Bundeskabinett genehmigt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Deutschland; Zuzahlungen steigen um 50%

Mehr Zuzahlung, neue Regeln: Das bringt der neue Gesetzentwurf | aponet.de

Rüdiger Freund | 29.04.2026 15:56 Uhr

Podcast: “gecheckt!“Podcasts: AllergienPodcasts: ApothekePodcasts: ArzneimittelPodcasts: Baby und FamiliePodcasts: DiabetesPodcasts: ErkältungPodcasts: ErnährungPodcasts: FrauengesundheitPodcasts: Gesund lebenPodcasts: Haut & HaarePodcasts: Magen-DarmPodcasts: MännergesundheitPodcasts: MedizinPodcasts: NaturheilkundePodcasts: PsychologiePodcasts: Sport & BewegungPodcasts: ZähnePodcast: Was ist das überhaupt?

Podcast: Was ist das überhaupt?

ApothekePharmazeutische DienstleistungenApothekensucheArzneimittelBeratungGesundheit digitalTipps vom Apotheker

MedizinGesundheitPsycheDiabetesHaut, Zähne & SchönheitKrankheiten A-ZGesundheitstestsWissenstestsChecklisten

ErnährungGesund lebenAbnehmenGenussGesunde RezepteNähr- und Vitalstoffe

Sport & WellnessSport & FitnessWohlfühlen

Jung & AltJugendlicheSeniorenBaby & Familie

Frau & MannFrauengesundheitMännergesundheitSex & Partnerschaft

Das Apotheken MagazinProminente im InterviewArchivApotheken Magazin Diabetes

aponet.de - Das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen

Mehr Zuzahlung, neue Regeln: Das bringt der neue Gesetzentwurf

Rüdiger Freund| 29.04.2026 15:56 Uhr

Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen durch eine Ausgabenbegrenzung in allen Sektoren saniert und die Kassenbeiträge der Versicherten stabil gehalten werden. Das Bundeskabinett gab heute grünes Licht für ein umfassendes Spargesetz.

Um diesen Audio Player anzuzeigen, werden Inhalte von goaudio geladen. Dabei könnten personenbezogene Daten an goaudio übermittelt und Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden.

Gesundheitsreform der Bundesregierung: Ziel ist stabile Kassenbeiträge

Für die schwarz-rote Regierung war es wichtig, ein Reformvorhaben umzusetzen, unter diesem Druck stand auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Die Bundesregierung zeigt mit dem heutigen Beschluss, dass sie notwendige Reformen schnell auf den Weg bringen kann. Nach Jahren der Beitragserhöhungen der Krankenkassen schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung.“

Die Ministerin ist überzeugt, dass dieses „umfassende und ausgewogene Paket“ das prognostizierte Defizit der Krankenkassen im kommenden Jahr und darüber hinaus decken kann.

Überblick GKV-Reform: Das ändert sich für Versicherte konkret

Hier ein Überblick über die zentralen Regelungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die die Gruppe der Versicherten betreffen:

Höhere Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

-grenzen um 50 Prozent:Um dieZuzahlungenan die Preis- und Lohnentwicklung anzupassen, wird eine Erhöhung der Zuzahlungen um 50 Prozent erfolgen und anschließend mit der Grundlohnrate dynamisiert. Also statt 5-10 Euro könnten dann im ersten Schritt 7,50-15 Euro Zuzahlung fällig werden.

Zuzahlungsbefreiung und Härtefallregelungen bleiben bestehen

Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben unverändert erhalten:• Bei chronisch kranken Menschen liegt die jährliche Belastungsgrenze bei 1 Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens, bei allen anderen Personen bei 2 Prozent.• Beim Zahnersatz werden auch weiterhin bei Versicherten mit geringem Einkommen die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung vollständig durch die GKV übernommen (100 Prozent Zuschuss in Härtefällen).

Familienversicherung: Wer weiterhin beitragsfrei bleibt

Beitragsfreie Familienversicherung bleibt im Kern erhalten. Weiterhin beitragsfrei versichert bleiben:• Kinder & Eltern mit Kindern unter 7 Jahren• Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten• pflegende Angehörige & Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner)• Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung

Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro

Krankschreibung neu geregelt: Einführung von Teil-AU

Krankschreibungen: Einführung Teil-AU und TeilkrankengeldVorgesehen werden drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit: 25, 50, 75 Prozent bezogen auf Restleistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt Einzelheiten zu Anforderungen an die Feststellung einer Teilarbeitsfähigkeit fest.

Zahnersatz: Geringere Zuschüsse der Krankenkassen

Festzuschüsse beim Zahnersatz:Die Zuschüsse der Krankenkassen werden um 10 Prozent reduziert und liegen damit wieder auf dem gleichen Niveau wie vor dem Jahr 2020.

Weitere Änderungen betreffen Ärzte, Kassen und Apotheken

Viele weitere Regelungen des Gesetzentwurfs betreffen die Krankenkassen selbst sowie Ärzte und Apotheken.

Alle zwei Wochen neu: die aktuelle Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel.

Medikamenten-Name oder Wirkstoff eingeben für mehr Informationen.

Im Fokus diesmal: Wie Extremwetter das Herz belastet, warum mehr Syphilis-Fälle auftreten und was es…

In diesem Lexikon finden Sie umfassende Beschreibungen von etwa 400 Krankheitsbildern

Ich stimme der Datenübermittlung zu und möchte die externen Inhalte laden. Mehr Informationen finden Sie in der

Zukünftig werden wohl höhere Zuzahlungen für Arzneimittel anfallen.

Das könnte Sie auch interessieren

Rezeptgebühr 2026 sparen: Befreiung von der Zuzahlung auf Medikamente jetzt beantragen

Befreiung von Zuzahlungen läuft aus

Warum gibt es in der Apotheke eine Rezeptgebühr?

Welche Medikamente sind von der Zuzahlung befreit?

Rezeptgebühr: Befreiung bei der Krankenkasse beantragen

Krankmeldung: Die eAU entlastet Arbeitnehmer

Arzneimittel: Zuzahlungsbefreiung für 2022 schon jetzt beantragen

Podcast “aponet in 3 Minuten”: Die wichtigsten Gesundheits-News diese Woche (24.4.2026)

Schwangerschaft: Studie gibt Hinweise auf erhöhtes Autismus-Risiko durch bestimmte Medikamente

Brennende Zunge: Das kann dahinterstecken

Asthma und Husten: Was gegen Hustenreiz hilft

Krankheiten von A - Z

Melden Sie sich jetzt beim aponet.de Newsletter an, um immer auf dem Laufenden zu bleiben.