---
title: "Ortsgemeinde Eßweiler beschließt Haushalt 2026/2027; Jahresfehlbetrag 2026/27: -77.437 EUR, -65.250 EUR"
sdDatePublished: "2026-04-28T14:48:00Z"
source: "https://www.vg-lw.de/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/entwurf-haushaltssatzung-und-haushaltsplan-og-essweiler-2026-2027.pdf?cid=1gba"
topics:
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
locations:
  - "Kusel"
  - "Germany"
  - "Rhineland-Palatinate"
---


Ortsgemeinde Eßweiler beschließt Haushalt 2026/2027; Jahresfehlbetrag 2026/27: -77.437 EUR, -65.250 EUR

_________________________________________________________________________________________________________________________

Ortsgemeinde
Eßweiler

Ortsgemeinde
Eßweiler

Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein
Haushaltssatzung

und

Haushaltsplan

mit Anlagen

für die Haushaltsjahre
2026 und 2027
Seite 1

Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Haushaltssatzung
3
2.
Bewirtschaftungsregeln
8
3.
Vorbericht
9
4.
Bilanz
34
5.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
37
6.
Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Produkten und Konten
49
7.
Teilhaushalte
190
8.
Investitionsübersicht
192
9.
Stellenplan
194
10.
Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
197
11.
Schuldenübersicht
198
12.
Tilgungsplan
200
13.
Liquiditätsplanung
201
Seite 2

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eßweiler

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom _ _ . _ _ . _ _ _ _

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eßweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung
am _ _ . _ _ . _ _ _ _ folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.
Im Ergebnishaushalt
            2026

             2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf
574.378,00 EUR
574.138,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
651.815,00 EUR
639.388,00 EUR
Jahresfehlbetrag
-77.437,00 EUR
-65.250,00 EUR

2.
Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
-49.887,00 EUR
-40.350,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
986.335,00 EUR
0,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
1.101.850,00 EUR
14.950,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-115.515,00 EUR
-14.950,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
165.402,00 EUR
55.300,00 EUR

Seite 3

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :
115.515,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :
14.950,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :
28.400,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :
28.400,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :
921.198,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :
948.466,00 EUR

Seite 4

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

                2026
                2027
Grundsteuer A auf
360
v.H.
360
v.H.
Grundsteuer B auf
610
v.H.
610
v.H.
Gewerbesteuer
400
v.H.
400
v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

                 2026
               2027
für den ersten Hund
43,00 EUR
43,00 EUR
für den zweiten Hund
68,00 EUR
68,00 EUR
für jeden weiteren Hund
78,00 EUR
78,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund
430,00 EUR
430,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund
1.020,00 EUR
1.020,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund
1.560,00 EUR
1.560,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres
(2024)
504.802,54 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres
(2025)
394.724,54 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres
(2026)
317.287,54 EUR

Seite 5

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr
als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Eßweiler, den _ _ . _ _ . _ _ _ _

_____________________________
Bermes
Ortsbürgermeisterin

Seite 6

Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde

Die vorstehende Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eßweiler ist der Aufsichtsbehörde gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom
_ _ . _ _ . _ _ _ _ vorgelegt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile

☐

Sie wurde überprüft und staatsaufsichtlich genehmigt
☐

Kusel, den _ _ . _ _ . _ _ _ _

Kreisverwaltung, im Auftrag _________________________________________

___________________________________________________________________________________________________________________

Bekanntmachungsvermerk
1. Die Haushaltssatzung wurde am _ _ . _ _ . _ _ _ _ durch Veröffentlichung im

Amtsblatt
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
öffentlich bekanntgemacht.

2. Bei der Bekanntmachung nach Ziffer 1 wurde auf die Auslegung des Haushaltsplanes
in der Zeit vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ bis _ _ . _ _ . _ _ _ _ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a,
Standort Lauterecken, Zimmer 108, hingewiesen

Lauterecken, den _ _ . _ _ . _ _ _ _
Verbandsgemeindeverwaltung

i.A._______________________
(Dienstsiegel)
Seite 7

Muster 10
(zu § 4 Abs.8 GemHVO)

Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Eßweiler 2026/2027
A. § 15 - Zweckbindung
1. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO sind die Einzahlungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden
Auszahlungen beschränkt (Einzahlungen Buchungsstellen 114200.231430.925.681430; beschränkt Auszahlungen
Buchungsstellen 114200.096920.925.785920)
B. § 16 - Deckungsfähigkeit
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie die Personal- und Versorgungsauszahlungen werden gem. § 16 Abs.2
GemHVO teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
2. Gem. § 16 Abs.3 GemHVO werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilhaushaltsübergreifend für
gegenseitig Deckungsfähig erklärt.
C. § 17 - Übertragbarkeit
1. Aufwendungen /Auszahlungen der Posten E 10 und F 10, sowie der Posten E 14 und F 14 sind teilhaushaltsübergreifend in
voller Höhe übertragbar.
Seite 8

Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Eßweiler für die Jahre 2026 und 2027

Allgemeines

Der Vorbericht gem. § 6 GemHVO soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der
beiden Haushaltsvorjahre geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen werden erläutert. Er enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche
Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Fi-
nanzplanung.

Gliederung des Vorberichtes

1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft

1.1
Entwicklung der Jahresergebnisse

1.2
Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

1.3
Entwicklung des Eigenkapitals

2. Haushaltswirtschaft
2.1
Rahmenbedingungen

2.2
Ergebnishaushalt

2.3
Finanzhaushalt

2.4
Teilhaushalte

2.5
Haushaltsausgleich

3. Entwicklung der Investitionen

4. Entwicklung der Kredite
4.1
Entwicklung der Investitionskredite

4.2
Entwicklung der Liquiditätskredite

5. Statistische Daten

5.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen

5.2 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen

5.3 Entwicklung der Realsteuerhebesätze

Seite 9

1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse

Muster 26
(zu § 93 Abs. 4 GemO)
lfd. Nr.
Jahr
Jahr
Betrag in €²
1
5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da kein Abschluss
2021
-53.351,00
2
4. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2022
-49.902,00
3
3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2023
-52.488,00
4
2. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2024
-32.199,00
5
1. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2025
-110.078,00
6
Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres)
2026
-77.437,00
7
Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6)
-375.455,00
8
1. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2027
-65.250,00
9
2. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2028
-55.465,00
10
3. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2029
-48.515,00
11
Summe
-544.685,00
Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse
Ergebnis
(gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO)
Seite 10

1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

Muster 27
(zu § 93 Abs. 4 GemO)
lfd. Nr.
Jahr
Jahr
Saldo der
ordentlichen und
außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen
(§2 Abs.1 Satz 1
Posten F23 GemHVO)
./.
planmäßige
Tilgung
(§2 Abs. 1
Satz 1
Posten F36
GemHVO)
=
Beträge
1
5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da noch kein
Abschluss
2021
-23.227,00
26.476,00
-49.703,00
2
4. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2022
-22.277,00
36.550,00
-58.827,00
3
3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2023
-25.027,00
35.600,00
-60.627,00
4
2. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2024
-3.599,00
30.736,00
-34.335,00
5
1. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2025
-80.993,00
29.064,00
-110.057,00
6
Haushaltsjahr (Ansatz)
2026
-49.887,00
29.832,00
-79.719,00
7
Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6)
-393.268,00
8
1. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2027
-40.350,00
26.028,00
-66.378,00
9
2. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2028
-32.315,00
25.818,00
-58.133,00
10
3. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2029
-25.365,00
25.358,00
-50.723,00
11
Summe
-568.502,00
Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt
in €²
Seite 11

1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals

Jahr
Jahres-
ergebnis
nachrichtlich:
aufgelaufenes Eigenkapital*)
1
Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres (Planwert,
da kein Abschluss)
2023
-52.488,00
537.001,54
2
 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres (Planwert, da
kein Abschluss)
2024
-32.199,00
504.802,54
3
 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres
2025
-110.078,00
394.724,54
4
 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres
2026
-77.437,00
317.287,54
5
 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres
2027
-65.250,00
252.037,54
6
 + geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres
2028
-55.465,00
196.572,54
7
 + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres
2029
-48.515,00
148.057,54
*Wertberichtigungen gegen das Eigenkapital innerhalb der Jahresabschlüsse berücksichtigt.
Muster 28
(zu § 95 Abs. 3 GemO)
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
lfd. Nr.
Ergebnis
(gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23)
in €²
Seite 12

2. Haushaltswirtschaft

2.1 Rahmenbedingungen

Auszüge aus dem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums für die Haushaltswirtschaft 2026

Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft wird u.a. sowohl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als auch durch die von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
erhobenen Zölle belastet. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2025 von einer Zunahme des Bruttoinlandpro-
dukts in Deutschland um 0,2 % aus und belassen dabei ihre Prognose für das Jahr 2026 bei 1,3 %. Weiterhin gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute davon
aus, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden zwei Jahren wieder etwas an Dynamik gewinnen dürfte, allerdings wird diese Dynamik angesichts anhal-
tender struktureller Schwäche nicht von Dauer sein. Die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft und auch der deutschen Wirtschaft wird weiterhin maßgeblich
von exogenen Einflüssen abhängen.
So g