Kanton Zürich Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäß Naturschutz-Gesamtkonzept; Rechtsgrundlagen verankert, Feuchtgebiete besser geschützt
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäss Naturschutz-Gesamtkonzept
Kanton Zürich Baudirektion Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäss Naturschutz-Gesamtkonzept Technischer Bericht, Fassung vom 31. März 2026
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 2/21 Impressum Baudirektion Kanton Zürich Beatrice Vögeli, Amt für Landschaft und Natur (ALN), Fachstelle Naturschutz Markus Bossard, ALN, Strategie, Koordination & Recht Urs Gimmi, ALN, Fachstelle Naturschutz Rolf Gsponer, ALN, Fachstelle Bodenschutz Josua Raster, Amt für Raumentwicklung (ARE), Recht und Verfahren Roland Scheibli, ALN, Abteilung Landwirtschaft Marco Pezzatti, ALN, Amtschef Rhea Beltrami, ALN, Abteilung Landwirtschaft Cécile Wanner, ALN, Fachstelle Bodenschutz Ursina Wiedmer, ALN, Fachstelle Naturschutz Urs Landergott Herausgeber Projektleitung Projektteam Projektsteuerung Titelbild
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 3/21 Inhaltsverzeichnis
- Einleitung 4 1.1 Ausgangslage 4 1.2 Rechtsgrundlage 5 1.3 Projektorganisation 6
- Einbettung in kantonale Strategie «Drainierte Böden» 6
- Flächenbezeichnung 8 3.1 Priorisierung 8 3.2 Spezialfall Gesamtplanungsgebiete 11
- Potenzialerhaltung 12 4.1 Sicherungsinstrument 12 4.2 Sicherungsmassnahmen 12 4.2.1 Umgang mit Bodeneingriffen und Bauten 12 4.2.2 Umgang mit Drainageunterhalt, -sanierungen und -erneuerungen 12 4.2.3 Landwirtschaftliche Nutzung 12 4.2.4 Entwicklungsoptionen für Eigentümer/- und Bewirtschafter/-innen 13 4.2.5 Fruchtfolgeflächen 13 4.2.6 Folgekosten 14
- Weitere Interessen 14 Abkürzungsverzeichnis 15 Quellenverzeichnis 16 Anhang 1: GIS Analysen des standörtlichen Regenerationspotenzials 17 Anhang 2: Klassierung und Plausibilisierung 20
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- Einleitung 1.1 Ausgangslage Der Kanton Zürich ist mit rund 30 Hoch- und 127 Flachmooren von nationaler Bedeutung heute noch einer der moorreichsten Mittellandkantone. Moore und Feuchtgebiete beherbergen eine Vielzahl von geschützten und bedrohten Arten und gehören zu den gefährdetsten Lebensräumen. Für die Erhaltung und Förderung verschiedener Flach-, Übergangs- und Hochmoorgesell schaften sowie zahlreicher Tier- und Pflanzenarten (u.a. Zwerglibelle, Grosser Heufalter, Grosse Schiefkopfschrecke, Schlankes Wollgras) trägt der Kanton Zürich gesamt schweizerisch eine hohe Verantwortung, weil ein grosser Anteil der Schweizer Vorkommen auf Kantonsgebiet liegt. Abbildung 1: Entwicklung der Feuchtgebietsflächen im Kanton Zürich Quelle: Gimmi et al., Landscape Ecology (2011) Heute sind im Mittelland weniger als 10 % der ehemaligen Feuchtgebiete erhalten geblieben (vgl. Abbildung 1) und diese stehen unter grossem Druck. Die Erfolgskontrolle Moorschutz des Bundes, «Zustand und Entwicklung der Moore in der Schweiz» (BAFU
- zeigt, dass trotz den getroffenen Schutzmassnahmen wie Schutzverordnungen und Pufferzonen die Qualität der noch bestehenden Moore und übrigen Feuchtgebiete stetig abnimmt. Die verbliebenen, isolierten Restflächen reichen nicht aus, um den auf Feucht lebensräume angewiesenen gefährdeten Arten langfristig ausreichende Habitate zu bieten.
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 5/21 So kommen zwar viele Arten heute noch in Restpopulationen vor, müssen sich aber mit einem zu kleinen und zu wenig hochwertigen Lebensraum begnügen. Für eine ausreichend hohe Fortpflanzung oder gar eine Ausbreitung reichen diese wenigen Habitate nicht mehr aus. Einzelne Extremereignisse (wie z.B. ein Trockensommer 2018) können ausreichen, um die kleinen Restpopulationen auszulöschen. Aufgrund dieser für die Feuchtgebiete des Kantons Zürich nachgewiesenen «Aussterbeschuld» (vgl. Jamin et al. 2020) ist deshalb damit zu rechnen, dass ohne verstärkte Anstrengungen die Artverluste weiter fortschreiten werden. 1.2 Rechtsgrundlage Nach Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) ist durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ent gegenzuwirken. Gemäss Art. 18 Abs. 1bis NHG sind Standorte, die eine ausgleichende Funktion im Naturhaushalt erfüllen oder besonders günstige Voraussetzungen für Lebens gemeinschaften aufweisen, besonders zu schützen. Das kantonale Recht bezeichnet in § 203 Abs. 1 lit. g des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) i.V.m. § 13 Abs. 1 der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV, LS 702.11) Lebensräume für seltene oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten bzw. -gesellschaften als Naturschutz objekte. Die Schutzobjekte sind aufgrund ihrer ausgewiesenen hohen Naturwerte von den Gemeinwesen und Trägerschaften, die öffentliche Aufgaben erfüllen, zu schonen und möglichst ungeschmälert zu erhalten (§ 204 Abs. 1 PBG). Nach Art. 18b Abs. 2 NHG sorgen die Kantone in intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen für den ökologischen Ausgleich. Dieser bezweckt gemäss Art. 15 Abs. 1 Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV, SR 451.1) insbesondere, isolierte Biotope miteinander zu verbinden, nötigenfalls auch durch die Neuschaffung von Biotopen, die Artenvielfalt zu fördern, eine möglichst naturnahe und schonende Boden nutzung zu erreichen, Natur in den Siedlungsraum einzubinden und das Landschaftsbild zu beleben (Dajcar Nina, in: Keller Peter M. / Zufferey Jean-Baptiste / Fahrländer Karl-Ludwig [Hrsg.], Kommentar NHG, 2. Auflage, Zürich 2019, Art. 18b N 25 und 28). Der ökologische Ausgleich ist auch eine Funktion der Landwirtschaftszone (Art. 16 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700)). In Anlehnung an diese Bestimmung hält das kantonale Recht gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. g PBG in § 13 Abs. 2 KNHV in ent sprechender Weise fest, dass Flächen als Naturschutzobjekte bezeichnet werden können, welche dem ökologischen Ausgleich durch Vernetzung oder Wiederherstellung von Biotopen und Landschaften dienen sollen. Mit dieser kantonalrechtlichen Regelung wird in ausreichendem Masse dem vom Bundesrecht verstärkten Biotopschutz nachgekommen (Kuttler Alfred, Orientierungspunkte zur Revision des Zürcher Planungs und Baugesetzes, ZBl 91/1990, S.296). Im Sinn dieser gesetzlichen Aufträge, für den ökologischen Ausgleich zu sorgen, legte der Regierungsrat des Kantons Zürich im Naturschutz-Gesamtkonzept (NSGK) auf der Basis wissenschaftlicher Kenntnisse den minimal notwendigen Flächenbedarf verschiedener Lebensraumtypen fest (Regierungsratsbeschluss (RRB) Nr. 3801/1995 und RRB Nr. 240/2017). Für Moore und Feuchtgebiete sind demnach 1300 ha Moorergänzungsflächen
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 6/21 zu sichern. Nach aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen wäre dieser Flächenbedarf sogar noch höher (z.B. Guntern et al. 2013). Die Zwischenbilanz zu den Zielen des NGSK von 2015 hat jedoch gezeigt, dass seit 1995 nur rund 30 ha ehemalige Moor- und Feuchtgebietsflächen wiedervernässt werden konnten und deshalb verstärkte Anstrengungen zur Zielerreichung notwendig sind. Da der Druck auf die Potenzialflächen für Feuchtgebietsergänzungs- und -arrondierungsflächen im Kanton Zürich sehr hoch ist, steht dabei die Sicherung von Entwicklungsoptionen im Vordergrund. Gemäss dem Umsetzungsplan zum NSGK (RRB 240/2017) sind bis 2025 die Entwicklungsoptionen für das Flächenziel von 1300 ha zu sichern. Auf 150 ha der gesicherten Flächen soll eine Wiederherstellung von Moor- und Feuchtbiotopen in einer ausreichenden Qualität erfolgen. Gemeinsam mit den bestehenden Feuchtgebieten sollen diese Ergänzungsflächen die Kerngebiete der ökologischen Infrastruktur (ÖI) für den Lebensraum Feuchtgebiete bilden. Der kantonale Richtplan hält unter Pt. 3.6.3a (2. Absatz) fest, dass der Kanton für die Umsetzung von Massnahmen für ökologische Aufwertungen und ökologische Ersatz flächen eine Potenzialkarte führt. Im Sinn dieses Auftrags sind die 1300 ha prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete im vorliegenden kantonalen Konzept räumlich verortet. 1.3 Projektorganisation Die Sicherung von Potenzialflächen für Feuchtgebiete tangiert verschiedene Fachbereiche innerhalb des Amtes für Landschaft und Natur (ALN). Für die Erarbeitung und die spätere Umsetzung ist eine enge Koordination und Zusammenarbeit unerlässlich. Unter der Feder führung der Fachstelle Naturschutz (FNS) haben die Fachstelle Bodenschutz (FaBo) sowie die Abteilung Landwirtschaft (ALA) am Projekt mitgearbeitet. Rechtliche Aspekte wurden in Absprache mit den Rechtsdiensten des ALN sowie des Amts für Raumentwicklung (ARE) bearbeitet. Weiter wurde das Projekt dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Abteilung Wasserbau), dem ARE (Abteilung Raumplanung und Kantonsarchäologie), dem Tiefbauamt (Projektieren und Realisieren) sowie dem Amt für Verkehr (Infrastruktur planung) vorgestellt. Das Projekt wurde durch ein Projektsteuerungsgremium begleitet. Für Fachfragen oder bei einzelnen Bearbeitungsschritten wurde bei Bedarf auf externe Fachpersonen zurückgegriffen. 2. Einbettung in kantonale Strategie «Drainierte Böden» Ein besonders grosses Potenzial zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten besteht auf ehemaligen, heute drainierten und der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführten Moor flächen. Da die organische Substanz von ehemaligen Moorböden über die Jahrzehnte sukzessive abnimmt, kommt es allenfalls zu Sackungen und Vernässungen. Der Erhalt und die Wiedervernässung eines massgeblichen Teils dieser Flächen ist Voraussetzung für den langfristigen Erhalt der Artenvielfalt und höchst prioritär für die Anpassung von Feucht
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 7/21 gebieten und ihrer Arten an den Klimawandel (vgl. Massnahmenplan «Anpassung an den Klimawandel», Massnahme L2 (Baudirektion 2018) sowie Fachbericht zum NSGK «Klima wandel und Biodiversität» (Guntern J. 2016)). Da beim Abbau der organischen Substanz zudem Treibhausgase entweichen, ist das NSGK-Ziel zu den Moorergänzungsflächen auch Bestandteil des Massnahmenplans «Verminderung der Treibhausgase» (Massnahme LW5; Baudirektion 2018). Gleichzeitig besteht auf diesen Böden ein hohes Interesse zur Weiterführung der produktiven landwirtschaftlichen Nutzung, da sie grundsätzlich sehr fruchtbar sind und sich für den Anbau verschiedener Kulturen eignen. Ein Grossteil der Drainagen in organischen Böden ist jedoch am Ende ihres Lebenszyklus angelangt und ihre Funktionali tät nimmt ab. Die hohe ackerbauliche Qualität eines Teils dieser Flächen ist aufgrund der inzwischen geringen Drainageüberdeckung infolge gesackter Torfschichten und der dadurch entstehenden Wiedervernässung langfristig nicht mehr gegeben. Im Sinne einer zielgerichteten Qualitätsstrategie für Biodiversitätsförderflächen (BFF) wie auch als Beitrag zur Reduktion der Freisetzung von Treibhausgasen ist der Verzicht auf Drainage erneuerungen und die Wiederherstellung von Moorbiotopen auf einem Teil dieser Flächen zweckmässig. Da gesackte organische Böden als anthropogen verändert gelten, sind diese Flächen auch für Bodenverwertungen und Kompensationen von Fruchtfolgeflächen (FFF) in der Folge von Bauvorhaben von Interesse. Der Druck auf drainierte ehemalige Moorflächen ist deshalb auch aufgrund der regen Bautätigkeit im Kanton Zürich sehr hoch. Feuchtgebiete lassen sich auch auf mineralischen Böden wiederherstellen, gewisse Bio toptypen kommen sogar nur unter diesen Standortvoraussetzungen vor. Deshalb werden auch in den drainierten mineralischen Böden die prioritären Potenzialflächen bezeichnet. Um den verschiedenen divergierenden Interessen Rechnung zu tragen, wurde im Zuge der kantonalen Strategie «Drainierte Böden» (vgl. Projekt «Strategie drainierte Böden»: Schlussbericht vom 22. Dezember 2017) die folgenden zwei Lösungsansätze festgelegt:
- Für landwirtschaftliche Bodenaufwertungen geeignete, konfliktfreie Standorte im Umfang von rund 150 ha werden evaluiert und zur Bezeichnung in den regionalen Richtplänen vorgeschlagen (ALN-Jahresziel 4/2017; vgl. Bericht «Standortevaluation für grossflächige landwirtschaftliche Bodenverbesserungen» vom 14. Februar 2018). Somit soll das Planungsverfahren für vielversprechende Projekte beschleunigt, proaktiv auf geeignete Standorte gelenkt und der Druck zur Bodenverwertung auf ungeeigneten Standorten reduziert werden.
- Die prioritären Moorergänzungsflächen gemäss NSGK werden bezeichnet und das Vorgehen zur Potenzialerhaltung geklärt (ALN Jahresziel 14/2018). Im Vordergrund steht für diese Flächen die Potenzialsicherung und Vermeidung irreversibler Veränderungen.
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 8/21 3. Flächenbezeichnung 3.1 Priorisierung Die prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete wurden in folgenden Schritten evaluiert und festgelegt (detaillierte Methodik vgl. Anhänge 1 und 2):
- Evaluation ökologischer Grundvoraussetzungen Im Rahmen von Workshops mit Fachexperten/-innen der Populationsökologie und des Artenschutzes wurden basierend auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse (vgl. u.a. Fachbericht Populationsökologie (2016)) die grundlegenden Stoss richtungen und Rahmenbedingungen für die zu treffende Flächenauswahl definiert. Unter anderem wurden die notwendigen Minimalflächen, Kriterien zur Arrondierung bestehender Feuchtgebiete bzw. Gewährleistung der Vernetzungsfunktion sowie zum Aufbau einer ökologischen Infrastruktur als Fachgrundlage für die weiteren Schritte bestimmt.
- GIS Analysen zur Ermittlung des standörtlichen Regenerationspotenzials Im Rahmen des ALN-Projektes «Strategie drainierte Böden» und dem Projekt «Standort evaluation für grossflächige landwirtschaftliche Bodenverbesserungen» wurde durch ein externes Fachbüro eine Analyse der Potenzialflächen für Feuchtgebietsregenerationen durchgeführt. Diese Analyse beschränkte sich auf den Perimeter der drainierten Böden im Meliorationskataster ausserhalb der Bauzone. Ausgeschlossen wurden zudem Flächen im Wald sowie bestehende Feuchtgebiete, d.h. die im Rahmen der Feuchtgebiets-Kartierung 1976/77 erfassten Flächen sowie die Objekte der nationalen Flach- und Hochmoor inventare. Bei der Analyse wurden die Faktoren Bodentyp, Wasserhaushaltsgruppe, Skelett Unterboden, Körnung Unterboden, Hangneigung, Niederschlag und historische Feuchtgebietsfläche gewichtet und aufsummiert. Das maximal mögliche Regenerations potenzial liegt bei 100% (Tabelle 2 im Anhang 1). Da diese Analyse lediglich für den Perimeter der drainierten Flächen vorgenommen wurde, wurde sie ausserhalb dieser Flächen mit einer bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch ein externes Fachbüro ermittelten «Lebensraumpotenzialkarte feucht bis trocken» ergänzt. Diese Karte wurde im Auftrag der FNS als Grundlage für Planungen der Fachstelle und für Vernetzungsprojekte erstellt. Die Analyse umfasst die gesamte Kantonsfläche ausserhalb der festgesetzten Bauzonen, intensiv genutzter Erholungs- und Freihaltezonen sowie des Waldes. Analysiert wurden die Faktoren Bodeneigenschaften, Topographie sowie Ver netzung. Auch hier liegt das maximal mögliche Regenerationspotenzial bei 100% (Tabelle 3 im Anhang 1). Basierend auf diesen zusammengeführten Datensätzen ergaben sich insgesamt rund 5500 ha Potenzialfläche für Feuchtgebiete.
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 9/21 3. Klassierung und Plausibilisierung Die ermittelten Potenzialflächen wurden anschliessend mittels standardisierter Faktoren und einem Entscheidungsbaum (s. Anhang 2) systematisch klassiert und einer von vier Prioritäten zugeordnet (vgl. Abbildung 2): Priorität 1: Auswahl der 1300 ha prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäss NSGK mit sehr hohem standörtlichem Potenzial und höchster ökologischer Funktionalität Priorität 2: Flächen mit sehr hohem standörtlichem Potenzial und sehr hoher ökologischer Funktionalität Priorität 3: Flächen mit hohem standörtlichem Potenzial und hoher ökologischer Funktionalität Priorität 4: Flächen mit mittlerem bis geringem standörtlichem Potenzial und mittlerer ökologischer Funktionalität Die Beurteilung und Validierung der sich aus dem Entscheidungsbaum ergebenden Priorisierung wurde durch externe Experten/-innen mit ausgezeichneten Kenntnissen des jeweiligen Naturraumes anhand ihrer Ortskenntnisse vorgenommen. Begründungen, weshalb eine Fläche gegenüber dem Resultat der GIS-Analyse besser beurteilt wurde, waren u.a. folgende: – bereits stark vernässt oder sehr günstige Topographie für einen Einstau, somit kleiner Aufwand für eine Regeneration – zentral für die grossräumige Vernetzung – Wiederherstellung ehemals wertvoller Hotspots – Schaffung grossflächiger Gebiete zur Förderung typischer Moorarten, die auf grossflächige, offene Landschaften angewiesen sind (u.a. Kiebitz, Bekassine) – wichtig für die kleinräumige Vernetzung in Gebieten mit wichtigen Artvorkommen (u.a. Moorbläuling) – wichtige Artvorkommen in der Nähe, welche gezielt gestärkt werden müssen Insgesamt wurden Flächen jedoch nur in Ausnahmefällen als besser geeignet beurteilt, als dies aufgrund der GIS-Analysen der Fall war. Häufiger wurden Flächen von den Experten/ -innen gegenüber den Resultaten der GIS-Analyse als weniger geeignet beurteilt. Begründungen für eine weniger hohe Beurteilung waren: – bereits zu stark verändert und verbaut, Regenerationspotenzial zerstört – Ungünstige Form mit vielen Randeffekten und ungeeigneter Umgebung – Grossflächig FFF betroffen und gleichwertige Regenerationsfläche in der Umgebung vorhanden bzw. Fläche im Lebensraumverbund nicht massgebend
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 10/21 Abbildung 2: Priorisierte Potenzialflächen Die bezeichneten prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete im Umfang von 1300 ha sind in der Karte «prioritäre Potenzialflächen für Feuchtgebiete» auf dem kantonalen GIS-Browser einsehbar. Die Tabelle 1 zeigt eine Übersicht zu ihren Kennzahlen. Tabelle 1: Übersicht Kennzahlen prioritäre Potenzialflächen für Feuchtgebiete Anzahl Objekte 295 Durchschnittliche Flächengrösse [ha] 4.41 Drainageflächen* Drainierte Fläche [ha] 921 Flächen ohne Drainagen [ha] 380 Bodentyp** Organisch [ha] 594 Mineralisch [ha] 707
- Mit staatlichen Mitteln unterstützte Drainageflächen ** Die Einteilung der Bodenpolygone «organisch» und «mineralisch» erfolgte auf Grundlage der Boden karte der Landwirtschaftsflächen. Die Abgrenzung der Flächen entspricht dem standörtlichen Regenerationspotenzial und ist nicht parzellenscharf. Die Abgrenzung wurde an bestehende Naturschutzgebiete, Eigentum des Natur- und Heimatschutzfonds und NHG-Verträge angepasst (Stand Januar 2020), welche die aktuell bestehenden Moore und Feuchtgebiete umfassen (rund 1800 ha gemäss NSGK). Soweit möglich wurde die Abgrenzung im Hinblick auf vorhandene Strukturen wie Flurwege, Waldränder oder Parzellengrenzen optimiert. 5500 ha mit Standortpotenzial 1300 ha Potenzialflächen Feuchtgebiete Priorität 1 1868 ha Priorität 2 249 ha Priorität 3 254 ha Priorität 4 1828 ha verworfen
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 11/21 Bei der Umsetzung von konkreten Aufwertungsprojekten werden die Perimeter aufgrund von detaillierten Erhebungen und umfassenden Interessensabwägungen mit weiteren Schutz- und Nutzungsinteressen (z.B. Erhalt natürlich gewachsener Böden, Vermeidung schwierig bewirtschaftbarer Restflächen und weiteren Interessen ((vgl. Kapitel 5)) gegebenenfalls präzisiert werden müssen. Die Perimeteranpassungen erfolgen flächen gleich. Die Karte «prioritäre Potenzialflächen für Feuchtgebiete» wird jährlich nachgeführt und umgesetzte Vorhaben werden dargestellt. 3.2 Spezialfall Gesamtplanungsgebiete In den ehemaligen sehr ausgedehnten Moorgebieten im Kanton ergaben sich aus der GIS-Analyse sehr grossflächige Regenerationspotenzialflächen. Dies betrifft die Gebiete Gossauerried und Neeracherried Süd. Basierend auf verschiedenen ökologischen Kriterien (Ansprüche seltener Arten, Situation für die regionale und überregionale Vernetzung) wurde evaluiert, wie viele Hektaren Feuchtgebietsergänzungsflächen in diesen Räumen notwendig und wie sie räumlich anzuordnen sind, um die ökologische Funktionalität zu gewährleisten. Die Flächen sind hierzu in genügend grossen und zusammenhängenden Einheiten zu arrondieren, die zur Gewährleistung der ökologischen Wirkung untereinander und mit weiteren naturnahen Elementen vernetzt sind. Das grossflächig vorhandene Regenerationspotenzial bietet dazu eine gewisse Flexibilität. Deshalb wurde ein grober Planungsperimeter des betreffenden Gebietes definiert. Zur Abstimmung der sich stark überlagernden Interessen initiiert der Kanton in diesen Räumen in den kommenden 3–5 Jahren Gesamtplanungen, in deren Rahmen die definitive Anordnung der PPF im festgelegten Umfang und in der erforderlichen Funktionalität erfolgen soll. Im Fall Neeracherried Süd erfolgt dies in Abstimmung mit dem Strassenprojekt. In diesen Räumen bereits bestehende Planungen (z.B. Bewässerungsprojekt Aquapool) werden nicht tangiert. In ähnlicher Weise wird auch für das Gebiet «Chellen» in den Gemeinden Zumikon und Maur lediglich ein Planungsperimeter eingetragen, da hier eine Gesamtplanung auf Initiative Dritter bereits am Laufen ist. Tabelle 2: Kennwerte Gesamtplanungsgebiete Gesamtplanungsgebiet Flächenbedarf PPF Gesamtperimeter Gossauerriet 65 ha 347 ha Neeracherried Süd 45 ha 208 ha Chellen Nicht definiert 49 ha
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 12/21 4. Potenzialerhaltung 4.1 Sicherungsinstrument Gemäss Auftrag im kantonalen Richtplan (Kapitel 3.6.3) führt der Kanton «eine Potenzial karte für die Umsetzung von Massnahmen für ökologische Aufwertung und ökologische Ersatzflächen». Als Bestandteil dieses Auftrags wird die Karte «Prioritäre Potenzialflächen für Feuchtgebiete» der Baudirektion auf dem kantonalen GIS-Browser veröffentlicht. 4.2 Sicherungsmassnahmen 4.2.1 Umgang mit Bodeneingriffen und Bauten Vorhaben, die eine künftige Inwertsetzung der bezeichneten prioritären Potenzialflächen als Feuchtgebiete verunmöglichen oder erschweren würden, stehen bedeutende öffentliche Interessen des Naturschutzes entgegen und sind zu vermeiden. Zur Sicherung des Regenerationspotenzials werden deshalb auf den prioritären Potenzialflächen keine landwirtschaftlichen Bodenverwertungen/ -aufwertungen mehr bewilligt. Die Interessens abwägung im Einzelfall bleibt vorbehalten. 4.2.2 Umgang mit Drainageunterhalt, -sanierungen und -erneuerungen Im Sinn einer kohärenten kantonalen Praxis werden auf den prioritären Potenzial flächen für Feuchtgebiete künftig keine Subventionen für Drainagesanierungen und -erneuerungen mehr gewährt. Innerhalb der Gesamtplanungsgebiete kann weiterhin eine Subventionierung der Drainagen erfolgen, wenn das Vorhaben auf die Entwicklung im Gesamtplanungsgebiet abgestimmt ist und die Drainagesanierung nicht konkrete Projekte der Feuchtgebietsregeneration verhindert oder erschwert. Den betroffenen Unterhaltsgenossenschaften wird freigestellt, ob sie den Unterhalt einstellen oder weiterführen wollen. Soll der Unterhalt eingestellt werden, wird die Unter haltspflicht für Drainagen gemäss §145 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes innerhalb der prioritären Potenzialflächen aufgehoben und die Unterhaltspläne werden durch das ALN angepasst. Ausgenommen davon sind Leitungen, die für die Funktionalität von hinterliegenden Drainagesystemen notwendig sind. Für diese bleibt die Unterhaltspflicht und die Möglichkeit zur Subventionierung bestehen. Wird weiterhin unterhalten, bleiben der laufende Unterhalt oder weitere Massnahmen, die der Eigentümer oder die Unter haltsgenossenschaft auf eigene Kosten vornehmen und nicht bewilligungspflichtig sind, zulässig. 4.2.3 Landwirtschaftliche Nutzung Für die landwirtschaftliche Nutzung bestehen auf den bezeichneten Potenzialflächen keine Auflagen oder Vorgaben. Es werden keine zusätzlichen ökologischen Pufferzonen eingerichtet. Die ökologischen Pufferzonen sowie Übergangsbereiche mit reduziertem Flurabstand liegen innerhalb der
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 13/21 ausgewiesenen prioritären Potenzialflächen. Falls durch die Ausscheidung Restflächen entstehen, die nur noch für stark beschränkte Kulturen oder mit sehr grossem Aufwand landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können, werden diese fallweise den prioritären Potenzialflächen angerechnet. 4.2.4 Entwicklungsoptionen für Eigentümer/-innen und Bewirtschafter/ -innen Im Sinne der Qualitätsstrategie Biodiversitätsförderflächen (BFF) ist anzustreben, dass Betriebe ihre BFF vermehrt auf Potenzialflächen anlegen, da diese erwiesenermassen eine hohe Eignung zur Schaffung von ökologisch hochwertigen Flächen aufweisen. Im Gegenzug können bestehende BFF auf weniger geeigneten Standorten aufgegeben werden. Dazu sollen in einem Anschlussprojekt Möglichkeiten geschaffen werden, um betroffene Eigentümer/-innen und Bewirtschafter/-innen in geeigneter Weise unterstützen und beraten zu können. Bis zum Vorliegen eines solchen Anschlussprojektes können auf Grundlage des bestehenden Beitragsreglements für Naturschutzleistungen («Bewirtschaftungsbeiträge für Naturschutzleistungen», 2014) Entschädigungen für Ertragsausfälle ausgerichtet werden, falls sich Eigentümer/-innen und Bewirtschafter/-innen zur Extensivierung oder Regeneration einer bezeichneten Potenzialfläche entscheiden. 4.2.5 Fruchtfolgeflächen Innerhalb der prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete im Umfang von 1300 ha liegen 182 ha vollwertige und 424 ha bedingte Fruchtfolgeflächen (FFF). Da die Bezeichnung dieser Flächen die Potenzialerhaltung zum Ziel hat, werden die bestehenden FFF zum Zeitpunkt der Flächensicherung nicht beeinträchtigt. Das Einstellen der Werterhaltungsmassnahmen der Drainagesysteme kann jedoch langfristig zu einer Degradation der agronomischen Bodenqualität und damit zu einem Verlust an FFF führen. Wie schnell ein Verlust der FFF eintritt, ist schwierig vorhersehbar und hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. dem aktuellen Zustand der Drainagen, den Bodeneigenschaften oder der Bewirtschaftungsform ab. Um diese Entwicklung zu überwachen, ist folgender Erhebungsrhythmus vorgesehen: Innert 3-5 Jahren nach Bezeichnung der prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete wird als Dokumentation des aktuellen Zustandes die Bodenkarte auf der Gesamtfläche (inkl. Gesamtplanungs gebieten) verifiziert. Auf organischen Böden wird nach 10 Jahren die Bodenqualität erneut erhoben (Start 10 Jahre nach Verifikation der Bodenkarte, gestaffelt), auf mineralischen nach 20 Jahren. Abhängig von den Ergebnissen dieser Aufnahmen sind dannzumal allfällige Massnahmen zu treffen. Diese richten sich nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden rechtlichen Bestimmungen. Gemäss der aktuell geltenden Regelung müssen FFF gleichwertig kompensiert werden, wenn sie für die Erstellung von Bauten und Anlagen beansprucht werden. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche, zonenkonforme Bauten.
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 14/21 4.2.6 Folgekosten Die Bezeichnung der Potenzialflächen beabsichtigt die Sicherung von Entwicklungs optionen auf den prioritären Feuchtgebietsergänzungsflächen. Folgekosten ergeben sich bei der Anpassung der Drainage-Unterhaltspläne aufgrund der aufgehobenen Unterhalts pflicht innerhalb der Potenzialflächen. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Fläche fallen mittel- bis langfristig Kosten für allfällige FFF Kompensationen an (vgl. Kap. 4.2.5). Bei der Umsetzung von konkreten Aufwertungs- und Regenerationsprojekten entstehen Projektkosten, z.B. für Anpassungen von Drainagesystemen, Baumassnahmen für die Bio topgestaltung, allfällige FFF Kompensationen oder Entschädigungen für Ertragsausfälle. 5. Weitere Interessen Neben den bereits ausgeführten landwirtschaftlichen und bodenschützerischen Interessen überlagern sich die bezeichneten prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete mit weiteren öffentlichen Interessen. Grundsätzlich wurde bei der räumlichen Bezeichnung der Feuchtgebietsergänzungs flächen keine umfassende Analyse weiterer Schutz- und Nutzungsinteressen vorgenommen, da die Sicherung von Entwicklungsoptionen im Vordergrund steht. Bauvorhaben sind aufgrund der beabsichtigen Potenzialerhaltung auf den bezeichneten Flächen wenn immer möglich zu vermeiden und bedürfen in jedem Fall einer umfassenden Interessensabwägung. Allfällige Aufwertungs- und Regenerationsprojekte mit baulichen Gestaltungsmassnahmen unterstehen der Bewilligungspflicht. Damit ist die umfassende Abwägung mit weiteren Interessen im Rahmen des Bewilligungsprozesses stufengerecht sichergestellt. Absehbar sind Überlagerungen mit geplanten Infrastrukturanlagen. Grössere, kantonal bedeutende Vorhaben wie Umfahrungsstrassen dürften bei Realisierung zu einer Anpassung der Perimeter der Potenzialflächen führen. Anlagen für den Langsamverkehr wie Velo- und Wanderwege können bei koordinierter Planung, geeigneter Linienführung und Besucherlenkung von einem Mehrwert für Erholungssuchende profitieren und das Naturerlebnis fördern. Weiter sind Interessen des Landschaftsschutzes, der Archäologie oder des Grundwasser schutzes zu nennen. Frühzeitige Absprachen im Rahmen der Projektierung von Auf wertungsprojekten sind zur Nutzung vorhandener Synergien sowie Vermeidung allfälliger Konflikte angezeigt. Eine besondere Bedeutung kommt den Oberflächengewässern zu. Gewässer und Feuchtgebiete waren in früheren Jahrhunderten räumlich und funktional eng miteinander verbunden. Zeitgleich mit der Drainage von Feuchtgebieten wurden auch zahlreiche Bäche und Flüsse begradigt, eingeengt oder überdeckt. Entsprechend weisen auch die Oberflächengewässer ein sehr hohes ökologisches Defizit auf. Die Verbundenheit dieser Lebensräume soll sowohl bei Gewässerrevitalisierungen wie bei der Wiedervernässung von Feuchtgebieten gezielt gestärkt und gefördert werden. Um diese Zielsetzung im Hin blick auf Umsetzungsprojekte grafisch darzustellen, ist entlang von Oberflächengewässern eine zusätzliche Signatur «Synergiefläche mit Gewässeraufwertung» eingetragen.
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 15/21 Abkürzungsverzeichnis ALA
Abteilung Landwirtschaft ALN
Amt für Landschaft und Natur ARE
Amt für Raumentwicklung BFF
Biodiversitätsförderflächen FaBo Fachstelle Bodenschutz FFF
Fruchtfolgefläche FNS
Fachstelle Naturschutz KNHV kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung NHG
Natur- und Heimatschutzgesetz NHV
Natur- und Heimatschutzverordnung NSGK Naturschutz-Gesamtkonzept PBG
Planungs- und Baugesetz RPG
Raumplanungsgesetz RRB
Regierungsrat-Beschluss ÖI
Ökologische Infrastruktur
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 16/21 Quellenverzeichnis Amt für Landschaft und Natur (2017). Projekt «Strategie drainierte Böden»: Schlussbericht. Amt für Landschaft und Natur (2018). Standortevaluation für grossflächige landwirtschaft liche Bodenverbesserungen. Baudirektion Kanton Zürich (1995). Naturschutz-Gesamtkonzept für den Kanton Zürich. Baudirektion Kanton Zürich (2016). Naturschutz-Gesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere Umsetzung. Baudirektion Kanton Zürich (2018). Massnahmenplan Anpassung an den Klimawandel. Baudirektion Kanton Zürich (2018). Massnahmenplan Verminderung der Treibhausgase. Bundesamt für Umwelt (2007). Zustand und Entwicklung der Moore in der Schweiz, Ergebnisse der Erfolgskontrolle Moorschutz. Dajcar N. (2019), in: Keller Peter M. / Zufferey Jean-Baptiste / Fahrländer Karl-Ludwig [Hrsg.], Kommentar NHG, 2. Auflage, Art. 18b N 25 und 28. Fachstelle Naturschutz (2014). Bewirtschaftungsbeiträge für Naturschutzleistungen. Gimmi U., Lachat T., Bürgi M. (2011). Reconstructing the collapse of wetland networks in the Swiss lowlands 1850-2000, Landscape Ecology. Guntern J., Lachat T., Pauli D., Fischer M. (2013). Flächenbedarf für die Erhaltung der Biodiversität und der Ökosystemleistungen in der Schweiz, Forum Biodiversität Schweiz der Akademie der Naturwissenschaften SCNAT. Guntern, J. (2016). Klimawandel und Biodiversität. Auswirkungen und mögliche Stossrichtungen für Massnahmen im Kanton Zürich. Fachbericht als Grundlage für die Ergänzung des Naturschutzgesamtkonzeptes des Kantons Zürich im Auftrag der Fach stelle Naturschutz, Amt für Landschaft und Natur. Forum Biodiversität Schweiz. Hoeck P.E.A., Tobler U., Holderegger R., Bollmann K., Keller L.F. (2016). Populationsöko logie. Fachbericht als Grundlage für die Ergänzung des Naturschutzgesamtkonzeptes des Kantons Zürich im Auftrag der Fachstelle Naturschutz, Amt für Landschaft und Natur. Jamin A., Peintinger M., Gimmi U., Holderegger R., Bergamini A. (2020). Evidence für a possible extinction debt in Swiss wetland specialist plants. Ecology and Evolution. Kantone Aargau, Bern und Zürich (2019). Moorböden - kostbar und unersetzlich. 5 gute Gründe, diesen Schatz zu erhalten, ihn aufzuwerten und von seinen Leistungen für Mensch und Natur zu profitieren. Kuttler A. (1990), Orientierungspunkte zur Revision des Zürcher Planungs und Bau gesetzes, ZBl 91/1990, S.296.
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 17/21 Anhang 1: GIS-Analysen des standörtlichen Regenerationspotenzials Potenzialanalyse innerhalb der mit staatlichen Mitteln unterstützten Drainageflächen Bei dieser Auswertung wurden nur drainierte Böden im Meliorationskataster ausserhalb der Bauzone berücksichtigt. Ausgeschlossen wurden Flächen im Wald sowie bestehende Feuchtgebiete. Bei Letzteren handelt es sich um die im Rahmen der Feuchtgebiets- Kartierung 1976/77 erfassten Flächen sowie die nationalen Flach- und Hochmoor inventare. Bei der Analyse wurden die Faktoren Bodentyp, Wasserhaushaltsgruppe, Skelett Unter boden, Körnung Unterboden, Hangneigung, Niederschlag und historische Feuchtgebiets fläche gewichtet und aufsummiert. Das maximal mögliche Regenerationspotenzial liegt somit bei 100% (Tabelle 3).
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 18/21 Tabelle 3: Faktoren und Gewichtung Potenzialanalysen innerhalb Drainageflächen Faktor Klasse Bewertung Klasse Gewichtung Faktor Klasse bewertet und gewichtet Bodentyp alle weiteren Bodentypen 0 20% 0 Braunerde-Pseudogley (Y) 20 4 Pseudogley (I) 20 4 Braunerde-Gley (V) 40 8 Buntgley (W) 80 16 Fahlgley (G) 100 20 Halbmoor (N) 80 16 Moor (M) 100 20 Wasser haushalts gruppe alle weiteren WHG 0 10% 0 o, p 20 2 q, r 40 4 s, t, u 60 6 v, w, x, y 80 8 z 100 10 Skelett Unterboden alle weiteren Skeletttypen 0 5% 0 schwach skeletthaltig bis kieshaltig 40 2 schwach skeletthaltig bis steinhaltig 40 2 schwach skeletthaltig 60 3 skelettarm bis kieshaltig 60 3 skelettarm bis schwach skeletthaltig 80 4 skelettarm 100 5 Körnung Unterboden sandig 20 5% 1 schluffig 40 2 lehmig 60 3 tonig 100 5 organisch 100 5 Hangneigung
5 % 0 40% 0 4 – 5 % 15 6 3 – 4 % 30 12 2 – 3 % 50 20 1 – 2 % 70 28 0 – 1 % 100 40 Niederschlags summe im Jahr 800 – 900 mm 20 10% 2 900 – 1000 mm 30 3 1000 – 1100 mm 40 4 1100 – 1200 mm 50 5 1200 – 1300 mm 60 6 1300 – 1400 mm 70 7 1400 – 1500 mm 80 8 1500 – 1600 mm 90 9 1600 – 1700 mm 100 10 Historisches Feuchtgebiet Ausserhalb von historischen Feuchtgebieten 0 10% 0 Innerhalb von historischen Feuchtgebieten 100 10
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 19/21 Lebensraumpotenziale gesamtes Kantonsgebiet Die Berechnung der Lebensraumpotenziale für «Magerwiesen feucht» wurde von einem externen Fachbüro im Auftrag der Fachstelle Naturschutz vorgenommen. Sie umfasst die gesamte Kantonsfläche ausserhalb der festgesetzten Bauzonen, intensiv genutzter Erholungs- und Freihaltezonen sowie des Waldes. Analysiert wurden die Faktoren Ver netzung, Topographie und Bodeneigenschaften. Tabelle 4: Faktoren und Gewichtung Potenzialanalysen gesamtes Kantonsgebiet Faktor Klasse Gewichtung Faktor Klasse bewertet und gewichtet Vernetzung Nähe zu Flachmoor 40% 20 Nähe zu Bruchwald 10 Nähe zu Fliessgewässer 5 Nähe zu Stillgewässer 5 Topographie Hangneigung (abgestuft) 20% 10 Relief (Mulde) 10 Bodeneigen schaften durch Nässe geprägter Bodentyp 40% 28 Bodenkörnung 6 Wasserhaushalt 6 Zusammenführung beider Datensätze und Vektorisierung Die räumliche Zusammenführung ist ein Produkt der beiden Potenzialanalysen. Es resultiert ein Rasterdatensatz mit Pixeln von 10 x 10 m. Aus diesen zusammengeführten Datensätzen ergaben sich insgesamt rund 5500 ha Potenzialfläche für Feuchtgebiets ergänzungsflächen. Für die weitere Bearbeitung wurden die Geometrien geglättet und zusammenhängende Flächen abgegrenzt. Angrenzend an ein Feuchtgebiet oder in dessen engeren Umgebung wurden Flächen aller Grössen berücksichtigt. Isoliert liegende Flächen hingegen wurden erst ab einer Grösse von ca. 0.8–1 ha berücksichtigt. Kleinere Flächen oder einzeln und verstreut liegende Pixel wurden verworfen. Ebenfalls ausgespart wurden Flächen mit bereits erfolgten grösserflächigen Bodeneingriffen, Bauten in der Landwirt schaftszone inkl. deren Umschwung sowie Sport- und Golfplätze.
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 20/21 Anhang 2: Klassierung und Plausibilisierung Die arrondierten Potenzialflächen wurden mittels standardisierter Faktoren und einem Entscheidungsbaum (s. Abbildung 3) systematisch klassiert und einer von vier Prioritäten zugeordnet: Priorität 1: Auswahl der 1300 ha prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäss NSGK mit sehr hohem standörtlichem Potenzial und höchster ökologischer Funktionalität Priorität 2: Flächen mit sehr hohem standörtlichem Potenzial und sehr hoher ökologischer Funktionalität Priorität 3: Flächen mit hohem standörtlichem Potenzial und hoher ökologischer Funktionalität Priorität 4: Flächen mit mittlerem bis geringem standörtlichem Potenzial und mittlerer ökologischer Funktionalität
Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen Seite 21/21 Abbildung 3: Entscheidungsbaum und Zuordnung Flächenprioritäten Priorität 1 Priorität 1 Priorität 1 Priorität 1 Priorität 1 Priorität 2 Priorität 2 Priorität 4 Priorität 3 ja ja ja ja nein nein Gesamtheit Potenzialflächen > 1 ha (inkl. bestehendes FG) Angrenzend kantonales/nationales NSG Tieftorfig Mind. 1/3 der Fläche mit Potenzial «sehr hoch» Lage innerhalb Schwerpunktgebiet Moor gemäss NSGK Fläche > 2 ha Fläche > 10 ha Wichtiges Vernetzungselement (betrachteter Radius 3 km) Wichtiges Vernetzungselement (betrachteter Radius 1 km) ja nein nein nein nein nein ja ja ja nein