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title: "Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt erhalten Hinweise zur Barrierefreiheit der Wahllokale bei der Landtagswahl 2026; 67 % der Wahllokale barrierefrei"
sdDatePublished: "2026-04-29T05:16:00Z"
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Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt erhalten Hinweise zur Barrierefreiheit der Wahllokale bei der Landtagswahl 2026; 67 % der Wahllokale barrierefrei

Zeitschrift des Behindertenbeirates des Landes Sachsen-Anhalt
Inhalt
Demokratie braucht alle!
* bei alten Handymodellen den
QR Code Scanner nutzen
Am 6. September 2026 ist es wieder so-
weit: wir alle haben die Wahl. Wir können
mit unserer Stimme direkten Einfluss
darauf nehmen, wer unsere Interessen
hier in Sachsen-Anhalt vertreten soll.
Aus diesem Grund beschäftigen wir
uns in dieser Ausgabe mit der Teilhabe
am politischen und öffentlichen Leben
von Menschen mit Behinderungen. Wir
lassen uns erklären, wie die Barrierefrei-
heit bei der Landtagswahl umgesetzt
werden wird, bekommen einen Einblick
in die politische Arbeit von Menschen
mit Behinderungen hier in Sachsen-An-
halt und fragen bei den zur Wahl ste-
henden Parteien nach, welche Ziele sie
in Sachen Inklusion verfolgen.
In der ersten Ausgabe der normal! in
2026 finden Sie wichtige Informatio-
nen zur anstehenden Landtagswahl.
Wer sich in Sachen Parteienwahl noch
nicht sicher ist, kann neben den Wahl-
normal! wird finanziert vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes
Sachsen-Anhalt
programmen der Parteien auch den
Wahl-O-Mat (https://www.bpb.de/the-
men/wahl-o-mat/) nutzen. 2021 lag die
Wahlbeteiligung an der Landtagswahl
bei 60,3%. Das ist im Bundesvergleich
eher wenig. Daher ist am 6. September
2026 eine Sache ganz besonders wich-
tig: Gehen Sie wählen!
1/2026
03
Auf ein Wort
Nicht zu ihren Lasten!
07
Wahlprüfsteine
Politische Positionen
der Parteien
11
Engagement lohnt sich
Preis Pro Engagement
02
Landtagswahl 2026
Teilhabe für alle
04
Her mit Perspektiven
Politisches Engagement
10
Landtagswahl 2026
Politische Teilhabe
12
Zukunft der Inklusion?
Interview mit
Grit Scholz und
Daniela Eisewicht
16
Ankündigung
Veranstaltungen und
Landesbehindertenbeirat
14
Zusammen geht’s!
Inklusive Tanzshow

2
Teilhabe für alle
Im Landeswahlrecht sind bereits zahlreiche Regelungen
zum Abbau von Barrieren im Wahlrecht verankert. Bei-
spielsweise ermöglicht der Versand der Wahlbenach-
richtigungen im Briefformat, statt im Kartenformat,
eine deutlich bessere Lesbarkeit. Des Weiteren gibt es
erläuternde Regelungen, die die Inanspruchnahme von
Hilfspersonen bei der Stellung von Anträgen und die In-
anspruchnahme einer Assistenz bei der Stimmabgabe
erleichtern sollen.
In der Landeswahlordnung wurde zur Gestaltung der
Stimmzettel zudem neu aufgenommen, dass Schriftart,
Schriftgröße und Kontrast so gewählt werden sollen,
dass die Lesbarkeit erleichtert wird. Weiterhin wurde
im Bereich der Briefwahl die Farbe der Stimmzettel-
umschläge (bisher blau) an die Farbe der Stimmzettel
(weiß/weißlich) angepasst. Dies soll zu einer intuitive-
ren Handhabung beitragen.

Von großer Bedeutung ist erneut die Barrierefreiheit
der Wahlräume. Die Geschäftsstelle der Landeswahl-
leiterin erhebt regelmäßig nach den Wahlen die Anzahl
der barrierefreien Wahllokale. So waren zur Europa- und
Kommunalwahl 2024 sowie zur Bundestagswahl 2025
jeweils rund 67 % der eingerichteten Wahllokale in
Sachsen-Anhalt barrierefrei.
Auch zur diesjährigen Landtagswahl sollen wieder mög-
lichst viele Wahllokale barrierefrei erreichbar sein. Die
Gemeinden sind daher aufgerufen, Wahllokale nach
den örtlichen Verhältnissen so auszuwählen und ein-
zurichten, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere
Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen
mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der
Wahl möglichst erleichtert wird.
6. September 2026:
Wahl des 9. Landtags
Bereits mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahl-
berechtigte informiert, ob ihr Wahllokal barrierefrei ist.
Gleichzeitig enthält die Wahlbenachrichtigung eine Te-
lefonnummer der Gemeinde, unter der eine Auskunft zu
barrierefreien Wahllokalen eingeholt werden kann. Soll-
ten Wahlberechtigte das für sie vorgesehene Wahllokal
nicht nutzen können, besteht die Möglichkeit, einen
Wahlschein zu beantragen und in einem anderen Wahl-
lokal des Wahlkreises zu wählen.
Darüber hinaus enthält bereits die Wahlbenachrichti-
gung einen Hinweis zu weitergehenden Informationen
zur Wahl in Leichter Sprache und in Gebärdensprache.
Auch zur bevorstehenden Landtagswahl wird wieder
eine kostenlose Broschüre „Einfach wählen gehen!“ in
Leichter Sprache mit Informationen rund um die Land-
tagswahl herausgegeben. Diese wird als Druckexem-
plar unter anderem bei den Wahlbehörden vor Ort er-
hältlich sein und wird als barrierefreies E-Book unter
wahlen.sachsen-anhalt.de veröffentlicht.
Außerdem werden für gehörlose und hörbeeinträchtigte
Menschen drei kurze Gebärdensprachvideos mit Infor-
mationen zur Landtagswahl und der Stimmabgabe er-
stellt, die voraussichtlich ab Mitte Juni 2026 unter www.
wahlen.sachsen-anhalt.de abrufbar sein werden.
Für Blinde und Wähler mit Sehbehinderung werden er-
neut Stimmzettelschablonen hergestellt, die vom Blin-
den- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e. V.
(BSVSA) an alle interessierten Wählerinnen und Wähler
kostenlos versandt werden. Mit jeder Schablone wer-
den Begleitinformationen zum Aufbau und deren Nut-
zung sowie zum Stimmzettel als Audio-CD ausgegeben.
Die aufgelesenen Informationen zu den Stimmzetteln
können zudem auch Wählerinnen und Wähler mit einer
Leseschwäche nutzen.
Sofern Fragen zur Landtagswahl bestehen oder Hilfe
beim Wählen benötigt wird, kann sich jeder an seine Ge-
meinde wenden. Die Mitarbeitenden dort unterstützen
gern.
von Christa Dieckmann, Landeswahlleiterin
Art der Wahl

                                                             Wahllokale

           insgesamt davon barrierefrei in %
Landtagswahl 2011
Bundestagswahl 2013
Europa- und Kommunalwahlen 2014
Landtagswahl 2016
Bundestagswahl 2017
Europa- und Kommunalwahlen 2019
Landtagswahl 2021
Bundestagswahl 2021
Europa- und Kommunalwahlen 2024
Bundestagswahl 2025
2.350
2.316
2.332
2.260
2.290
2.254
2.246
2.256
2.191
2.152
970
1.032
1.166
1.178
1.238
1.283
1.385
1.374
1.475
1.443
41,28 %
44,56 %
50,00 %
52,12 %
54,06 %
56,92 %
61,67 %
60,90 %
67,32 %
67,05 %

3
Nicht zu ihren Lasten!
Auf ein Wort
Nicht zu ihren Lasten!
von Dr. Christian Walbrach, Landesbehindertenbeauftragter
zwänge in den öffentlichen und kommunalen Kassen
dürfen nicht auf dem Rücken von Menschen mit Behin-
derungen ausgetragen werden. Die Menschen werden
mit verkürzten Parolen des Sparzwangs ansonsten zum
Teil des Problems gemacht. Als hätten sie ein Stück
weit Schuld daran, dass der Zenit der Wohlstandsmeh-
rung überschritten und die Existenz des Sozialstaats be-
droht wären. Sie geraten in der Folge, mehr als ohnehin
schon, in soziale Randpositionen und Rechtfertigungs-
zwänge, in die Rolle des Bittstellers oder Nutzers von
Vorteilen und Extras. Neue Barrieren drohen zu entste-
hen und das einrichtungsbezogene Denken wird wieder
verstärkt. Bevölkerungsgruppen, mit ihren jeweils eige-
nen Bedarfen, drohen gegeneinander ausgespielt zu
werden. Das ist demokratiegefährdend und es sei daran
erinnert, dass Behinderungen vor allem erst anhand von
Teilhabeeinschränkungen und Barrieren erkennbar wer-
den.
Wer an der stets leicht lodernden Flamme des Sozial-
neids zündelt, ignoriert das Benachteiligungsverbot und
hat sein Mandat verwirkt. Wer gegenüber Menschen
mit Behinderungen mit unabgewogenen, populistischen
Äußerungen verbal entgleist, muss sich die Frage ge-
fallen lassen, ob sein eigener Teilhabeanspruch an ge-
sellschaftspolitischen Debatten noch gerechtfertigt
werden kann. Beim Sprechen zu denken und das eigene
Denken systemisch und nicht monokausal auszurich-
ten, hat sich, so meine Empfehlung, in vielen Lebens-
lagen bisher bewährt. Es wäre ohnehin angezeigt, den
engen Zusammenhang zwischen Denken und Spre-
chen verantwortungsbewusst und vermehrt ins alltäg-
liche Gewissen zu rücken. Denn die deutsche Sprache
schlägt so manches Mal, und vor allem auch für Men-
schen mit Teilhabeansprüchen, eine harte Vorhand. Der
auf Leistungen zur Teilhabe und der Eingliederungshil-
fe angewiesene behinderte Mensch wird begrifflich als
Kostenfaktor oder gar Kostenproblem eingestuft. Ein-
gliederungshilfe – ein Begriff aus Zeiten fürsorglicher
Ansprüche. Warum muss ich jemandem helfen sich ein-
zugliedern? Weil er vorher ausgegliedert war? Was ist
mit dem verbrieften Recht auf Eigenständigkeit, Gleich-
berechtigung und Selbstbestimmung?
Beispiele des Wortschatzes aus unserem Alltag, der
selten genug Ästhetik und Wertschätzung bewahrt,
lassen sich ungehindert fortsetzen. Heimat ist mittler-
weile nur noch ein Wirtschaftsstandort, Siedlungsraum
oder Hauptwohnsitz. Menschen wie du und ich finden
sich als Otto-Normalverbraucher, Endverbraucher oder
Konsumenten wieder. Arbeitsplätze werden bei Bedarf
leidensgerecht ausgestattet und die Arbeitswelt ist hie-
rarchisch unterteilt in Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Sprechen wir anhand solch entfremdeter Kategorien
folglich aus, was wir wirklich denken? Vielleicht soll-
ten wir wieder stärker darüber nachdenken, was uns so
leichtfertig über die Lippen kommt und was wir damit
zwischen uns, mit uns selbst und unserem Denken an-
richten!
Die öffentlichen und kommunalen Kassen sind aus
vielerlei Gründen und in krisenhaften Zeiten sicher arg
belastet. Der Kostendruck erhebt Sparsamkeit und Wirt-
schaftlichkeit mehr denn je zu wichtigen haushalteri-
schen Grundsätzen. Aber die Leichtfertigkeit, mit der
populistische Positionen zur Kürzung sozialstaatlicher
Leistungen ohne Folgenbewusstsein in die Welt gesetzt
werden, ist erschütternd.
Darf es denn ernsthaft unkommentiert bleiben, wenn
wiederholt und ohne konkrete Untersetzung in den
Raum gestellt wird, dass die Kosten für soziale Leis-
tungen in ihrer Dynamik gebremst werden müssten?
Wer belegt denn das Wechselspiel zwischen den Ursa-
chen und den Auswirkungen der ungehinderten Kos-
tenspirale?
Wer steht für den Nachweis belastbarer Hintergründe
(Tarifsteigerungen, Personalkosten, Preisentwicklung,
demografische Verwerfungen, ineffizientes Verwal-
tungshandeln) ein, wenn es zum Beispiel um die Kos-
tensteigerungen in der Eingliederungshilfe geht?
Wer verantwortet die sprachlichen Fehltritte und verba-
len Schrotschüsse politischer Verantwortungsträger,
die den gesetzlich und menschenrechtlich verankerten
Teilhabeanspruch von Menschen mit Behinderungen
fahrlässig ignorieren?
Dass gelebte gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestim-
mung und Assistenzsicherung letztlich kostendämp-
fend wirken und wirtschaftlich sinnvoll sind, hat die
Bewusstseinsebene von manchem Populisten offen-
sichtlich noch nicht erreicht. Mehr Inklusion und Barrie-
refreiheit, dann hätten wir auch gesenkte Bedarfe im Be-
reich der Eingliederungshilfe und Einsparungen in den
Sozialhaushalten. Fakt ist, die viel diskutierten Spar-
Dr. Christian Walbrach

Gesellschaftliches und politisches Engagement lebt
von Vielfalt – und doch stoßen Menschen, die eine Be-
hinderung haben, auf besondere Hürden, wenn sie sich
aktiv einbringen möchten. Dabei möchten sich Viele en-
gagieren, weil sie eigene Erfahrungen mit Ausgrenzung
und Nachteilen gemacht haben und den Wunsch ver-
spüren, Veränderungen anzustoßen und Solidarität mit
Leben zu füllen.
Die Redaktion normal! hat mit engagierten Menschen
gesprochen. Die Menschen haben ihre eigene Geschichte.
Wir haben allen gemeinsam Fragen gestellt. Hier sind
die Antworten von Marcus Graubner, Katrin Gensecke
und Lars Lippek.
4
Politisches Engagement
1. Wie beurteilen Sie die politische Beteiligung von
Menschen mit Behinderungen in unserem Bundesland?
Klare Antwort: hier gibt es sehr viel Luft nach oben. Das
Beispiel Landesrahmenvertrag:
Hier flossen viel zu wenige Informationen und Men-
schen mit Behinderungen wurden kaum beteiligt. Der
Rahmenvertrag regelt die Leistungen für Menschen mit
Behinderungen und war ja in Sachsen-Anhalt aufgekün-
digt worden.
Dadurch ist Schaden entstanden, weil die Finanzierung
unklar war. Beispielsweise musste ein Wohnheim in Vin-
zelberg s