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title: "Ortsgemeinde Rothselberg legt Haushaltsplan 2026/2027 vor; Kredite 0 EUR 2026/2027"
sdDatePublished: "2026-04-28T14:48:00Z"
source: "https://www.vg-lw.de/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/haushaltssatzung-und-haushaltsplan-og-rothselberg-2026-2027.pdf?cid=1gbv"
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  - name: "government budget"
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  - "Kusel"
  - "Rhineland-Palatinate"
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Ortsgemeinde Rothselberg legt Haushaltsplan 2026/2027 vor; Kredite 0 EUR 2026/2027

_________________________________________________________________________________________________________________________

Ortsgemeinde
Rothselberg

Ortsgemeinde
Rothselberg

Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein
Haushaltssatzung

und

Haushaltsplan

mit Anlagen

für die Haushaltsjahre
2026 / 2027

Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Haushaltssatzung
3
2.
Bewirtschaftungsregeln
8
3.
Vorbericht
9
4.
Bilanz
32
5.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
35
6.
Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Produkten
48
7.
Teilhaushalte
207
8.
Investitionsübersicht
209
9.
Stellenplan
214
10.
Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
215
Seite 2

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :
0,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :
0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :
0,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :
0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :
0,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :
0,00 EUR

Seite 4

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

                2026
                2027

Grundsteuer A auf
345
v.H.
345
v.H.
Grundsteuer B auf
465
v.H.
465
v.H.
Gewerbesteuer
380
v.H.
380
v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

                 2026
               2027

für den ersten Hund
40,00 EUR
40,00 EUR
für den zweiten Hund
80,00 EUR
80,00 EUR
für jeden weiteren Hund
120,00 EUR
120,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund
350,00 EUR
350,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund
750,00 EUR
750,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund
1.300,00 EUR
1.300,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres
(2024)
3.131.069,48 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres
(2025)
3.274.574,48 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres
(2026)
2.664.004,48 EUR

Seite 5

Muster 10
(zu § 4 Abs.8 GemHVO)

Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rothselberg 2026/2027
A. § 15 - Zweckbindung
1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO sind die Erträge aus Zuwendungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die
entsprechenden Aufwendungen beschränkt (Erträge Buchungsstelle 366000-414431; 555100-414431 beschränkt
Aufwendungen 573100.523150 und Erträge Buchungsstelle 511.000.414431 beschränkt Aufwendungen 555100-523150
2. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO sind die Einzahlungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden
Auszahlungen beschränkt (Auszahlungen Buchungsstelle 366000-082200-927-785710; 553100-082200-928-795710;
551000-082200-930-785720;555900-096005-929-785930; 551200-096930-931-785330 Einzahlungen Buchungsstelle
366000-231430-927-681430; 551200-231430-931-681430; 553100-231430-928-681430; 555100-231430-930-681430;
555900-231430-929-681430)
B. § 16 - Deckungsfähigkeit
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie die Personal- und Versorgungsauszahlungen werden gem. § 16 Abs.2
GemHVO teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
2. Gem. § 16 Abs.3 GemHVO werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilhaushaltsübergreifend für
gegenseitig Deckungsfähig erklärt.
C. § 17 - Übertragbarkeit
1. Aufwendungen /Auszahlungen der Posten E 10 und F 10, sowie der Posten E 14 und F 14 sind teilhaushaltsübergreifend in
voller Höhe übertragbar.
Seite 8

Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rothselberg für die Jahre 2026 und 2027

Allgemeines

Der Vorbericht gem. § 6 GemHVO soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der
beiden Haushaltsvorjahre geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen werden erläutert. Er enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche
Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Fi-
nanzplanung.

Gliederung des Vorberichtes

1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft

1.1
Entwicklung der Jahresergebnisse

1.2
Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

1.3
Entwicklung des Eigenkapitals

2. Haushaltswirtschaft
2.1
Rahmenbedingungen

2.2
Ergebnishaushalt

2.3
Finanzhaushalt

2.4
Teilhaushalte

2.5
Haushaltsausgleich

3. Entwicklung der Investitionen

4. Entwicklung der Liquiden Mittel
4.1
Liquide Mittel

5. Statistische Daten

5.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen

5.2 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen

5.3 Entwicklung der Realsteuerhebesätze

1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse
Seite 9

Muster 26
(zu § 93 Abs. 4 GemO)
lfd. Nr.
Jahr
Jahr
Betrag in €²
1
5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da kein Abschluss
2021
99.112,00
2
4. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2022
90.589,00
3
3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2023
151.514,00
4
2. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2024
-4.005,00
5
1. Haushaltsvorjahr (Ansatz des Haushaltsjahres)
2025
143.505,00
6
Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres)
2026
-610.570,00
7
Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6)
-129.855,00
8
1. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2027
88.345,00
9
2. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2028
108.125,00
10
3. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2029
125.370,00
11
Summe
191.985,00
Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse
Ergebnis
(gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO)
Seite 10

1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

Muster 27
(zu § 93 Abs. 4 GemO)
lfd. Nr.
Jahr
Jahr
Saldo der
ordentlichen und
außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen
(§2 Abs.1 Satz 1
Posten F23 GemHVO)
./.
planmäßige
Tilgung
(§2 Abs. 1
Satz 1
Posten F36
GemHVO)
=
Beträge
1
5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da noch kein
Abschluss
2021
126.820,00
5.064,00
121.756,00
2
4. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2022
119.070,00
5.060,00
114.010,00
3
3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2023
179.563,00
2.520,00
177.043,00
4
2. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2024
26.195,00
0,00
26.195,00
5
1. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2025
172.735,00
0,00
172.735,00
6
Haushaltsjahr (Ansatz)
2026
-583.250,00
0,00
-583.250,00
7
Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6)
28.489,00
8
1. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2027
112.475,00
0,00
112.475,00
9
2. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2028
131.025,00
0,00
131.025,00
10
3. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2029
144.240,00
0,00
144.240,00
11
Summe
416.229,00
Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt
in €²
Seite 11

1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals

Jahr
Jahres-
ergebnis
nachrichtlich:
aufgelaufenes Eigenkapital*)
1
Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres (Planwert,
da kein Abschluss)
2023
151.514,00
3.135.074,48
2
 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres (Planwert, da
kein Abschluss)
2024
-4.005,00
3.131.069,48
3
 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres
2025
143.505,00
3.274.574,48
4
 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres
2026
-610.570,00
2.664.004,48
5
 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres
2027
88.345,00
2.752.349,48
6
 + geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres
2028
108.125,00
2.860.474,48
7
 + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres
2029
125.370,00
2.985.844,48
*Wertberichtigungen gegen das Eigenkapital innerhalb der Jahresabschlüsse berücksichtigt.
Muster 28
(zu § 95 Abs. 3 GemO)
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
lfd. Nr.
Ergebnis
(gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23)
in €²
Seite 12

2. Haushaltswirtschaft

2.1 Rahmenbedingungen

Auszüge aus dem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums für die Haushaltswirtschaft 2026

Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft wird u.a. sowohl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als auch durch die von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
erhobenen Zölle belastet. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2025 von einer Zunahme des Bruttoinlandpro-
dukts in Deutschland um 0,2 % aus und belassen dabei ihre Prognose für das Jahr 2026 bei 1,3 %. Weiterhin gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute davon
aus, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden zwei Jahren wieder etwas an Dynamik gewinnen dürfte, allerdings wird diese Dynamik angesichts anhal-
tender struktureller Schwäche nicht von Dauer sein. Die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft und auch der deutschen Wirtschaft wird weiterhin maßgeblich
von exogenen Einflüssen abhängen.
So geht das Gutachten des wissenschaftlichen Beraterkreises für evidenzbasierte Wirtschaftspolitik beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom
27. September 2025 davon aus, dass fünf zentrale Handlungsfelder für eine zukunftsfähige Wachstumsstrategie relevant seien und zwar: Innovation und
Strukturwandel müssten zugelassen werden; staatliche Investitionen seien strategischer auszurichten; Deregulierung sei systematischer voranzutreiben; euro-
päische Integration sei zu vertiefen; zudem weist der Beraterkreis erneut auf notwendige Reformen der Sozialsysteme und der Steuerpolitik hin.
Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion davon aus, dass sich nach zwei Jahren rückläufiger Wirtschaftsleistung im Herbst 2025 eine leichte kon-
junkturelle Erholung auf niedrigem Niveau abzeichnet. Zum Jahreswechsel 2025/2026 dürfe die binnenwirtschaftliche Dynamik zunehmen, gestützt durch wirt-
schafts- und finanzpolitische Maßnahmen der Bundesregierung. Für das laufende Jahr wird ein preisbereinigter Rückgang des Bruttoinlandprodukts um 02, %
erwartet. Im Jahr 2026 wird mit einem Anstieg um 1,3 % und im Jahr 2027 um 1,4 % gerechnet.
Anders als in früheren Erholungsphasen wird die wirtschaftliche Entwicklung voraussichtlich nicht maßgebend von der Außenwirtschaft getragen, sondern vor
allem durch die Binnennachfrage – insbesondere durch privaten und öffentlichen Konsum sowie durch Investitionen.
Risiken für die erwartete wirtschaftliche Erholung ergeben sich vor allem aus der volatilen Handels- und Sicherheitspolitik der USA, die potenzielle Gegen-
maßnahmen von Handelspartnern nach sich ziehen könnte.

Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz
Im Jahr 2024 und damit im zweiten Jahr infolge, war ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von rund 630 Mio. Euro (Vorjahr 565 Mio. Euro) zu verzeich-
nen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Ergebnis maßgeblich von der Kapitalrechnung geprägt war und dass der Saldo der laufenden Rechnungen
sich auf +539 Mio. Euro belief. Dieses Ergebnis konnte im Wesentlichen durch eine erhebliche Ausweitung der Landeszuweisungen erreicht werden.

Das Land hat mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 einen sehr ambitionierten Haushalt verabschiedet, der die anstehenden Handlungserfordernisse finanziert.
Dies spiegelt sich auch in der Dotier