Ortsgemeinde Ginsweiler Haushaltssatzung 2026/2027; Jahresfehlbetrag -27.042 EUR _________________________________________________________________________________________________________________________ Ortsgemeinde Ginsweiler Ortsgemeinde Ginsweiler Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2026+2027 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung 3 2. Bewirtschaftungsregeln 8 3. Vorbericht 9 4. Bilanz 35 5. Ergebnis- und Finanzhaushalt 37 6. Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Produkten und Konten 49 7. Teilhaushalte 211 8. Investitionsübersicht 213 9. Stellenplan 217 10. Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 220 11. Schuldenübersicht 221 12. Tilgungsplan 222 13. Liquiditätsplanung 224 Seite 2 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ginsweiler für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Ginsweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fas- sung am _ _ . _ _ . _ _ _ _ folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. Im Ergebnishaushalt 2026 2027 der Gesamtbetrag der Erträge auf 390.088,00 EUR 368.867,00 EUR Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 417.130,00 EUR 398.198,00 EUR Jahresfehlbetrag -27.042,00 EUR -29.331,00 EUR 2. Im Finanzhaushalt Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -18.792,00 EUR -18.281,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 25.850,00 EUR 750,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 175.950,00 EUR 7.600,00 EUR Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -150.100,00 EUR -100,00 EUR Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 168.892,00 EUR 18.381,00 EUR Seite 3 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt: für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 150.100,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 100,00 EUR Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt: für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 76.350,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 84.794,00 EUR § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt: für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 371.647,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 390.801,00 EUR Seite 4 § 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 2026 2027 Grundsteuer A auf 395 v.H. 395 v.H. Grundsteuer B auf 600 v.H. 600 v.H. Gewerbesteuer 400 v.H. 400 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: 2026 2027 für den ersten Hund 48,00 EUR 48,00 EUR für den zweiten Hund 72,00 EUR 72,00 EUR für jeden weiteren Hund 96,00 EUR 96,00 EUR für den ersten gefährlichen Hund 400,00 EUR 400,00 EUR für den zweiten gefährlichen Hund 800,00 EUR 800,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 800,00 EUR 800,00 EUR § 6 Eigenkapital voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024) 17.372,73 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025) 5.526,73 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026) -21.515,27 EUR Seite 5 § 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind. § 8 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft. Ginsweiler, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ _____________________________ Bender Ortsbürgermeister Seite 6 Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde Die vorstehende Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ginsweiler ist der Aufsichtsbehörde gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile ☐ Sie wurde überprüft und staatsaufsichtlich genehmigt ☐ Kusel, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ Kreisverwaltung, im Auftrag _________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________ Bekanntmachungsvermerk 1. Die Haushaltssatzung wurde am _ _ . _ _ . _ _ _ _ durch Veröffentlichung im Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein öffentlich bekanntgemacht. 2. Bei der Bekanntmachung nach Ziffer 1 wurde auf die Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ bis _ _ . _ _ . _ _ _ _ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Standort Lauterecken, Zimmer 108, hingewiesen Lauterecken, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ Verbandsgemeindeverwaltung i.A._______________________ (Dienstsiegel) Seite 7 Muster 10 (zu § 4 Abs.8 GemHVO) Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Ginsweiler 2026/2027 A. § 15 - Zweckbindung 1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO sind die Erträge aus Zuwendungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden Aufwendungen beschränkt (Erträge Buchungsstelle 551000.414431, 573100.414431, 573110.414431, 541100.414431 beschränkt Aufwendungen 551000.523150, 573100.523150, 573110.523150, 541100.523150) 2. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO sind die Einzahlungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden Auszahlungen beschränkt (Einzahlungen Buchungsstellen 541100.231430.44.681430, 551000.231430.11.681430 beschränkt Auszahlungen Buchungsstellen 541100.096930.44.785930, 551000.082200.11.785710) B. § 16 - Deckungsfähigkeit 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie die Personal- und Versorgungsauszahlungen werden gem. § 16 Abs.2 GemHVO teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 2. Gem. § 16 Abs.3 GemHVO werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig Deckungsfähig erklärt. C. § 17 - Übertragbarkeit 1. Aufwendungen /Auszahlungen der Posten E 10 und F 10, sowie der Posten E 14 und F 14 sind teilhaushaltsübergreifend in voller Höhe übertragbar. Seite 8 Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Ginsweiler für die Jahre 2026 und 2027 Allgemeines Der Vorbericht gem. § 6 GemHVO soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen werden erläutert. Er enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Fi- nanzplanung. Gliederung des Vorberichtes 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse 1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge 1.3 Entwicklung des Eigenkapitals 2. Haushaltswirtschaft 2.1 Rahmenbedingungen 2.2 Ergebnishaushalt 2.3 Finanzhaushalt 2.4 Teilhaushalte 2.5 Haushaltsausgleich 3. Entwicklung der Investitionen 4. Entwicklung der Kredite 4.1 Entwicklung der Investitionskredite 4.2 Entwicklung der Liquiditätskredite 5. Statistische Daten 5.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen 5.2 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen 5.3 Entwicklung der Realsteuerhebesätze Seite 9 1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse Muster 26 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Betrag in €² 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da kein Abschluss 2021 -23.562,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2022 -33.751,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2023 -15.394,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2024 1.335,00 5 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz des Haushaltsjahres) 2025 -11.846,00 6 Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres) 2026 -27.042,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -110.260,00 8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 -29.331,00 9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 -27.951,00 10 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 -31.726,00 11 Summe -199.268,00 Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO) Seite 10 1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge Muster 27 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (§2 Abs.1 Satz 1 Posten F23 GemHVO) ./. planmäßige Tilgung (§2 Abs. 1 Satz 1 Posten F36 GemHVO) = Beträge 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da noch kein Abschluss 2021 -9.691,00 8.447,00 -18.138,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2022 -19.358,00 9.047,00 -28.405,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2023 -5.578,00 11.165,00 -16.743,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2024 15.585,00 13.749,00 1.836,00 5 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2025 1.649,00 13.749,00 -12.100,00 6 Haushaltsjahr (Ansatz) 2026 -18.792,00 13.876,00 -32.668,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -106.218,00 8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 -18.281,00 20.016,00 -38.297,00 9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 -16.901,00 19.545,00 -36.446,00 10 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 -20.676,00 19.545,00 -40.221,00 11 Summe -221.182,00 Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt in €² Seite 11 1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Jahr Jahres- ergebnis nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital*) 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres (Planwert, da kein Abschluss) 2023 -15.394,00 16.037,73 2 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres (Planwert, da kein Abschluss) 2024 1.335,00 17.372,73 3 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres 2025 -11.846,00 5.526,73 4 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2026 -27.042,00 -21.515,27 5 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres 2027 -29.331,00 -50.846,27 6 + geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres 2028 -27.951,00 -78.797,27 7 + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres 2029 -31.726,00 -110.523,27 *Wertberichtigungen gegen das Eigenkapital innerhalb der Jahresabschlüsse berücksichtigt. Muster 28 (zu § 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals lfd. Nr. Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23) in €² Seite 12 2. Haushaltswirtschaft 2.1 Rahmenbedingungen Auszüge aus dem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums für die Haushaltswirtschaft 2026 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft wird u.a. sowohl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als auch durch die von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhobenen Zölle belastet. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2025 von einer Zunahme des Bruttoinlandpro- dukts in Deutschland um 0,2 % aus und belassen --- Source: https://www.vg-lw.de/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/entwurf-haushaltssatzung-und-haushaltsplan-og-ginsweiler-2026-2027.pdf?cid=1gb4 sdDatePublished: 2026-04-28T14:48:00Z Topics: government budget, local authority, taxation policy, public finance Locations: Kusel, Germany, Rhineland-Palatinate