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title: "Kanton Zürich Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäß Naturschutz-Gesamtkonzept; Rechtsgrundlagen verankert, Feuchtgebiete besser geschützt"
sdDatePublished: "2026-04-28T05:19:00Z"
source: "https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/umwelt-tiere/naturschutz/biotopfoerderung/260331_Technischer_Bericht_PPF.pdf"
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  - name: "environmental policy"
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  - "Zürich (Kanton)"
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Kanton Zürich Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäß Naturschutz-Gesamtkonzept; Rechtsgrundlagen verankert, Feuchtgebiete besser geschützt

Bezeichnung und Sicherung der prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäss Naturschutz-Gesamtkonzept

Kanton Zürich
Baudirektion
Bezeichnung und
Sicherung der prioritären
Potenzialflächen für
Feuchtgebiete gemäss
Naturschutz-Gesamtkonzept
Technischer Bericht, Fassung vom 31. März 2026

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
Seite 2/21
Impressum
Baudirektion Kanton Zürich
Beatrice Vögeli, Amt für Landschaft und Natur (ALN),
Fachstelle Naturschutz
Markus Bossard, ALN, Strategie, Koordination & Recht
Urs Gimmi, ALN, Fachstelle Naturschutz
Rolf Gsponer, ALN, Fachstelle Bodenschutz
Josua Raster, Amt für Raumentwicklung (ARE), Recht und Verfahren
Roland Scheibli, ALN, Abteilung Landwirtschaft
Marco Pezzatti, ALN, Amtschef
Rhea Beltrami, ALN, Abteilung Landwirtschaft
Cécile Wanner, ALN, Fachstelle Bodenschutz
Ursina Wiedmer, ALN, Fachstelle Naturschutz
Urs Landergott
Herausgeber
Projektleitung
Projektteam
Projektsteuerung
Titelbild

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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Inhaltsverzeichnis
1.	Einleitung
4
1.1 Ausgangslage
4
1.2 Rechtsgrundlage
5
1.3 Projektorganisation
6
2.	Einbettung in kantonale Strategie «Drainierte Böden»
6
3.	Flächenbezeichnung
8
3.1 Priorisierung
8
3.2 Spezialfall Gesamtplanungsgebiete
11
4.	Potenzialerhaltung
12
4.1 Sicherungsinstrument
12
4.2 Sicherungsmassnahmen
12
4.2.1 Umgang mit Bodeneingriffen und Bauten
12
4.2.2 Umgang mit Drainageunterhalt, -sanierungen und -erneuerungen
12
4.2.3 Landwirtschaftliche Nutzung
12
4.2.4 Entwicklungsoptionen für Eigentümer/- und Bewirtschafter/-innen
13
4.2.5 Fruchtfolgeflächen
13
4.2.6 Folgekosten
14
5.	Weitere Interessen
14
Abkürzungsverzeichnis
15
Quellenverzeichnis
16
Anhang 1: GIS Analysen des standörtlichen Regenerationspotenzials 17
Anhang 2: Klassierung und Plausibilisierung
20

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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1. Einleitung
1.1 Ausgangslage
Der Kanton Zürich ist mit rund 30 Hoch- und 127 Flachmooren von nationaler Bedeutung
heute noch einer der moorreichsten Mittellandkantone. Moore und Feuchtgebiete
beherbergen eine Vielzahl von geschützten und bedrohten Arten und gehören zu den
gefährdetsten Lebensräumen.
Für die Erhaltung und Förderung verschiedener Flach-, Übergangs- und Hochmoorgesell­
schaften sowie zahlreicher Tier- und Pflanzenarten (u.a. Zwerglibelle, Grosser Heufalter,
Grosse Schiefkopfschrecke, Schlankes Wollgras) trägt der Kanton Zürich gesamt­
schweizerisch eine hohe Verantwortung, weil ein grosser Anteil der Schweizer Vorkommen
auf Kantonsgebiet liegt.
Abbildung 1: Entwicklung der Feuchtgebietsflächen im Kanton Zürich
Quelle: Gimmi et al., Landscape Ecology (2011)
Heute sind im Mittelland weniger als 10 % der ehemaligen Feuchtgebiete erhalten
geblieben (vgl. Abbildung 1) und diese stehen unter grossem Druck. Die Erfolgskontrolle
Moorschutz des Bundes, «Zustand und Entwicklung der Moore in der Schweiz» (BAFU
2007) zeigt, dass trotz den getroffenen Schutzmassnahmen wie Schutzverordnungen und
Pufferzonen die Qualität der noch bestehenden Moore und übrigen Feuchtgebiete stetig
abnimmt. Die verbliebenen, isolierten Restflächen reichen nicht aus, um den auf Feucht­
lebensräume angewiesenen gefährdeten Arten langfristig ausreichende Habitate zu bieten.

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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So kommen zwar viele Arten heute noch in Restpopulationen vor, müssen sich aber mit
einem zu kleinen und zu wenig hochwertigen Lebensraum begnügen. Für eine ausreichend
hohe Fortpflanzung oder gar eine Ausbreitung reichen diese wenigen Habitate nicht mehr
aus. Einzelne Extremereignisse (wie z.B. ein Trockensommer 2018) können ausreichen, um
die kleinen Restpopulationen auszulöschen. Aufgrund dieser für die Feuchtgebiete des
Kantons Zürich nachgewiesenen «Aussterbeschuld» (vgl. Jamin et al. 2020) ist deshalb
damit zu rechnen, dass ohne verstärkte Anstrengungen die Artverluste weiter fortschreiten
werden.
1.2 Rechtsgrundlage
Nach Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG,
SR 451) ist durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere
geeignete Massnahmen dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ent­
gegenzuwirken. Gemäss Art. 18 Abs. 1bis NHG sind Standorte, die eine ausgleichende
Funktion im Naturhaushalt erfüllen oder besonders günstige Voraussetzungen für Lebens­
gemeinschaften aufweisen, besonders zu schützen. Das kantonale Recht bezeichnet in
§ 203 Abs. 1 lit. g des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) i.V.m. § 13 Abs. 1
der kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV, LS 702.11) Lebensräume
für seltene oder bedrohte Tier- und Pflanzenarten bzw. -gesellschaften als Naturschutz­
objekte. Die Schutzobjekte sind aufgrund ihrer ausgewiesenen hohen Naturwerte von
den Gemeinwesen und Trägerschaften, die öffentliche Aufgaben erfüllen, zu schonen und
möglichst ungeschmälert zu erhalten (§ 204 Abs. 1 PBG).
Nach Art. 18b Abs. 2 NHG sorgen die Kantone in intensiv genutzten Gebieten inner- und
ausserhalb von Siedlungen für den ökologischen Ausgleich. Dieser bezweckt gemäss
Art. 15 Abs. 1 Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV, SR 451.1) insbesondere,
isolierte Biotope miteinander zu verbinden, nötigenfalls auch durch die Neuschaffung von
Biotopen, die Artenvielfalt zu fördern, eine möglichst naturnahe und schonende Boden­
nutzung zu erreichen, Natur in den Siedlungsraum einzubinden und das Landschaftsbild
zu beleben (Dajcar Nina, in: Keller Peter M. / Zufferey Jean-Baptiste / Fahrländer
Karl-Ludwig [Hrsg.], Kommentar NHG, 2. Auflage, Zürich 2019, Art. 18b N 25 und 28).
Der ökologische Ausgleich ist auch eine Funktion der Landwirtschaftszone (Art. 16 Abs.
1 des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700)). In Anlehnung an diese Bestimmung hält
das kantonale Recht gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. g PBG in § 13 Abs. 2 KNHV in ent­
sprechender Weise fest, dass Flächen als Naturschutzobjekte bezeichnet werden können,
welche dem ökologischen Ausgleich durch Vernetzung oder Wiederherstellung von
Biotopen und Landschaften dienen sollen. Mit dieser kantonalrechtlichen Regelung wird in
ausreichendem Masse dem vom Bundesrecht verstärkten Biotopschutz nachgekommen
(Kuttler Alfred, Orientierungspunkte zur Revision des Zürcher Planungs und Baugesetzes,
ZBl 91/1990, S.296).
Im Sinn dieser gesetzlichen Aufträge, für den ökologischen Ausgleich zu sorgen, legte der
Regierungsrat des Kantons Zürich im Naturschutz-Gesamtkonzept (NSGK) auf der Basis
wissenschaftlicher Kenntnisse den minimal notwendigen Flächenbedarf verschiedener
Lebensraumtypen fest (Regierungsratsbeschluss (RRB) Nr. 3801/1995 und RRB Nr.
240/2017). Für Moore und Feuchtgebiete sind demnach 1300 ha Moorergänzungsflächen

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der prioritären Potenzialflächen
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zu sichern. Nach aktuellen wissenschaftlichen Kenntnissen wäre dieser Flächenbedarf
sogar noch höher (z.B. Guntern et al. 2013).
Die Zwischenbilanz zu den Zielen des NGSK von 2015 hat jedoch gezeigt, dass seit
1995 nur rund 30 ha ehemalige Moor- und Feuchtgebietsflächen wiedervernässt werden
konnten und deshalb verstärkte Anstrengungen zur Zielerreichung notwendig sind. Da der
Druck auf die Potenzialflächen für Feuchtgebietsergänzungs- und -arrondierungsflächen
im Kanton Zürich sehr hoch ist, steht dabei die Sicherung von Entwicklungsoptionen im
Vordergrund. Gemäss dem Umsetzungsplan zum NSGK (RRB 240/2017) sind bis 2025
die Entwicklungsoptionen für das Flächenziel von 1300 ha zu sichern. Auf 150 ha der
gesicherten Flächen soll eine Wiederherstellung von Moor- und Feuchtbiotopen in einer
ausreichenden Qualität erfolgen. Gemeinsam mit den bestehenden Feuchtgebieten sollen
diese Ergänzungsflächen die Kerngebiete der ökologischen Infrastruktur (ÖI) für den
Lebensraum Feuchtgebiete bilden.
Der kantonale Richtplan hält unter Pt. 3.6.3a (2. Absatz) fest, dass der Kanton für die
Umsetzung von Massnahmen für ökologische Aufwertungen und ökologische Ersatz­
flächen eine Potenzialkarte führt.
Im Sinn dieses Auftrags sind die 1300 ha prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete im
vorliegenden kantonalen Konzept räumlich verortet.
1.3 Projektorganisation
Die Sicherung von Potenzialflächen für Feuchtgebiete tangiert verschiedene Fachbereiche
innerhalb des Amtes für Landschaft und Natur (ALN). Für die Erarbeitung und die spätere
Umsetzung ist eine enge Koordination und Zusammenarbeit unerlässlich. Unter der Feder­
führung der Fachstelle Naturschutz (FNS) haben die Fachstelle Bodenschutz (FaBo) sowie
die Abteilung Landwirtschaft (ALA) am Projekt mitgearbeitet. Rechtliche Aspekte wurden
in Absprache mit den Rechtsdiensten des ALN sowie des Amts für Raumentwicklung
(ARE) bearbeitet. Weiter wurde das Projekt dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
(Abteilung Wasserbau), dem ARE (Abteilung Raumplanung und Kantonsarchäologie),
dem Tiefbauamt (Projektieren und Realisieren) sowie dem Amt für Verkehr (Infrastruktur­
planung) vorgestellt. Das Projekt wurde durch ein Projektsteuerungsgremium begleitet.
Für Fachfragen oder bei einzelnen Bearbeitungsschritten wurde bei Bedarf auf externe
Fachpersonen zurückgegriffen.
2. Einbettung in kantonale Strategie
«Drainierte Böden»
Ein besonders grosses Potenzial zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten besteht auf
ehemaligen, heute drainierten und der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführten Moor­
flächen. Da die organische Substanz von ehemaligen Moorböden über die Jahrzehnte
sukzessive abnimmt, kommt es allenfalls zu Sackungen und Vernässungen. Der Erhalt und
die Wiedervernässung eines massgeblichen Teils dieser Flächen ist Voraussetzung für den
langfristigen Erhalt der Artenvielfalt und höchst prioritär für die Anpassung von Feucht­

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der prioritären Potenzialflächen
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gebieten und ihrer Arten an den Klimawandel (vgl. Massnahmenplan «Anpassung an den
Klimawandel», Massnahme L2 (Baudirektion 2018) sowie Fachbericht zum NSGK «Klima­
wandel und Biodiversität» (Guntern J. 2016)). Da beim Abbau der organischen Substanz
zudem Treibhausgase entweichen, ist das NSGK-Ziel zu den Moorergänzungsflächen auch
Bestandteil des Massnahmenplans «Verminderung der Treibhausgase» (Massnahme LW5;
Baudirektion 2018).
Gleichzeitig besteht auf diesen Böden ein hohes Interesse zur Weiterführung der
produktiven landwirtschaftlichen Nutzung, da sie grundsätzlich sehr fruchtbar sind
und sich für den Anbau verschiedener Kulturen eignen. Ein Grossteil der Drainagen in
organischen Böden ist jedoch am Ende ihres Lebenszyklus angelangt und ihre Funktionali­
tät nimmt ab. Die hohe ackerbauliche Qualität eines Teils dieser Flächen ist aufgrund
der inzwischen geringen Drainageüberdeckung infolge gesackter Torfschichten und
der dadurch entstehenden Wiedervernässung langfristig nicht mehr gegeben. Im Sinne
einer zielgerichteten Qualitätsstrategie für Biodiversitätsförderflächen (BFF) wie auch als
Beitrag zur Reduktion der Freisetzung von Treibhausgasen ist der Verzicht auf Drainage­
erneuerungen und die Wiederherstellung von Moorbiotopen auf einem Teil dieser Flächen
zweckmässig.
Da gesackte organische Böden als anthropogen verändert gelten, sind diese Flächen
auch für Bodenverwertungen und Kompensationen von Fruchtfolgeflächen (FFF) in der
Folge von Bauvorhaben von Interesse. Der Druck auf drainierte ehemalige Moorflächen ist
deshalb auch aufgrund der regen Bautätigkeit im Kanton Zürich sehr hoch.
Feuchtgebiete lassen sich auch auf mineralischen Böden wiederherstellen, gewisse Bio­
toptypen kommen sogar nur unter diesen Standortvoraussetzungen vor. Deshalb werden
auch in den drainierten mineralischen Böden die prioritären Potenzialflächen bezeichnet.
Um den verschiedenen divergierenden Interessen Rechnung zu tragen, wurde im Zuge
der kantonalen Strategie «Drainierte Böden» (vgl. Projekt «Strategie drainierte Böden»:
Schlussbericht vom 22. Dezember 2017) die folgenden zwei Lösungsansätze festgelegt:
1.	Für landwirtschaftliche Bodenaufwertungen geeignete, konfliktfreie Standorte im
Umfang von rund 150 ha werden evaluiert und zur Bezeichnung in den regionalen
Richtplänen vorgeschlagen (ALN-Jahresziel 4/2017; vgl. Bericht «Standortevaluation
für grossflächige landwirtschaftliche Bodenverbesserungen» vom 14. Februar 2018).
Somit soll das Planungsverfahren für vielversprechende Projekte beschleunigt, proaktiv
auf geeignete Standorte gelenkt und der Druck zur Bodenverwertung auf ungeeigneten
Standorten reduziert werden.
2.	Die prioritären Moorergänzungsflächen gemäss NSGK werden bezeichnet und das
Vorgehen zur Potenzialerhaltung geklärt (ALN Jahresziel 14/2018). Im Vordergrund steht
für diese Flächen die Potenzialsicherung und Vermeidung irreversibler Veränderungen.

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der prioritären Potenzialflächen
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3. Flächenbezeichnung
3.1 Priorisierung
Die prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete wurden in folgenden Schritten evaluiert
und festgelegt (detaillierte Methodik vgl. Anhänge 1 und 2):
1. Evaluation ökologischer Grundvoraussetzungen
Im Rahmen von Workshops mit Fachexperten/-innen der Populationsökologie und
des Artenschutzes wurden basierend auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse (vgl. u.a. Fachbericht Populationsökologie (2016)) die grundlegenden Stoss­
richtungen und Rahmenbedingungen für die zu treffende Flächenauswahl definiert. Unter
anderem wurden die notwendigen Minimalflächen, Kriterien zur Arrondierung bestehender
Feuchtgebiete bzw. Gewährleistung der Vernetzungsfunktion sowie zum Aufbau einer
ökologischen Infrastruktur als Fachgrundlage für die weiteren Schritte bestimmt.
2. GIS Analysen zur Ermittlung des standörtlichen Regenerationspotenzials
Im Rahmen des ALN-Projektes «Strategie drainierte Böden» und dem Projekt «Standort­
evaluation für grossflächige landwirtschaftliche Bodenverbesserungen» wurde durch ein
externes Fachbüro eine Analyse der Potenzialflächen für Feuchtgebietsregenerationen
durchgeführt. Diese Analyse beschränkte sich auf den Perimeter der drainierten Böden im
Meliorationskataster ausserhalb der Bauzone. Ausgeschlossen wurden zudem Flächen im
Wald sowie bestehende Feuchtgebiete, d.h. die im Rahmen der Feuchtgebiets-Kartierung
1976/77 erfassten Flächen sowie die Objekte der nationalen Flach- und Hochmoor­
inventare. Bei der Analyse wurden die Faktoren Bodentyp, Wasserhaushaltsgruppe,
Skelett Unterboden, Körnung Unterboden, Hangneigung, Niederschlag und historische
Feuchtgebietsfläche gewichtet und aufsummiert. Das maximal mögliche Regenerations­
potenzial liegt bei 100% (Tabelle 2 im Anhang 1).
Da diese Analyse lediglich für den Perimeter der drainierten Flächen vorgenommen wurde,
wurde sie ausserhalb dieser Flächen mit einer bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch
ein externes Fachbüro ermittelten «Lebensraumpotenzialkarte feucht bis trocken» ergänzt.
Diese Karte wurde im Auftrag der FNS als Grundlage für Planungen der Fachstelle und für
Vernetzungsprojekte erstellt. Die Analyse umfasst die gesamte Kantonsfläche ausserhalb
der festgesetzten Bauzonen, intensiv genutzter Erholungs- und Freihaltezonen sowie des
Waldes. Analysiert wurden die Faktoren Bodeneigenschaften, Topographie sowie Ver­
netzung. Auch hier liegt das maximal mögliche Regenerationspotenzial bei 100% (Tabelle
3 im Anhang 1).
Basierend auf diesen zusammengeführten Datensätzen ergaben sich insgesamt rund
5500 ha Potenzialfläche für Feuchtgebiete.

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der prioritären Potenzialflächen
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3. Klassierung und Plausibilisierung
Die ermittelten Potenzialflächen wurden anschliessend mittels standardisierter Faktoren
und einem Entscheidungsbaum (s. Anhang 2) systematisch klassiert und einer von vier
Prioritäten zugeordnet (vgl. Abbildung 2):
Priorität 1: Auswahl der 1300 ha prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäss
NSGK mit sehr hohem standörtlichem Potenzial und höchster ökologischer
Funktionalität
Priorität 2: Flächen mit sehr hohem standörtlichem Potenzial und sehr hoher ökologischer
Funktionalität
Priorität 3: Flächen mit hohem standörtlichem Potenzial und hoher ökologischer
Funktionalität
Priorität 4: Flächen mit mittlerem bis geringem standörtlichem Potenzial und mittlerer
ökologischer Funktionalität
Die Beurteilung und Validierung der sich aus dem Entscheidungsbaum ergebenden
Priorisierung wurde durch externe Experten/-innen mit ausgezeichneten Kenntnissen des
jeweiligen Naturraumes anhand ihrer Ortskenntnisse vorgenommen.
Begründungen, weshalb eine Fläche gegenüber dem Resultat der GIS-Analyse besser
beurteilt wurde, waren u.a. folgende:
	– bereits stark vernässt oder sehr günstige Topographie für einen Einstau, somit kleiner
Aufwand für eine Regeneration
	– zentral für die grossräumige Vernetzung
	– Wiederherstellung ehemals wertvoller Hotspots
	– Schaffung grossflächiger Gebiete zur Förderung typischer Moorarten, die auf
grossflächige, offene Landschaften angewiesen sind (u.a. Kiebitz, Bekassine)
	– wichtig für die kleinräumige Vernetzung in Gebieten mit wichtigen Artvorkommen (u.a.
Moorbläuling)
	– wichtige Artvorkommen in der Nähe, welche gezielt gestärkt werden müssen
Insgesamt wurden Flächen jedoch nur in Ausnahmefällen als besser geeignet beurteilt, als
dies aufgrund der GIS-Analysen der Fall war. Häufiger wurden Flächen von den Experten/
-innen gegenüber den Resultaten der GIS-Analyse als weniger geeignet beurteilt.
Begründungen für eine weniger hohe Beurteilung waren:
	– bereits zu stark verändert und verbaut, Regenerationspotenzial zerstört
	– Ungünstige Form mit vielen Randeffekten und ungeeigneter Umgebung
	– Grossflächig FFF betroffen und gleichwertige Regenerationsfläche in der Umgebung
vorhanden bzw. Fläche im Lebensraumverbund nicht massgebend

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der prioritären Potenzialflächen
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Abbildung 2: Priorisierte Potenzialflächen
Die bezeichneten prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete im Umfang von 1300 ha
sind in der Karte «prioritäre Potenzialflächen für Feuchtgebiete» auf dem kantonalen
GIS-Browser einsehbar. Die Tabelle 1 zeigt eine Übersicht zu ihren Kennzahlen.
Tabelle 1: Übersicht Kennzahlen prioritäre Potenzialflächen für
Feuchtgebiete
Anzahl Objekte
295
Durchschnittliche Flächengrösse [ha]
4.41
Drainageflächen*
Drainierte Fläche [ha]
921
Flächen ohne Drainagen [ha]
380
Bodentyp**
Organisch [ha]
594
Mineralisch [ha]
707
* Mit staatlichen Mitteln unterstützte Drainageflächen
** Die Einteilung der Bodenpolygone «organisch» und «mineralisch» erfolgte auf Grundlage der Boden­
karte der Landwirtschaftsflächen.
Die Abgrenzung der Flächen entspricht dem standörtlichen Regenerationspotenzial und
ist nicht parzellenscharf. Die Abgrenzung wurde an bestehende Naturschutzgebiete,
Eigentum des Natur- und Heimatschutzfonds und NHG-Verträge angepasst (Stand Januar
2020), welche die aktuell bestehenden Moore und Feuchtgebiete umfassen (rund 1800
ha gemäss NSGK). Soweit möglich wurde die Abgrenzung im Hinblick auf vorhandene
Strukturen wie Flurwege, Waldränder oder Parzellengrenzen optimiert.
5500 ha mit Standortpotenzial
1300 ha Potenzialflächen
Feuchtgebiete Priorität 1
1868 ha Priorität 2
249 ha Priorität 3
254 ha Priorität 4
1828 ha verworfen

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der prioritären Potenzialflächen
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Bei der Umsetzung von konkreten Aufwertungsprojekten werden die Perimeter aufgrund
von detaillierten Erhebungen und umfassenden Interessensabwägungen mit weiteren
Schutz- und Nutzungsinteressen (z.B. Erhalt natürlich gewachsener Böden, Vermeidung
schwierig bewirtschaftbarer Restflächen und weiteren Interessen ((vgl. Kapitel 5))
gegebenenfalls präzisiert werden müssen. Die Perimeteranpassungen erfolgen flächen­
gleich. Die Karte «prioritäre Potenzialflächen für Feuchtgebiete» wird jährlich nachgeführt
und umgesetzte Vorhaben werden dargestellt.
3.2 Spezialfall Gesamtplanungsgebiete
In den ehemaligen sehr ausgedehnten Moorgebieten im Kanton ergaben sich aus der
GIS-Analyse sehr grossflächige Regenerationspotenzialflächen. Dies betrifft die Gebiete
Gossauerried und Neeracherried Süd. Basierend auf verschiedenen ökologischen Kriterien
(Ansprüche seltener Arten, Situation für die regionale und überregionale Vernetzung)
wurde evaluiert, wie viele Hektaren Feuchtgebietsergänzungsflächen in diesen Räumen
notwendig und wie sie räumlich anzuordnen sind, um die ökologische Funktionalität zu
gewährleisten. Die Flächen sind hierzu in genügend grossen und zusammenhängenden
Einheiten zu arrondieren, die zur Gewährleistung der ökologischen Wirkung untereinander
und mit weiteren naturnahen Elementen vernetzt sind. Das grossflächig vorhandene
Regenerationspotenzial bietet dazu eine gewisse Flexibilität. Deshalb wurde ein grober
Planungsperimeter des betreffenden Gebietes definiert. Zur Abstimmung der sich stark
überlagernden Interessen initiiert der Kanton in diesen Räumen in den kommenden
3–5 Jahren Gesamtplanungen, in deren Rahmen die definitive Anordnung der PPF
im festgelegten Umfang und in der erforderlichen Funktionalität erfolgen soll. Im Fall
Neeracherried Süd erfolgt dies in Abstimmung mit dem Strassenprojekt. In diesen Räumen
bereits bestehende Planungen (z.B. Bewässerungsprojekt Aquapool) werden nicht
tangiert.
In ähnlicher Weise wird auch für das Gebiet «Chellen» in den Gemeinden Zumikon und
Maur lediglich ein Planungsperimeter eingetragen, da hier eine Gesamtplanung auf
Initiative Dritter bereits am Laufen ist.
Tabelle 2: Kennwerte Gesamtplanungsgebiete
Gesamtplanungsgebiet
Flächenbedarf PPF
Gesamtperimeter
Gossauerriet
65 ha
347 ha
Neeracherried Süd
45 ha
208 ha
Chellen
Nicht definiert
49 ha

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der prioritären Potenzialflächen
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4. Potenzialerhaltung
4.1 Sicherungsinstrument
Gemäss Auftrag im kantonalen Richtplan (Kapitel 3.6.3) führt der Kanton «eine Potenzial­
karte für die Umsetzung von Massnahmen für ökologische Aufwertung und ökologische
Ersatzflächen». Als Bestandteil dieses Auftrags wird die Karte «Prioritäre Potenzialflächen
für Feuchtgebiete» der Baudirektion auf dem kantonalen GIS-Browser veröffentlicht.
4.2 Sicherungsmassnahmen
4.2.1 Umgang mit Bodeneingriffen und Bauten
Vorhaben, die eine künftige Inwertsetzung der bezeichneten prioritären Potenzialflächen
als Feuchtgebiete verunmöglichen oder erschweren würden, stehen bedeutende
öffentliche Interessen des Naturschutzes entgegen und sind zu vermeiden. Zur Sicherung
des Regenerationspotenzials werden deshalb auf den prioritären Potenzialflächen keine
landwirtschaftlichen Bodenverwertungen/ -aufwertungen mehr bewilligt. Die Interessens­
abwägung im Einzelfall bleibt vorbehalten.
4.2.2 Umgang mit Drainageunterhalt, -sanierungen und -erneuerungen
Im Sinn einer kohärenten kantonalen Praxis werden auf den prioritären Potenzial­
flächen für Feuchtgebiete künftig keine Subventionen für Drainagesanierungen und
-erneuerungen mehr gewährt. Innerhalb der Gesamtplanungsgebiete kann weiterhin eine
Subventionierung der Drainagen erfolgen, wenn das Vorhaben auf die Entwicklung im
Gesamtplanungsgebiet abgestimmt ist und die Drainagesanierung nicht konkrete Projekte
der Feuchtgebietsregeneration verhindert oder erschwert.
Den betroffenen Unterhaltsgenossenschaften wird freigestellt, ob sie den Unterhalt
einstellen oder weiterführen wollen. Soll der Unterhalt eingestellt werden, wird die Unter­
haltspflicht für Drainagen gemäss §145 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes innerhalb
der prioritären Potenzialflächen aufgehoben und die Unterhaltspläne werden durch das
ALN angepasst. Ausgenommen davon sind Leitungen, die für die Funktionalität von
hinterliegenden Drainagesystemen notwendig sind. Für diese bleibt die Unterhaltspflicht
und die Möglichkeit zur Subventionierung bestehen. Wird weiterhin unterhalten, bleiben
der laufende Unterhalt oder weitere Massnahmen, die der Eigentümer oder die Unter­
haltsgenossenschaft auf eigene Kosten vornehmen und nicht bewilligungspflichtig sind,
zulässig.
4.2.3 Landwirtschaftliche Nutzung
Für die landwirtschaftliche Nutzung bestehen auf den bezeichneten Potenzialflächen keine
Auflagen oder Vorgaben.
Es werden keine zusätzlichen ökologischen Pufferzonen eingerichtet. Die ökologischen
Pufferzonen sowie Übergangsbereiche mit reduziertem Flurabstand liegen innerhalb der

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der prioritären Potenzialflächen
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ausgewiesenen prioritären Potenzialflächen. Falls durch die Ausscheidung Restflächen
entstehen, die nur noch für stark beschränkte Kulturen oder mit sehr grossem Aufwand
landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können, werden diese fallweise den prioritären
Potenzialflächen angerechnet.
4.2.4 Entwicklungsoptionen für Eigentümer/-innen und Bewirtschafter/
-innen
Im Sinne der Qualitätsstrategie Biodiversitätsförderflächen (BFF) ist anzustreben, dass
Betriebe ihre BFF vermehrt auf Potenzialflächen anlegen, da diese erwiesenermassen
eine hohe Eignung zur Schaffung von ökologisch hochwertigen Flächen aufweisen. Im
Gegenzug können bestehende BFF auf weniger geeigneten Standorten aufgegeben
werden. Dazu sollen in einem Anschlussprojekt Möglichkeiten geschaffen werden, um
betroffene Eigentümer/-innen und Bewirtschafter/-innen in geeigneter Weise unterstützen
und beraten zu können.
Bis zum Vorliegen eines solchen Anschlussprojektes können auf Grundlage des
bestehenden Beitragsreglements für Naturschutzleistungen («Bewirtschaftungsbeiträge
für Naturschutzleistungen», 2014) Entschädigungen für Ertragsausfälle ausgerichtet
werden, falls sich Eigentümer/-innen und Bewirtschafter/-innen zur Extensivierung oder
Regeneration einer bezeichneten Potenzialfläche entscheiden.
4.2.5 Fruchtfolgeflächen
Innerhalb der prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete im Umfang von 1300 ha liegen
182 ha vollwertige und 424 ha bedingte Fruchtfolgeflächen (FFF). Da die Bezeichnung
dieser Flächen die Potenzialerhaltung zum Ziel hat, werden die bestehenden FFF zum
Zeitpunkt der Flächensicherung nicht beeinträchtigt.
Das Einstellen der Werterhaltungsmassnahmen der Drainagesysteme kann jedoch
langfristig zu einer Degradation der agronomischen Bodenqualität und damit zu einem
Verlust an FFF führen. Wie schnell ein Verlust der FFF eintritt, ist schwierig vorhersehbar
und hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. dem aktuellen Zustand der Drainagen,
den Bodeneigenschaften oder der Bewirtschaftungsform ab. Um diese Entwicklung
zu überwachen, ist folgender Erhebungsrhythmus vorgesehen: Innert 3-5 Jahren nach
Bezeichnung der prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete wird als Dokumentation
des aktuellen Zustandes die Bodenkarte auf der Gesamtfläche (inkl. Gesamtplanungs­
gebieten) verifiziert. Auf organischen Böden wird nach 10 Jahren die Bodenqualität erneut
erhoben (Start 10 Jahre nach Verifikation der Bodenkarte, gestaffelt), auf mineralischen
nach 20 Jahren. Abhängig von den Ergebnissen dieser Aufnahmen sind dannzumal
allfällige Massnahmen zu treffen. Diese richten sich nach den zu diesem Zeitpunkt
geltenden rechtlichen Bestimmungen. Gemäss der aktuell geltenden Regelung müssen
FFF gleichwertig kompensiert werden, wenn sie für die Erstellung von Bauten und Anlagen
beansprucht werden. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche, zonenkonforme
Bauten.

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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4.2.6 Folgekosten
Die Bezeichnung der Potenzialflächen beabsichtigt die Sicherung von Entwicklungs­
optionen auf den prioritären Feuchtgebietsergänzungsflächen. Folgekosten ergeben sich
bei der Anpassung der Drainage-Unterhaltspläne aufgrund der aufgehobenen Unterhalts­
pflicht innerhalb der Potenzialflächen. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Fläche
fallen mittel- bis langfristig Kosten für allfällige FFF Kompensationen an (vgl. Kap. 4.2.5).
Bei der Umsetzung von konkreten Aufwertungs- und Regenerationsprojekten entstehen
Projektkosten, z.B. für Anpassungen von Drainagesystemen, Baumassnahmen für die Bio­
topgestaltung, allfällige FFF Kompensationen oder Entschädigungen für Ertragsausfälle.
5. Weitere Interessen
Neben den bereits ausgeführten landwirtschaftlichen und bodenschützerischen Interessen
überlagern sich die bezeichneten prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete mit
weiteren öffentlichen Interessen.
Grundsätzlich wurde bei der räumlichen Bezeichnung der Feuchtgebietsergänzungs­
flächen keine umfassende Analyse weiterer Schutz- und Nutzungsinteressen
vorgenommen, da die Sicherung von Entwicklungsoptionen im Vordergrund steht.
Bauvorhaben sind aufgrund der beabsichtigen Potenzialerhaltung auf den bezeichneten
Flächen wenn immer möglich zu vermeiden und bedürfen in jedem Fall einer umfassenden
Interessensabwägung. Allfällige Aufwertungs- und Regenerationsprojekte mit baulichen
Gestaltungsmassnahmen unterstehen der Bewilligungspflicht. Damit ist die umfassende
Abwägung mit weiteren Interessen im Rahmen des Bewilligungsprozesses stufengerecht
sichergestellt.
Absehbar sind Überlagerungen mit geplanten Infrastrukturanlagen. Grössere, kantonal
bedeutende Vorhaben wie Umfahrungsstrassen dürften bei Realisierung zu einer
Anpassung der Perimeter der Potenzialflächen führen. Anlagen für den Langsamverkehr
wie Velo- und Wanderwege können bei koordinierter Planung, geeigneter Linienführung
und Besucherlenkung von einem Mehrwert für Erholungssuchende profitieren und das
Naturerlebnis fördern.
Weiter sind Interessen des Landschaftsschutzes, der Archäologie oder des Grundwasser­
schutzes zu nennen. Frühzeitige Absprachen im Rahmen der Projektierung von Auf­
wertungsprojekten sind zur Nutzung vorhandener Synergien sowie Vermeidung allfälliger
Konflikte angezeigt.
Eine besondere Bedeutung kommt den Oberflächengewässern zu. Gewässer und
Feuchtgebiete waren in früheren Jahrhunderten räumlich und funktional eng miteinander
verbunden. Zeitgleich mit der Drainage von Feuchtgebieten wurden auch zahlreiche
Bäche und Flüsse begradigt, eingeengt oder überdeckt. Entsprechend weisen auch die
Oberflächengewässer ein sehr hohes ökologisches Defizit auf. Die Verbundenheit dieser
Lebensräume soll sowohl bei Gewässerrevitalisierungen wie bei der Wiedervernässung
von Feuchtgebieten gezielt gestärkt und gefördert werden. Um diese Zielsetzung im Hin­
blick auf Umsetzungsprojekte grafisch darzustellen, ist entlang von Oberflächengewässern
eine zusätzliche Signatur «Synergiefläche mit Gewässeraufwertung» eingetragen.

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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Abkürzungsverzeichnis
ALA

Abteilung Landwirtschaft
ALN

Amt für Landschaft und Natur
ARE

Amt für Raumentwicklung
BFF

Biodiversitätsförderflächen
FaBo
Fachstelle Bodenschutz
FFF

Fruchtfolgefläche
FNS

Fachstelle Naturschutz
KNHV
kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung
NHG

Natur- und Heimatschutzgesetz
NHV

Natur- und Heimatschutzverordnung
NSGK
Naturschutz-Gesamtkonzept
PBG

Planungs- und Baugesetz
RPG

Raumplanungsgesetz
RRB

Regierungsrat-Beschluss
ÖI

Ökologische Infrastruktur

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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Quellenverzeichnis
Amt für Landschaft und Natur (2017). Projekt «Strategie drainierte Böden»: Schlussbericht.
Amt für Landschaft und Natur (2018). Standortevaluation für grossflächige landwirtschaft­
liche Bodenverbesserungen.
Baudirektion Kanton Zürich (1995). Naturschutz-Gesamtkonzept für den Kanton Zürich.
Baudirektion Kanton Zürich (2016). Naturschutz-Gesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere
Umsetzung.
Baudirektion Kanton Zürich (2018). Massnahmenplan Anpassung an den Klimawandel.
Baudirektion Kanton Zürich (2018). Massnahmenplan Verminderung der Treibhausgase.
Bundesamt für Umwelt (2007). Zustand und Entwicklung der Moore in der Schweiz,
Ergebnisse der Erfolgskontrolle Moorschutz.
Dajcar N. (2019), in: Keller Peter M. / Zufferey Jean-Baptiste / Fahrländer Karl-Ludwig
[Hrsg.], Kommentar NHG, 2. Auflage, Art. 18b N 25 und 28.
Fachstelle Naturschutz (2014). Bewirtschaftungsbeiträge für Naturschutzleistungen.
Gimmi U., Lachat T., Bürgi M. (2011). Reconstructing the collapse of wetland networks in
the Swiss lowlands 1850-2000, Landscape Ecology.
Guntern J., Lachat T., Pauli D., Fischer M. (2013). Flächenbedarf für die Erhaltung der
Biodiversität und der Ökosystemleistungen in der Schweiz, Forum Biodiversität Schweiz
der Akademie der Naturwissenschaften SCNAT.
Guntern, J. (2016). Klimawandel und Biodiversität. Auswirkungen und mögliche
Stossrichtungen für Massnahmen im Kanton Zürich. Fachbericht als Grundlage für die
Ergänzung des Naturschutzgesamtkonzeptes des Kantons Zürich im Auftrag der Fach­
stelle Naturschutz, Amt für Landschaft und Natur. Forum Biodiversität Schweiz.
Hoeck P.E.A., Tobler U., Holderegger R., Bollmann K., Keller L.F. (2016). Populationsöko­
logie. Fachbericht als Grundlage für die Ergänzung des Naturschutzgesamtkonzeptes des
Kantons Zürich im Auftrag der Fachstelle Naturschutz, Amt für Landschaft und Natur.
Jamin A., Peintinger M., Gimmi U., Holderegger R., Bergamini A. (2020). Evidence für a
possible extinction debt in Swiss wetland specialist plants. Ecology and Evolution.
Kantone Aargau, Bern und Zürich (2019). Moorböden - kostbar und unersetzlich. 5 gute
Gründe, diesen Schatz zu erhalten, ihn aufzuwerten und von seinen Leistungen für
Mensch und Natur zu profitieren.
Kuttler A. (1990), Orientierungspunkte zur Revision des Zürcher Planungs und Bau­
gesetzes, ZBl 91/1990, S.296.

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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Anhang 1:
GIS-Analysen des standörtlichen
Regenerationspotenzials
Potenzialanalyse innerhalb der mit staatlichen Mitteln unterstützten
Drainageflächen
Bei dieser Auswertung wurden nur drainierte Böden im Meliorationskataster ausserhalb
der Bauzone berücksichtigt. Ausgeschlossen wurden Flächen im Wald sowie bestehende
Feuchtgebiete. Bei Letzteren handelt es sich um die im Rahmen der Feuchtgebiets-
Kartierung 1976/77 erfassten Flächen sowie die nationalen Flach- und Hochmoor­
inventare.
Bei der Analyse wurden die Faktoren Bodentyp, Wasserhaushaltsgruppe, Skelett Unter­
boden, Körnung Unterboden, Hangneigung, Niederschlag und historische Feuchtgebiets­
fläche gewichtet und aufsummiert. Das maximal mögliche Regenerationspotenzial liegt
somit bei 100% (Tabelle 3).

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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Tabelle 3: Faktoren und Gewichtung Potenzialanalysen innerhalb
Drainageflächen
Faktor
Klasse
Bewertung
Klasse
Gewichtung
Faktor
Klasse
bewertet
und
gewichtet
Bodentyp
alle weiteren Bodentypen
0
20%
0
Braunerde-Pseudogley (Y)
20
4
Pseudogley (I)
20
4
Braunerde-Gley (V)
40
8
Buntgley (W)
80
16
Fahlgley (G)
100
20
Halbmoor (N)
80
16
Moor (M)
100
20
Wasser­
haushalts­
gruppe
alle weiteren WHG
0
10%
0
o, p
20
2
q, r
40
4
s, t, u
60
6
v, w, x, y
80
8
z
100
10
Skelett
Unterboden
alle weiteren Skeletttypen
0
5%
0
schwach skeletthaltig bis kieshaltig
40
2
schwach skeletthaltig bis steinhaltig
40
2
schwach skeletthaltig
60
3
skelettarm bis kieshaltig
60
3
skelettarm bis schwach skeletthaltig
80
4
skelettarm
100
5
Körnung
Unterboden
sandig
20
5%
1
schluffig
40
2
lehmig
60
3
tonig
100
5
organisch
100
5
Hangneigung
> 5 %
0
40%
0
4 – 5 %
15
6
3 – 4 %
30
12
2 – 3 %
50
20
1 – 2 %
70
28
0 – 1 %
100
40
Niederschlags­
summe im Jahr
800 – 900 mm
20
10%
2
900 – 1000 mm
30
3
1000 – 1100 mm
40
4
1100 – 1200 mm
50
5
1200 – 1300 mm
60
6
1300 – 1400 mm
70
7
1400 – 1500 mm
80
8
1500 – 1600 mm
90
9
1600 – 1700 mm
100
10
Historisches
Feuchtgebiet
Ausserhalb von historischen Feuchtgebieten
0
10%
0
Innerhalb von historischen Feuchtgebieten
100
10

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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Lebensraumpotenziale gesamtes Kantonsgebiet
Die Berechnung der Lebensraumpotenziale für «Magerwiesen feucht» wurde von einem
externen Fachbüro im Auftrag der Fachstelle Naturschutz vorgenommen. Sie umfasst
die gesamte Kantonsfläche ausserhalb der festgesetzten Bauzonen, intensiv genutzter
Erholungs- und Freihaltezonen sowie des Waldes. Analysiert wurden die Faktoren Ver­
netzung, Topographie und Bodeneigenschaften.
Tabelle 4: Faktoren und Gewichtung Potenzialanalysen gesamtes
Kantonsgebiet
Faktor
Klasse
Gewichtung
Faktor
Klasse bewertet
und gewichtet
Vernetzung
Nähe zu Flachmoor
40%
20
Nähe zu Bruchwald
10
Nähe zu Fliessgewässer
5
Nähe zu Stillgewässer
5
Topographie
Hangneigung (abgestuft)
20%
10
Relief (Mulde)
10
Bodeneigen­
schaften
durch Nässe geprägter Bodentyp
40%
28
Bodenkörnung
6
Wasserhaushalt
6
Zusammenführung beider Datensätze und Vektorisierung
Die räumliche Zusammenführung ist ein Produkt der beiden Potenzialanalysen. Es
resultiert ein Rasterdatensatz mit Pixeln von 10 x 10 m. Aus diesen zusammengeführten
Datensätzen ergaben sich insgesamt rund 5500 ha Potenzialfläche für Feuchtgebiets­
ergänzungsflächen. Für die weitere Bearbeitung wurden die Geometrien geglättet und
zusammenhängende Flächen abgegrenzt. Angrenzend an ein Feuchtgebiet oder in dessen
engeren Umgebung wurden Flächen aller Grössen berücksichtigt. Isoliert liegende Flächen
hingegen wurden erst ab einer Grösse von ca. 0.8–1 ha berücksichtigt. Kleinere Flächen
oder einzeln und verstreut liegende Pixel wurden verworfen. Ebenfalls ausgespart wurden
Flächen mit bereits erfolgten grösserflächigen Bodeneingriffen, Bauten in der Landwirt­
schaftszone inkl. deren Umschwung sowie Sport- und Golfplätze.

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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Anhang 2:
Klassierung und Plausibilisierung
Die arrondierten Potenzialflächen wurden mittels standardisierter Faktoren und einem
Entscheidungsbaum (s. Abbildung 3) systematisch klassiert und einer von vier Prioritäten
zugeordnet:
Priorität 1: Auswahl der 1300 ha prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete gemäss
NSGK mit sehr hohem standörtlichem Potenzial und höchster ökologischer
Funktionalität
Priorität 2: Flächen mit sehr hohem standörtlichem Potenzial und sehr hoher ökologischer
Funktionalität
Priorität 3: Flächen mit hohem standörtlichem Potenzial und hoher ökologischer
Funktionalität
Priorität 4: Flächen mit mittlerem bis geringem standörtlichem Potenzial und mittlerer
ökologischer Funktionalität

Bezeichnung und Sicherung
der prioritären Potenzialflächen
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Abbildung 3: Entscheidungsbaum und Zuordnung Flächenprioritäten
Priorität 1
Priorität 1
Priorität 1
Priorität 1
Priorität 1
Priorität 2
Priorität 2
Priorität 4
Priorität 3
ja
ja
ja
ja
nein
nein
Gesamtheit Potenzialflächen > 1 ha (inkl. bestehendes FG)
Angrenzend
kantonales/nationales
NSG
Tieftorfig
Mind. 1/3 der Fläche mit
Potenzial «sehr hoch»
Lage innerhalb
Schwerpunktgebiet Moor
gemäss NSGK
Fläche > 2 ha
Fläche > 10 ha
Wichtiges
Vernetzungselement
(betrachteter Radius 3 km)
Wichtiges
Vernetzungselement
(betrachteter Radius 1 km)
ja
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
nein