Stadt Bretten Aufhebung des Erbbaurechtsvertrags mit Feldengut Weiss GbR; Nutzungsrechte gehen an die Stadt zurück

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Amtsblatt vom 05.08.2020 Seite 1 Amtsblatt vom 30.04.2026 Seite 1 Nummer 1685 Mittwoch, 09. November 2016 Rathaus Bretten, Zimmer 320, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten | www.bretten.de Redaktionsleitung: Sachgebietsleiter Norman Liebing, Mitarbeit: Bettina Manz und A. Steinhilper Kontakt: Telefon: 07252/921-105 Telefax: 07252/921-122 Mail: pressestelle@bretten.de Nummer 2179 Donnerstag, 30.04.2026 Rathaus Bretten, Zimmer 302, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten | www.bretten.de Redaktion: Celina Faber, Elisabeth Kremer & Ellen Reinold Kontakt: Telefon: 07252/921-104 Telefax: 07252/921-122 E-Mail: presse@bretten.de Brauchtumspflege am 1. Mai Neues aus dem Rathaus – Ihr Oberbürgermeister informiert tet, der Sportverein organisiert – der 1. Mai ist gelebtes Brauchtum. Viele Familien haben längst ihre festen Pläne und Routen für diesen Tag. Wenn Sie aber noch auf der Su- che sind, werden Sie in Bretten und seinen Stadtteilen garantiert fündig. Zahlreiche Rad- und Wandertouren führen durch Bretten. In Bretten wird entsprechend viel geboten: Die Badewelt startet in die Freibadsaison. In Bauerbach lädt der Musikverein zum traditionellen Wie- senfest in die Maschinenhalle ein. Der SV Kickers Büchig feiert sein Maifest am Waldsportplatz. Bereits am 30. April wird in Dürrenbüchig mit dem „Schuss in den Mai“ des Fußballfördervereins gestartet. Das Blütenfest in Neibsheim lockt am 1. Mai ins und rund ums Hasenheim. Auch in Sprantal beginnen die Fei- erlichkeiten traditionell schon am Vorabend auf der Köhlerwiese. Der SV Gölshausen lädt zum Walk-In auf sein Vereinsgelände ein, und Liebe Brettenerinnen und Brettener, wer am 1. Mai durch Bretten und seine Stadtteile unterwegs ist, merkt schnell: Es gibt keine einzige gro- ße Veranstaltung, sondern viele kleine Feste gleichzeitig. Überall treffen sich die Menschen auf Sportplätzen, Festplätzen oder in Vereinsheimen. Der Musikverein spielt auf, die Feuerwehr bewir- der TSV Rinklingen bewirtet an der Grillhütte und in Ruit laden die Tischtennisfreunde zur Hocketse. All diese Feste haben eines ge- meinsam: Sie werden nicht einfach veranstaltet, sie werden getragen. Von Menschen, die sich in Vereinen engagieren, die aufbauen, organi- sieren, backen, grillen, musizieren und bedienen. Es ist jedes Jahr aufs Neue beeindruckend zu sehen, wie selbstverständlich das Ehrenamt diesen Tag möglich macht. Ohne die vielen Stunden, die in Planung und Vorbereitung fließen, gäbe es diese Vielfalt nicht. Hier wird Ge- meinschaft gelebt – von Menschen, die sich neben Beruf und Alltag für andere einsetzen. Gerade an solchen Tagen zeigt sich auch, wie stolz wir in Bretten auf unsere Stadtteile sein können. Ein Jahr nach dem Jubiläum „50 Jahre Große Kreisstadt“ feiern wir gewissermaßen weiter – nicht mit einem einzelnen Festakt, sondern genau so: lebendig, vielfältig und gemeinschaftlich. Seit über fünf Jahrzehnten schreibt Bretten als Große Kreisstadt eine Erfolgsge- schichte. Heute ist Bretten ein pulsierendes Mittelzentrum mit starkem Ge- meinsinn und kultureller Vielfalt. Der 1. Mai ist dafür ein Sinnbild: Zwischen Radfahrern, Wander- gruppen und Festplätzen entsteht jedes Jahr aufs Neue ein Bild dieser Stadt – vielfältig, engagiert und verbunden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Freude beim Radfahren, Wan- dern, Walken, Schwimmen – und natürlich beim Einkehren. Herzlichst Ihr Nico Morast Oberbürgermeister in nicht-öffentlicher Sitzung die einvernehmliche Aufhebung des Erbbaurechtsvertrags mit der Feld- engut Weiss Projektentwicklung GbR beschlossen. Damit gehen die Nutzungsrechte wieder vollständig in die Zuständigkeit der Stadt über. OB Nico Morast freut sich über die erzielte Einigung mit den Investo- ren: „Der Versuch, die historischen Gebäude zu erhalten und zugleich durch moderne Gastronomie und Wohnbebauung zu ergänzen, ver- dient Respekt und war einen Ver- such wert. Umso wichtiger ist es nun, den Blick nach vorn zu rich- ten: Ich begrüße es, dass wir den Stadteingang im Rahmen der ge- samtstädtischen Entwicklung künf- tig neu ordnen und offensiv weiter- entwickeln können“, so Morast. „Gemeinsam sind wir zu dem Er- gebnis gekommen, dass unter den veränderten wirtschaftlichen und baulichen Rahmenbedingungen und mit der beabsichtigen Überpla- nung des Sporgassen Parkplatzes die Einbindung des Grundstücks in das städtische Konzept sinnvoll und daher die Übernahme durch die Stadt Bretten zielführend wäre“, sagen die Investoren Feldengut + Weiss. Mit der nun erzielten Einigung schafft die Stadt die Grundlage, dass der Bereich neu überplant wer- den kann. Von der ursprünglichen Bausubstanz ist mittlerweile kein erhaltenswerter Bestand mehr vor- handen. Die angestrebte Belebung des Stadteingangs durch eine gast- ronomische Nutzung mit Außen- bereichen sowie eine stärkere öf- fentliche Zugänglichkeit ließen sich nicht umsetzen. Vor diesem Hintergrund gilt es jetzt zu handeln, so der OB: Im Fokus steht dabei primär der Rückbau der verbliebenen Restbestände sowie eine schnellstmögliche optische Aufwertung der stadtbildprägen- den Situation. „Unser Ziel ist es, dass sich mit dem Abschluss der Baustelle in der Weißhofer Straße zum Peter-und-Paul-Fest 2026 auch die Gesamtsituation im Bereich Weißhofer Straße/Sporgasse an- sehnlicher präsentiert“, macht OB Nico Morast deutlich. Das Areal selbst soll dann in die weiteren städtebaulichen Überle- gungen zur Entwicklung der Spor- gasse (II. Bauabschnitt) integriert werden. Parallel dazu nimmt die Stadt die Planungen zur Umgestal- tung des Kreuzungsbereichs Weiß- hofer Straße/Sporgasse wieder auf. Dies ist wichtig, da sich die Stadt mit dem im Jahr 2023 begonnen Umbau der Weißhofer Straße/ Pforzheimer Straße bewusst für die Ausweisung als Fahrradstraße entscheiden hat. Somit darf die- ser Abschnitt künftig nur noch im Einbahnverkehr für Anlieger mit dem PKW befahren werden. Die Sporgasse hat somit künftig zwangsläufig auch die Funktion einer innerstädtischen Umfahrung der historischen Altstadt. (er) Entscheidungen des Gemeinderats in der öffentlichen Sitzung am 28.04.2026

  1. Lärmaktionsplanung der Stadt Bretten, 4. Stufe
  • Beschlussfassungen zum Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie zum Abschluss des Verfahrens
  1. Der Gemeinderat nimmt die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Interessenverbände abgegebenen Stellungnahmen/gemachten Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt diese bei 10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen mehrheitlich gemäß der Vorlage 046/2026 beigefügtem Abwägungsvorschlag.
  2. Der Gemeinderat beschließt bei 5 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen mehrheitlich den als Anlage 4 zur Sitzungsvorlage 046/2026 beigefügten Lärmaktionsplan, 4. Stufe.
  3. Der Gemeinderat beauftragt bei 21 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich die Verwaltung, sich bei den übergeordneten Straßenbaulastträgern dafür einzusetzen, dass die Geschwindigkeitsreduzierungen nur als Sofortmaßnahme verstanden werden und das Ziel sein muss, die Infrastruktur in geeigneter Weise zu ertüchtigen.
  4. Freiwillige Feuerwehr Bretten
  • Zustimmung zur Wahl der neuen Funktionsträger in den Abteilungen Bretten, Büchig, Dürrenbüchig, Rinklingen und der Gesamtwehr FF Bretten
  1. Der Wiederwahl von Christian Krüger zum 2. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der FF Bretten wird bei 24 Ja- Stimmen einstimmig zugestimmt.
  2. Der Wahl von Peter Schmid zum 3. stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der FF Bretten wird bei 24 Ja- Stimmen einstimmig zugestimmt.
  3. Der Wiederwahl von Stephan Noé zum Abteilungskommandanten der FF Bretten, Abteilung Bretten wird bei 24 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
  4. Der Neuwahl von Felix Hausner zum Abteilungskommandanten der FF Bretten, Abteilung Büchig wird bei 24 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
  5. Der Neuwahl von Hendrik Janson zum 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der FF Bretten, Abteilung Büchig wird bei 24 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
  6. Der Neuwahl von Marco Kremser zum Abteilungskommandanten der FF Bretten, Abteilung Dürrenbüchig wird bei 24 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
  7. Der Neuwahl von Joachim Kammerer zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der FF Bretten, Abteilung Dürrenbüchig wird bei 24 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
  8. Der Wiederwahl von Benjamin Bauer zum Abteilungskommandanten der FF Bretten, Abteilung Rinklingen wird bei 24 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
  9. Feuerwehrhaus Gölshausen
  • Vorstellung und Billigung einer Machbarkeitsstudie
  1. Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat beauftragt bei 24 Ja-Stimmen einstimmig die Verwaltung, auf Grundlage der, Machbarkeitsstudie, die Umsetzung des Neubaus des Feuerwehrhauses Gölshausen, am aufgezeigten Standort weiter voranzutreiben.
  3. Hochwasserrückhaltebecken Bruchsal-Helmsheim
  • Antrag auf ein kombiniertes Flurneuordnungsverfahren
  • Entscheidung Der Gemeinderat beschließt bei 23 Ja-Stimmen einstimmig die nachfolgenden Nummern 1-3:
  1. Die Stadt Bretten beant ragt ein kombinier tes Flurneuordnungsverfahren nach §§ 1 und 37, sowie 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) im Außenbereich von Helmsheim, dem nördlich angrenzenden Teil der Feldlage von Heidelsheim, sowie kleinen Teilen der Gemarkungen Gondelsheim und Neibsheim.
  2. Die Stadt Bretten stimmt hiermit nach § 42 Abs. 2 FlurbG zu, dass ihr die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden. Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, so weit im Plan nach § 41 FlurbG eine Einigung zwischen der Stadt und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zu Stande kommt.
  3. Die Stadt Bretten übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, einschließlich der nach Nr. 2b im Einvernehmen geplanten öffentlichen Feld- und Waldwege (§ 2 a AGFlurbG), mit deren Übergabe (§ 42 Abs. 1 FlurbG). Als Übergabe gilt die Abnahme gem. § 12 VOB Teil B, an der die Stadt zu beteiligen ist. Auf dem Gelände des Böcklehauses wird in den kommenden Wochen Raum für Neuentwicklungen enstehen.

Foto: Ellen Reinold/Stadt Bretten Das Areal Ecke Weißhofer Straße/ Sporgasse war ursprünglich von der Stadt mit dem Ziel erworben worden, die Gebäude abzureißen und in die Stadtentwicklung zu integrieren. Auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses vom 22. März 2022 wurde dann ein Kon- zept verfolgt, das den Erhalt des Gebäudes Weißhofer Straße 33 (Bö- ckle-Haus) sowie den Abbruch der Gebäude in der Weißhofer Str. 35 und 37 vorsah. Ergänzend waren Wohnneubauten zwischen den Ge- bäuden 33 und 39 sowie entlang der Sporgasse geplant. Die entsprechen- den Grundstücke wurden im Erb- baurecht an die Feldengut Weiss Projektentwicklung GbR vergeben; vertragliche Regelungen zu Sanie- rung, Teil-Abbruch und Neubebau- ung wurden am 6. Juli 2022 durch den Gemeinderat beschlossen. Die Umsetzung des Gesamtpro- jekts war bis Ende 2026 vorgese- hen. Da jedoch – mit Ausnahme bereits erfolgter Abbruchmaßnah- men – keine weiteren baulichen Projektbestandteile realisiert wer- den konnten, bestand aus Sicht von Oberbürgermeister Nico Morast Handlungsbedarf. Ein weiterer Stillstand könne nicht hingenom- men werden, so OB Morast. Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat am 27. Januar 2026, Verhandlungen zur Rückab- wicklung des Erbbaurechtsvertrags aufzunehmen. Diese Verhandlungen konnten nun e