsysteme und der Steuerpolitik hin.
Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion davon aus, dass sich nach zwei Jahren rückläufiger Wirtschaftsleistung im Herbst 2025 eine leichte kon-
junkturelle Erholung auf niedrigem Niveau ab