Stadt Wolfstein Haushaltssatzung 2026/2027; Jahresfehlbetrag 2027: -346.150 EUR _________________________________________________________________________________________________________________________ Stadt Wolfstein Stadt Wolfstein Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2026/2027 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung 3 2. Bewirtschaftungsregeln 8 3. Vorbericht 9 4. Bilanz 36 5. Ergebnis- und Finanzhaushalt 37 6. Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Produkten 51 7. Teilhaushalte 261 8. Investitionsübersicht 264 9. Stellenplan 269 10. Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 270 11. Schuldenübersicht 271 12. Tilgungsplan 275 13. Liquiditätsplanung 277 Seite 2 Haushaltssatzung der Stadt Wolfstein für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ Der Stadtrat der Stadt Wolfstein hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am _ _ . _ _ . _ _ _ _ folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. Im Ergebnishaushalt 2026 2027 der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.549.510,00 EUR 3.306.960,00 EUR Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.716.025,00 EUR 3.653.110,00 EUR Jahresfehlbetrag -166.515,00 EUR -346.150,00 EUR 2. Im Finanzhaushalt Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 55.895,00 EUR -130.940,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 626.625,00 EUR 0,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 543.000,00 EUR 0,00 EUR Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 83.625,00 EUR 0,00 EUR Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 139.520,00 EUR -130.940,00 EUR Seite 3 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt: für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 44.400,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 0,00 EUR Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt: für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 100.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 287.400,00 EUR § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt: für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 12.386.400,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 12.544.100,00 EUR Seite 4 § 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 2026 2027 Grundsteuer A auf 410 v.H. 410 v.H. Grundsteuer B auf 680 v.H. 680 v.H. Gewerbesteuer 410 v.H. 410 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: 2026 2027 für den ersten Hund 60,00 EUR 60,00 EUR für den zweiten Hund 95,00 EUR 95,00 EUR für jeden weiteren Hund 150,00 EUR 150,00 EUR für den ersten gefährlichen Hund 600,00 EUR 600,00 EUR für den zweiten gefährlichen Hund 1.275,00 EUR 1.275,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 2.400,00 EUR 2.400,00 EUR § 6 Eigenkapital voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024) -1.399.070,12 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025) -1.346.312,12 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026) -1.512.827,12 EUR Seite 5 § 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000,00 überschritten sind. § 8 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft. Wolfstein, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ _____________________________ Nickel Stadtbürgermeister Seite 6 Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Wolfstein ist der Aufsichtsbehörde gem. § 97 Abs.2 GemO am _ _ . _ _ . _ _ _ _ vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile ☐ Sie wurde überprüft und staatsaufsichtlich genehmigt ☐ Kusel, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ Kreisverwaltung, im Auftrag _________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________ Bekanntmachungsvermerk 1. Die Haushaltssatzung wurde am _ _ . _ _ . _ _ _ _ durch Veröffentlichung im Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein öffentlich bekanntgemacht. 2. Bei der Bekanntmachung nach Ziffer 1 wurde auf die Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ bis _ _ . _ _ . _ _ _ _ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Standort Lauterecken, Zimmer 109, hingewiesen Lauterecken, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ Verbandsgemeindeverwaltung i.A._______________________ (Dienstsiegel) Seite 7 Muster 10 (zu § 4 Abs.8 GemHVO) Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan der Stadt Wolfstein 2026/2027 A. § 15 - Zweckbindung 1. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO sind die Einzahlungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden Auszahlungen beschränkt (Auszahlungen Buchungsstelle 114200-096920-1001-785930; 114200-09620-1002-785930; 511000-096930-1003-785930; 511000-096920-1004-785930; 575000-096920-1000-785930; Einzahlungen Buchungsstelle 114200-231430-1001-681430; 114200-231430-1002-681430; 511000-231430-1003-681430; 511000-231430-1004-681430; 575000-231430-1000-681430) B. § 16 - Deckungsfähigkeit 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie die Personal- und Versorgungsauszahlungen werden gem. § 16 Abs.2 GemHVO teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 2. Gem. § 16 Abs.3 GemHVO werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig Deckungsfähig erklärt. C. § 17 - Übertragbarkeit 1. Aufwendungen /Auszahlungen der Posten E 10 und F 10, sowie der Posten E 14 und F 14 sind teilhaushaltsübergreifend in voller Höhe übertragbar. Seite 8 Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Wolfstein für die Jahre 2026 und 2027 Allgemeines Der Vorbericht gem. § 6 GemHVO soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen werden erläutert. Er enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Fi- nanzplanung. Gliederung des Vorberichtes 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse 1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge 1.3 Entwicklung des Eigenkapitals 2. Haushaltswirtschaft 2.1 Rahmenbedingungen 2.2 Ergebnishaushalt 2.3 Finanzhaushalt 2.4 Teilhaushalte 2.5 Haushaltsausgleich 3. Entwicklung der Investitionen 4. Entwicklung der Kredite 4.1 Entwicklung der Investitionskredite 4.2 Entwicklung der Liquiditätskredite 5. Statistische Daten 5.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen 5.2 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen 5.3 Entwicklung der Realsteuerhebesätze Seite 9 1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse Muster 26 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Betrag in €² 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da kein Abschluss 2021 123.455,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2022 139.501,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2023 -576.220,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2024 266.940,00 5 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2025 52.758,00 6 Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres) 2026 -166.515,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -160.081,00 8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 -346.150,00 9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 203.030,00 10 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 198.460,00 11 Summe -104.741,00 Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO) Seite 10 1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge Muster 27 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (§2 Abs.1 Satz 1 Posten F23 GemHVO) ./. planmäßige Tilgung (§2 Abs. 1 Satz 1 Posten F36 GemHVO) = Beträge 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da noch kein Abschluss 2021 362.790,00 407.249,00 -44.459,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2022 376.121,00 371.299,00 4.822,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2023 -389.100,00 424.900,00 -814.000,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2024 511.790,00 456.126,00 55.664,00 5 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2025 461.815,00 468.700,00 -6.885,00 6 Haushaltsjahr (Ansatz) 2026 55.895,00 449.450,00 -393.555,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -1.198.413,00 8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 -130.940,00 418.350,00 -549.290,00 9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 417.740,00 397.200,00 20.540,00 10 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 412.670,00 384.750,00 27.920,00 11 Summe -1.699.243,00 Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt in €² Seite 11 1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Seite 12 2. Haushaltswirtschaft 2.1 Rahmenbedingungen Auszüge aus dem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums für die Haushaltswirtschaft 2026 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft wird u.a. sowohl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als auch durch die von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhobenen Zölle belastet. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2025 von einer Zunahme des Bruttoinlandpro- dukts in Deutschland um 0,2 % aus und belassen dabei ihre Prognose für das Jahr 2026 bei 1,3 %. Weiterhin gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute davon aus, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden zwei Jahren wieder etwas an Dynamik gewinnen dürfte, allerdings wird diese Dynamik angesichts anhal- tender struktureller Schwäche nicht von Dauer sein. Die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft und auch der deutschen Wirtschaft wird weiterhin maßgeblich von exogenen Einflüssen abhängen. So geht das Gutachten des wissenschaftlichen Beraterkreises für evidenzbasierte Wirtschaftspolitik beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 27. September 2025 davon aus, dass fünf zentrale Handlungsfelder für eine zukunftsfähige Wachstumsstrategie relevant seien und zwar: Innovation und Strukturwandel müssten zugelassen werden; staatliche Investitionen seien strategischer auszurichten; Deregulierung sei systematischer voranzutreiben; euro- päische Integration sei zu vertiefen; zudem weist der Beraterkreis erneut auf notwendige Reformen der Sozialsysteme und der Steuerpolitik hin. Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion davon aus, dass sich nach zwei Jahren rückläufiger Wirtschaftsleistung im Herbst 2025 eine leichte kon- junkturelle Erholung auf niedrigem Niveau ab --- Source: https://www.vg-lw.de/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/entwurf-haushaltssatzung-und-haushaltsplan-stadt-wolfstein-2026-2027.pdf?cid=1gbj sdDatePublished: 2026-04-28T14:48:00Z Topics: government budget, local authority, taxation policy, public finance Locations: Germany, Kusel, Rhineland-Palatinate