Eine Mitarbeiterin bei uns beschäftigt, fälschlich als beihilfeberechtigt eingestuft Expertenforum Sozialversicherung für Arbeitgeberfragen Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen. Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet. 01Rückwirkende KorrekturVon:Personal_BWam29.04.2026Sehr geehrte Damen und Herren,Eine Mitarbeiterin ist seit 2021 bei uns beschäftigt. Auf Grundlage ihrer Angaben wurde sie als beihilfeberechtigt eingestuft und entsprechend mit dem Personengruppenschlüssel 1112 angemeldet. Ein entsprechender Nachweis wurde zunächst nicht angefordert.Im Zuge einer aktuellen Überprüfung haben wir nun einen Nachweis eingefordert. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Mitarbeiterin bereits seit 2015 nicht mehr beihilfeberechtigt ist.Die letzte Sozialversicherungsprüfung erstreckte sich bis einschließlich 2022; hierbei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns die Frage, in welchem Umfang eine Korrektur vorzunehmen ist. Gilt hier die Verjährungsfrist von vier Jahren gemäß § 25 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV), sodass ggf. nur Zeiträume ab 2022 zu berichtigen sind?Zudem bitten wir um Bestätigung, ob die Arbeitnehmeranteile gemäß § 28g SGB IV lediglich für die letzten drei abgerechneten Entgeltzeiträume nachträglich einbehalten werden dürfen.Vielen Dank für Ihre Unterstützung.Themenbereich:SteuerrechtAntworten Sehr geehrte Damen und Herren, Eine Mitarbeiterin ist seit 2021 bei uns beschäftigt. Auf Grundlage ihrer Angaben wurde sie als beihilfeberechtigt eingestuft und entsprechend mit dem Personengruppenschlüssel 1112 angemeldet. Ein entsprechender Nachweis wurde zunächst nicht angefordert. Im Zuge einer aktuellen Überprüfung haben wir nun einen Nachweis eingefordert. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Mitarbeiterin bereits seit 2015 nicht mehr beihilfeberechtigt ist. Die letzte Sozialversicherungsprüfung erstreckte sich bis einschließlich 2022; hierbei wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns die Frage, in welchem Umfang eine Korrektur vorzunehmen ist. Gilt hier die Verjährungsfrist von vier Jahren gemäß § 25 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV), sodass ggf. nur Zeiträume ab 2022 zu berichtigen sind? Zudem bitten wir um Bestätigung, ob die Arbeitnehmeranteile gemäß § 28g SGB IV lediglich für die letzten drei abgerechneten Entgeltzeiträume nachträglich einbehalten werden dürfen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen. Sie sind noch nicht registriert?Jetzt registrieren Für die Nutzung von Social-Media Dienstangeboten diverser Unternehmen stellen wir Ihnen Social-Media-Plug-ins zur Verfügung. Diese werden in einem Zwei-Klick-Verfahren auf den Online-Angeboten der AOK eingebunden. Die AOK erfasst selbst keinerlei personenbezogene Daten oder Informationen über deren Nutzung mittels der Social-Media-Plug-ins. Über diese Plug-ins können jedoch Daten, auch personenbezogene Daten, an die US-amerikanischen Diensteanbietenden gesendet und gegebenenfalls von diesen genutzt werden. Das hier eingesetzte Verfahren sorgt dafür, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbietenden der einzelnen Social-Media-Plug-ins weitergegeben werden, wenn Sie unser Online-Angebot nutzen. Erst wenn Sie eines der Social-Media-Plug-ins anklicken, können Daten an die Dienstanbietenden übertragen und durch diese gespeichert bzw. verarbeitet werden. --- Source: https://www.aok.de/fk/tools/weitere-inhalte/expertenforum/discussion/controller/show/thread/rueckwirkende-korrektur/ sdDatePublished: 2026-04-29T13:06:00Z Topics: social security, taxation policy, employment legislation, health care provider Locations: Germany