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title: "Stadt Bretten Aufhebung des Erbbaurechtsvertrags mit Feldengut Weiss GbR; Nutzungsrechte gehen an die Stadt zurück"
sdDatePublished: "2026-04-29T13:30:00Z"
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  - "Karlsruhe"
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Stadt Bretten Aufhebung des Erbbaurechtsvertrags mit Feldengut Weiss GbR; Nutzungsrechte gehen an die Stadt zurück

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Amtsblatt vom 05.08.2020
Seite 1
Amtsblatt vom 30.04.2026
Seite 1
Nummer 1685 Mittwoch, 09. November 2016
Rathaus Bretten, Zimmer 320, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten | www.bretten.de
Redaktionsleitung: Sachgebietsleiter Norman Liebing, Mitarbeit: Bettina Manz und A. Steinhilper
Kontakt: Telefon: 07252/921-105 Telefax: 07252/921-122 Mail: pressestelle@bretten.de
Nummer 2179 Donnerstag, 30.04.2026
Rathaus Bretten, Zimmer 302, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten | www.bretten.de
Redaktion: Celina Faber, Elisabeth Kremer & Ellen Reinold
Kontakt: Telefon: 07252/921-104 Telefax: 07252/921-122 E-Mail: presse@bretten.de
Brauchtumspflege
am 1. Mai
Neues aus dem Rathaus – Ihr Oberbürgermeister informiert
tet, der Sportverein organisiert –
der 1. Mai ist gelebtes Brauchtum.
Viele Familien haben längst ihre
festen Pläne und Routen für diesen
Tag. Wenn Sie aber noch auf der Su-
che sind, werden Sie in Bretten und
seinen Stadtteilen garantiert fündig.
Zahlreiche Rad- und Wandertouren
führen durch Bretten.
In Bretten wird entsprechend viel
geboten: Die Badewelt startet in die
Freibadsaison. In Bauerbach lädt der
Musikverein zum traditionellen Wie-
senfest in die Maschinenhalle ein.
Der SV Kickers Büchig feiert sein
Maifest am Waldsportplatz. Bereits
am 30. April wird in Dürrenbüchig
mit dem „Schuss in den Mai“ des
Fußballfördervereins gestartet. Das
Blütenfest in Neibsheim lockt am 1.
Mai ins und rund ums Hasenheim.
Auch in Sprantal beginnen die Fei-
erlichkeiten traditionell schon am
Vorabend auf der Köhlerwiese. Der
SV Gölshausen lädt zum Walk-In
auf sein Vereinsgelände ein, und
Liebe Brettenerinnen
und Brettener,
wer am 1. Mai durch Bretten und
seine Stadtteile unterwegs ist, merkt
schnell: Es gibt keine einzige gro-
ße Veranstaltung, sondern viele
kleine Feste gleichzeitig. Überall
treffen sich die Menschen auf
Sportplätzen, Festplätzen oder in
Vereinsheimen. Der Musikverein
spielt auf, die Feuerwehr bewir-
der TSV Rinklingen bewirtet an
der Grillhütte und in Ruit laden die
Tischtennisfreunde zur Hocketse.
All diese Feste haben eines ge-
meinsam: Sie werden nicht einfach
veranstaltet, sie werden getragen.
Von Menschen, die sich in Vereinen
engagieren, die aufbauen, organi-
sieren, backen, grillen, musizieren
und bedienen. Es ist jedes Jahr aufs
Neue beeindruckend zu sehen, wie
selbstverständlich das Ehrenamt
diesen Tag möglich macht. Ohne
die vielen Stunden, die in Planung
und Vorbereitung fließen, gäbe es
diese Vielfalt nicht. Hier wird Ge-
meinschaft gelebt – von Menschen,
die sich neben Beruf und Alltag für
andere einsetzen.
Gerade an solchen Tagen zeigt
sich auch, wie stolz wir in Bretten
auf unsere Stadtteile sein können.
Ein Jahr nach dem Jubiläum „50
Jahre Große Kreisstadt“ feiern wir
gewissermaßen weiter – nicht mit
einem einzelnen Festakt, sondern
genau so: lebendig, vielfältig und
gemeinschaftlich. Seit über fünf
Jahrzehnten schreibt Bretten als
Große Kreisstadt eine Erfolgsge-
schichte.
Heute ist Bretten ein pulsierendes
Mittelzentrum mit starkem Ge-
meinsinn und kultureller Vielfalt.
Der 1. Mai ist dafür ein Sinnbild:
Zwischen Radfahrern, Wander-
gruppen und Festplätzen entsteht
jedes Jahr aufs Neue ein Bild dieser
Stadt – vielfältig, engagiert und
verbunden.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen
viel Freude beim Radfahren, Wan-
dern, Walken, Schwimmen – und
natürlich beim Einkehren.
Herzlichst
Ihr
Nico Morast
Oberbürgermeister
in nicht-öffentlicher Sitzung die
einvernehmliche Aufhebung des
Erbbaurechtsvertrags mit der Feld-
engut Weiss Projektentwicklung
GbR beschlossen. Damit gehen die
Nutzungsrechte wieder vollständig
in die Zuständigkeit der Stadt über.
OB Nico Morast freut sich über die
erzielte Einigung mit den Investo-
ren: „Der Versuch, die historischen
Gebäude zu erhalten und zugleich
durch moderne Gastronomie und
Wohnbebauung zu ergänzen, ver-
dient Respekt und war einen Ver-
such wert. Umso wichtiger ist es
nun, den Blick nach vorn zu rich-
ten: Ich begrüße es, dass wir den
Stadteingang im Rahmen der ge-
samtstädtischen Entwicklung künf-
tig neu ordnen und offensiv weiter-
entwickeln können“, so Morast.
„Gemeinsam sind wir zu dem Er-
gebnis gekommen, dass unter den
veränderten wirtschaftlichen und
baulichen
Rahmenbedingungen
und mit der beabsichtigen Überpla-
nung des Sporgassen Parkplatzes
die Einbindung des Grundstücks
in das städtische Konzept sinnvoll
und daher die Übernahme durch
die Stadt Bretten zielführend wäre“,
sagen die Investoren Feldengut +
Weiss.
Mit der nun erzielten Einigung
schafft die Stadt die Grundlage,
dass der Bereich neu überplant wer-
den kann. Von der ursprünglichen
Bausubstanz ist mittlerweile kein
erhaltenswerter Bestand mehr vor-
handen. Die angestrebte Belebung
des Stadteingangs durch eine gast-
ronomische Nutzung mit Außen-
bereichen sowie eine stärkere öf-
fentliche Zugänglichkeit ließen sich
nicht umsetzen.
Vor diesem Hintergrund gilt es jetzt
zu handeln, so der OB: Im Fokus
steht dabei primär der Rückbau der
verbliebenen Restbestände sowie
eine schnellstmögliche optische
Aufwertung der stadtbildprägen-
den Situation. „Unser Ziel ist es,
dass sich mit dem Abschluss der
Baustelle in der Weißhofer Straße
zum Peter-und-Paul-Fest 2026 auch
die Gesamtsituation im Bereich
Weißhofer Straße/Sporgasse an-
sehnlicher präsentiert“, macht OB
Nico Morast deutlich.
Das Areal selbst soll dann in die
weiteren städtebaulichen Überle-
gungen zur Entwicklung der Spor-
gasse (II. Bauabschnitt) integriert
werden. Parallel dazu nimmt die
Stadt die Planungen zur Umgestal-
tung des Kreuzungsbereichs Weiß-
hofer Straße/Sporgasse wieder auf.
Dies ist wichtig, da sich die Stadt
mit dem im Jahr 2023 begonnen
Umbau der Weißhofer Straße/
Pforzheimer Straße bewusst für
die Ausweisung als Fahrradstraße
entscheiden hat. Somit darf die-
ser Abschnitt künftig nur noch
im Einbahnverkehr für Anlieger
mit dem PKW befahren werden.
Die Sporgasse hat somit künftig
zwangsläufig auch die Funktion
einer innerstädtischen Umfahrung
der historischen Altstadt. (er)
Entscheidungen des
Gemeinderats in der
öffentlichen Sitzung
am 28.04.2026
1. Lärmaktionsplanung der Stadt Bretten, 4. Stufe
 - Beschlussfassungen zum Beteiligungsverfahren der
Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie
zum Abschluss des Verfahrens
1. Der Gemeinderat nimmt die während der Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der während der Beteiligung der Behörden,
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Interessenverbände
abgegebenen Stellungnahmen/gemachten Äußerungen
sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt diese bei 10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und
9 Enthaltungen mehrheitlich gemäß der Vorlage 046/2026
beigefügtem Abwägungsvorschlag.
2. Der Gemeinderat beschließt bei 5 Nein-Stimmen und 9
Enthaltungen mehrheitlich den als Anlage 4 zur Sitzungsvorlage
046/2026 beigefügten Lärmaktionsplan, 4. Stufe.
3. Der Gemeinderat beauftragt bei 21 Ja-Stimmen und 3
Nein-Stimmen mehrheitlich die Verwaltung, sich bei den
übergeordneten Straßenbaulastträgern dafür einzusetzen, dass
die Geschwindigkeitsreduzierungen nur als Sofortmaßnahme
verstanden werden und das Ziel sein muss, die Infrastruktur
in geeigneter Weise zu ertüchtigen.
2. Freiwillige Feuerwehr Bretten
 - Zustimmung zur Wahl der neuen Funktionsträger in den
Abteilungen Bretten, Büchig, Dürrenbüchig, Rinklingen
und der Gesamtwehr FF Bretten
1. Der Wiederwahl von Christian Krüger zum 2. stellvertretenden
Feuerwehrkommandanten der FF Bretten wird bei 24 Ja-
Stimmen einstimmig zugestimmt.
2. Der Wahl von Peter Schmid zum 3. stellvertretenden
Feuerwehrkommandanten der FF Bretten wird bei 24 Ja-
Stimmen einstimmig zugestimmt.
3. Der Wiederwahl von Stephan Noé zum Abteilungskommandanten
der FF Bretten, Abteilung Bretten wird bei 24 Ja-Stimmen
einstimmig zugestimmt.
4. Der Neuwahl von Felix Hausner zum Abteilungskommandanten
der FF Bretten, Abteilung Büchig wird bei 24 Ja-Stimmen
einstimmig zugestimmt.
5. Der Neuwahl von Hendrik Janson zum 2. stellvertretenden
Abteilungskommandanten der FF Bretten, Abteilung Büchig
wird bei 24 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
6. Der Neuwahl von Marco Kremser zum Abteilungskommandanten
der FF Bretten, Abteilung Dürrenbüchig wird bei 24 Ja-Stimmen
einstimmig zugestimmt.
7. Der Neuwahl von Joachim Kammerer zum 1. stellvertretenden
Abteilungskommandanten der FF Bretten, Abteilung
Dürrenbüchig wird bei 24 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.
8. Der Wiederwahl von Benjamin Bauer zum Abteilungskommandanten
der FF Bretten, Abteilung Rinklingen wird bei 24 Ja-Stimmen
einstimmig zugestimmt.
3. Feuerwehrhaus Gölshausen
 - Vorstellung und Billigung einer Machbarkeitsstudie
1. Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Machbarkeitsstudie
zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beauftragt bei 24 Ja-Stimmen einstimmig
die Verwaltung, auf Grundlage der, Machbarkeitsstudie, die
Umsetzung des Neubaus des Feuerwehrhauses Gölshausen,
am aufgezeigten Standort weiter voranzutreiben.
4. Hochwasserrückhaltebecken Bruchsal-Helmsheim
 - Antrag auf ein kombiniertes Flurneuordnungsverfahren
 - Entscheidung
Der Gemeinderat beschließt bei 23 Ja-Stimmen einstimmig die
nachfolgenden Nummern 1-3:
1. Die Stadt Bretten beant ragt ein kombinier tes
Flurneuordnungsverfahren nach §§ 1 und 37, sowie 87 des
Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) im Außenbereich von
Helmsheim, dem nördlich angrenzenden Teil der Feldlage
von Heidelsheim, sowie kleinen Teilen der Gemarkungen
Gondelsheim und Neibsheim.
2. Die Stadt Bretten stimmt hiermit nach § 42 Abs. 2 FlurbG zu, dass
ihr die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet
ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere
Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen
und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie
der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden.
Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, so weit
im Plan nach § 41 FlurbG eine Einigung zwischen der Stadt und
der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den
Ausbaustandard zu Stande kommt.
3. Die Stadt Bretten übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und
die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen,
einschließlich der nach Nr. 2b im Einvernehmen geplanten
öffentlichen Feld- und Waldwege (§ 2 a AGFlurbG), mit deren
Übergabe (§ 42 Abs. 1 FlurbG). Als Übergabe gilt die Abnahme
gem. § 12 VOB Teil B, an der die Stadt zu beteiligen ist.
Auf dem Gelände des Böcklehauses wird in den kommenden Wochen Raum für Neuentwicklungen enstehen.

Foto: Ellen Reinold/Stadt Bretten
Das Areal Ecke Weißhofer Straße/
Sporgasse war ursprünglich von
der Stadt mit dem Ziel erworben
worden, die Gebäude abzureißen
und in die Stadtentwicklung zu
integrieren. Auf Grundlage eines
Gemeinderatsbeschlusses vom 22.
März 2022 wurde dann ein Kon-
zept verfolgt, das den Erhalt des
Gebäudes Weißhofer Straße 33 (Bö-
ckle-Haus) sowie den Abbruch der
Gebäude in der Weißhofer Str. 35
und 37 vorsah. Ergänzend waren
Wohnneubauten zwischen den Ge-
bäuden 33 und 39 sowie entlang der
Sporgasse geplant. Die entsprechen-
den Grundstücke wurden im Erb-
baurecht an die Feldengut Weiss
Projektentwicklung GbR vergeben;
vertragliche Regelungen zu Sanie-
rung, Teil-Abbruch und Neubebau-
ung wurden am 6. Juli 2022 durch
den Gemeinderat beschlossen.
Die Umsetzung des Gesamtpro-
jekts war bis Ende 2026 vorgese-
hen. Da jedoch – mit Ausnahme
bereits erfolgter Abbruchmaßnah-
men – keine weiteren baulichen
Projektbestandteile realisiert wer-
den konnten, bestand aus Sicht von
Oberbürgermeister Nico Morast
Handlungsbedarf. Ein weiterer
Stillstand könne nicht hingenom-
men werden, so OB Morast. Auf
Vorschlag der Verwaltung beschloss
der Gemeinderat am 27. Januar
2026, Verhandlungen zur Rückab-
wicklung des Erbbaurechtsvertrags
aufzunehmen.
Diese Verhandlungen konnten nun
e