Ortsgemeinde Eßweiler beschließt Haushalt 2026/2027; Jahresfehlbetrag 2026/27: -77.437 EUR, -65.250 EUR _________________________________________________________________________________________________________________________ Ortsgemeinde Eßweiler Ortsgemeinde Eßweiler Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung 3 2. Bewirtschaftungsregeln 8 3. Vorbericht 9 4. Bilanz 34 5. Ergebnis- und Finanzhaushalt 37 6. Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Produkten und Konten 49 7. Teilhaushalte 190 8. Investitionsübersicht 192 9. Stellenplan 194 10. Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit 197 11. Schuldenübersicht 198 12. Tilgungsplan 200 13. Liquiditätsplanung 201 Seite 2 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eßweiler für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eßweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am _ _ . _ _ . _ _ _ _ folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. Im Ergebnishaushalt 2026 2027 der Gesamtbetrag der Erträge auf 574.378,00 EUR 574.138,00 EUR Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 651.815,00 EUR 639.388,00 EUR Jahresfehlbetrag -77.437,00 EUR -65.250,00 EUR 2. Im Finanzhaushalt Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -49.887,00 EUR -40.350,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 986.335,00 EUR 0,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.101.850,00 EUR 14.950,00 EUR Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -115.515,00 EUR -14.950,00 EUR Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 165.402,00 EUR 55.300,00 EUR Seite 3 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt: für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 115.515,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 14.950,00 EUR Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt: für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 28.400,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 28.400,00 EUR § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt: für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : 921.198,00 EUR für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : 948.466,00 EUR Seite 4 § 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 2026 2027 Grundsteuer A auf 360 v.H. 360 v.H. Grundsteuer B auf 610 v.H. 610 v.H. Gewerbesteuer 400 v.H. 400 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: 2026 2027 für den ersten Hund 43,00 EUR 43,00 EUR für den zweiten Hund 68,00 EUR 68,00 EUR für jeden weiteren Hund 78,00 EUR 78,00 EUR für den ersten gefährlichen Hund 430,00 EUR 430,00 EUR für den zweiten gefährlichen Hund 1.020,00 EUR 1.020,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.560,00 EUR 1.560,00 EUR § 6 Eigenkapital voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024) 504.802,54 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025) 394.724,54 EUR voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026) 317.287,54 EUR Seite 5 § 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind. § 8 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft. Eßweiler, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ _____________________________ Bermes Ortsbürgermeisterin Seite 6 Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde Die vorstehende Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eßweiler ist der Aufsichtsbehörde gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile ☐ Sie wurde überprüft und staatsaufsichtlich genehmigt ☐ Kusel, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ Kreisverwaltung, im Auftrag _________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________ Bekanntmachungsvermerk 1. Die Haushaltssatzung wurde am _ _ . _ _ . _ _ _ _ durch Veröffentlichung im Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein öffentlich bekanntgemacht. 2. Bei der Bekanntmachung nach Ziffer 1 wurde auf die Auslegung des Haushaltsplanes in der Zeit vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ bis _ _ . _ _ . _ _ _ _ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Standort Lauterecken, Zimmer 108, hingewiesen Lauterecken, den _ _ . _ _ . _ _ _ _ Verbandsgemeindeverwaltung i.A._______________________ (Dienstsiegel) Seite 7 Muster 10 (zu § 4 Abs.8 GemHVO) Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Eßweiler 2026/2027 A. § 15 - Zweckbindung 1. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO sind die Einzahlungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden Auszahlungen beschränkt (Einzahlungen Buchungsstellen 114200.231430.925.681430; beschränkt Auszahlungen Buchungsstellen 114200.096920.925.785920) B. § 16 - Deckungsfähigkeit 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie die Personal- und Versorgungsauszahlungen werden gem. § 16 Abs.2 GemHVO teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 2. Gem. § 16 Abs.3 GemHVO werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig Deckungsfähig erklärt. C. § 17 - Übertragbarkeit 1. Aufwendungen /Auszahlungen der Posten E 10 und F 10, sowie der Posten E 14 und F 14 sind teilhaushaltsübergreifend in voller Höhe übertragbar. Seite 8 Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Eßweiler für die Jahre 2026 und 2027 Allgemeines Der Vorbericht gem. § 6 GemHVO soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der beiden Haushaltsvorjahre geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen werden erläutert. Er enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Fi- nanzplanung. Gliederung des Vorberichtes 1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse 1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge 1.3 Entwicklung des Eigenkapitals 2. Haushaltswirtschaft 2.1 Rahmenbedingungen 2.2 Ergebnishaushalt 2.3 Finanzhaushalt 2.4 Teilhaushalte 2.5 Haushaltsausgleich 3. Entwicklung der Investitionen 4. Entwicklung der Kredite 4.1 Entwicklung der Investitionskredite 4.2 Entwicklung der Liquiditätskredite 5. Statistische Daten 5.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen 5.2 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen 5.3 Entwicklung der Realsteuerhebesätze Seite 9 1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse Muster 26 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Betrag in €² 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da kein Abschluss 2021 -53.351,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2022 -49.902,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2023 -52.488,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2024 -32.199,00 5 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2025 -110.078,00 6 Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres) 2026 -77.437,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -375.455,00 8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 -65.250,00 9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 -55.465,00 10 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 -48.515,00 11 Summe -544.685,00 Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO) Seite 10 1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge Muster 27 (zu § 93 Abs. 4 GemO) lfd. Nr. Jahr Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (§2 Abs.1 Satz 1 Posten F23 GemHVO) ./. planmäßige Tilgung (§2 Abs. 1 Satz 1 Posten F36 GemHVO) = Beträge 1 5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da noch kein Abschluss 2021 -23.227,00 26.476,00 -49.703,00 2 4. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2022 -22.277,00 36.550,00 -58.827,00 3 3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge) 2023 -25.027,00 35.600,00 -60.627,00 4 2. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2024 -3.599,00 30.736,00 -34.335,00 5 1. Haushaltsvorjahr (Ansatz) 2025 -80.993,00 29.064,00 -110.057,00 6 Haushaltsjahr (Ansatz) 2026 -49.887,00 29.832,00 -79.719,00 7 Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6) -393.268,00 8 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2027 -40.350,00 26.028,00 -66.378,00 9 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2028 -32.315,00 25.818,00 -58.133,00 10 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) 2029 -25.365,00 25.358,00 -50.723,00 11 Summe -568.502,00 Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt in €² Seite 11 1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Jahr Jahres- ergebnis nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital*) 1 Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres (Planwert, da kein Abschluss) 2023 -52.488,00 537.001,54 2 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres (Planwert, da kein Abschluss) 2024 -32.199,00 504.802,54 3 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres 2025 -110.078,00 394.724,54 4 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2026 -77.437,00 317.287,54 5 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres 2027 -65.250,00 252.037,54 6 + geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres 2028 -55.465,00 196.572,54 7 + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres 2029 -48.515,00 148.057,54 *Wertberichtigungen gegen das Eigenkapital innerhalb der Jahresabschlüsse berücksichtigt. Muster 28 (zu § 95 Abs. 3 GemO) Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals lfd. Nr. Ergebnis (gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23) in €² Seite 12 2. Haushaltswirtschaft 2.1 Rahmenbedingungen Auszüge aus dem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums für die Haushaltswirtschaft 2026 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft wird u.a. sowohl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als auch durch die von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhobenen Zölle belastet. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2025 von einer Zunahme des Bruttoinlandpro- dukts in Deutschland um 0,2 % aus und belassen dabei ihre Prognose für das Jahr 2026 bei 1,3 %. Weiterhin gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute davon aus, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden zwei Jahren wieder etwas an Dynamik gewinnen dürfte, allerdings wird diese Dynamik angesichts anhal- tender struktureller Schwäche nicht von Dauer sein. Die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft und auch der deutschen Wirtschaft wird weiterhin maßgeblich von exogenen Einflüssen abhängen. So g --- Source: https://www.vg-lw.de/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/entwurf-haushaltssatzung-und-haushaltsplan-og-essweiler-2026-2027.pdf?cid=1gba sdDatePublished: 2026-04-28T14:48:00Z Topics: government budget, local authority, taxation policy, public finance Locations: Kusel, Germany, Rhineland-Palatinate