Ortsgemeinde Ginsweiler Haushaltssatzung 2026/2027; Jahresfehlbetrag -27.042 EUR
Ortsgemeinde Ginsweiler
Ortsgemeinde Ginsweiler
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Haushaltssatzung
und
Haushaltsplan
mit Anlagen
für die Haushaltsjahre 2026+2027 Seite 1
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung 3 2. Bewirtschaftungsregeln 8 3. Vorbericht 9 4. Bilanz 35 5. Ergebnis- und Finanzhaushalt 37 6. Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Produkten und Konten 49 7. Teilhaushalte 211 8. Investitionsübersicht 213 9. Stellenplan 217 10. Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 220 11. Schuldenübersicht 221 12. Tilgungsplan 222 13. Liquiditätsplanung 224 Seite 2
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ginsweiler
für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom _ _ . _ _ . _ _ _ _
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Ginsweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fas- sung am _ _ . _ _ . _ _ _ _ folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
Im Ergebnishaushalt 2026
2027
der Gesamtbetrag der Erträge auf 390.088,00 EUR 368.867,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 417.130,00 EUR 398.198,00 EUR
Jahresfehlbetrag -27.042,00 EUR -29.331,00 EUR
Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -18.792,00 EUR -18.281,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 25.850,00 EUR 750,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 175.950,00 EUR 7.600,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -150.100,00 EUR -100,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 168.892,00 EUR 18.381,00 EUR
Seite 3
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 150.100,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 100,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 76.350,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 84.794,00 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 371.647,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 390.801,00 EUR
Seite 4
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2026
2027
Grundsteuer A auf 395 v.H. 395 v.H. Grundsteuer B auf 600 v.H. 600 v.H. Gewerbesteuer 400 v.H. 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
2026
2027
für den ersten Hund 48,00 EUR 48,00 EUR für den zweiten Hund 72,00 EUR 72,00 EUR für jeden weiteren Hund 96,00 EUR 96,00 EUR für den ersten gefährlichen Hund 400,00 EUR 400,00 EUR für den zweiten gefährlichen Hund 800,00 EUR 800,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 800,00 EUR 800,00 EUR
§ 6 Eigenkapital
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024) 17.372,73 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025) 5.526,73 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026) -21.515,27 EUR
Seite 5
§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
§ 8 Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Ginsweiler, den _ _ . _ _ . _ _ _ _
Bender Ortsbürgermeister
Seite 6
Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde
Die vorstehende Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ginsweiler ist der Aufsichtsbehörde gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ vorgelegt worden.
Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile
☐
Sie wurde überprüft und staatsaufsichtlich genehmigt ☐
Kusel, den _ _ . _ _ . _ _ _ _
Kreisverwaltung, im Auftrag _________________________________________
Bekanntmachungsvermerk
- Die Haushaltssatzung wurde am _ _ . _ _ . _ _ _ _ durch Veröffentlichung im
Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein öffentlich bekanntgemacht.
- Bei der Bekanntmachung nach Ziffer 1 wurde auf die Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ bis _ _ . _ _ . _ _ _ _ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Standort Lauterecken, Zimmer 108, hingewiesen
Lauterecken, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ Verbandsgemeindeverwaltung
i.A._______________________ (Dienstsiegel) Seite 7
Muster 10 (zu § 4 Abs.8 GemHVO)
Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Ginsweiler 2026/2027 A. § 15 - Zweckbindung
- Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO sind die Erträge aus Zuwendungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden Aufwendungen beschränkt (Erträge Buchungsstelle 551000.414431, 573100.414431, 573110.414431, 541100.414431 beschränkt Aufwendungen 551000.523150, 573100.523150, 573110.523150, 541100.523150)
- Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO sind die Einzahlungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden Auszahlungen beschränkt (Einzahlungen Buchungsstellen 541100.231430.44.681430, 551000.231430.11.681430 beschränkt Auszahlungen Buchungsstellen 541100.096930.44.785930, 551000.082200.11.785710) B. § 16 - Deckungsfähigkeit
- Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie die Personal- und Versorgungsauszahlungen werden gem. § 16 Abs.2 GemHVO teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Gem. § 16 Abs.3 GemHVO werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig Deckungsfähig erklärt. C. § 17 - Übertragbarkeit
- Aufwendungen /Auszahlungen der Posten E 10 und F 10, sowie der Posten E 14 und F 14 sind teilhaushaltsübergreifend in voller Höhe übertragbar. Seite 8
Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Ginsweiler für die Jahre 2026 und 2027
Allgemeines
Der Vorbericht gem. § 6 GemHVO soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen werden erläutert. Er enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Fi- nanzplanung.
Gliederung des Vorberichtes
- Entwicklung der Haushaltswirtschaft
1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse
1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge
1.3 Entwicklung des Eigenkapitals
- Haushaltswirtschaft 2.1 Rahmenbedingungen
2.2 Ergebnishaushalt
2.3 Finanzhaushalt
2.4 Teilhaushalte
2.5 Haushaltsausgleich
Entwicklung der Investitionen
Entwicklung der Kredite 4.1 Entwicklung der Investitionskredite
4.2 Entwicklung der Liquiditätskredite
- Statistische Daten
5.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen
5.2 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen
5.3 Entwicklung der Realsteuerhebesätze
Seite 9
1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse
Muster 26 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Betrag in €² 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da kein Abschluss 2021 -23.562,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2022 -33.751,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2023 -15.394,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2024 1.335,00 5
- Haushaltsvorjahr (Ansatz des Haushaltsjahres) 2025 -11.846,00 6 Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres) 2026 -27.042,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -110.260,00 8
- Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 -29.331,00 9
- Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 -27.951,00 10
- Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 -31.726,00 11 Summe -199.268,00 Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO) Seite 10
1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge
Muster 27 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (§2 Abs.1 Satz 1 Posten F23 GemHVO) ./. planmäßige Tilgung (§2 Abs. 1 Satz 1 Posten F36 GemHVO)
Beträge 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da noch kein Abschluss 2021 -9.691,00 8.447,00 -18.138,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2022 -19.358,00 9.047,00 -28.405,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2023 -5.578,00 11.165,00 -16.743,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2024 15.585,00 13.749,00 1.836,00 5
- Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2025 1.649,00 13.749,00 -12.100,00 6 Haushaltsjahr (Ansatz) 2026 -18.792,00 13.876,00 -32.668,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -106.218,00 8
- Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 -18.281,00 20.016,00 -38.297,00 9
- Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 -16.901,00 19.545,00 -36.446,00 10
- Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 -20.676,00 19.545,00 -40.221,00 11 Summe -221.182,00 Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt in €² Seite 11
1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
Jahr Jahres- ergebnis nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital*) 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres (Planwert, da kein Abschluss) 2023 -15.394,00 16.037,73 2
- Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres (Planwert, da kein Abschluss) 2024 1.335,00 17.372,73 3
- Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres 2025 -11.846,00 5.526,73 4
- Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2026 -27.042,00 -21.515,27 5
- geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres 2027 -29.331,00 -50.846,27 6
- geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres 2028 -27.951,00 -78.797,27 7
- geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres 2029 -31.726,00 -110.523,27 *Wertberichtigungen gegen das Eigenkapital innerhalb der Jahresabschlüsse berücksichtigt. Muster 28 (zu § 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals lfd. Nr. Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23) in €² Seite 12
- Haushaltswirtschaft
2.1 Rahmenbedingungen
Auszüge aus dem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums für die Haushaltswirtschaft 2026
Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft wird u.a. sowohl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als auch durch die von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhobenen Zölle belastet. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2025 von einer Zunahme des Bruttoinlandpro- dukts in Deutschland um 0,2 % aus und belassen