Stadtrat Altenberg ändert 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ‘Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg’; Vergrößerung der Verkaufsflächen für Drogeriemarkt, Textilfachmarkt und Sonderpostenmarkt

  1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max- Niklas-Straße / Dresdner Straße“ | Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen

Status Ankündigung Zeitraum 04.05.2026 bis 08.06.2026

  1. Änderung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max- Niklas-Straße

Der Stadtrat von Altenberg hat in seiner Sitzung am 31.03.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max-Niklas-Straße

Der Änderungsbereich umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max-Niklas-Straße

6 sowie Teile der Flurstücke 370

Planungsziel ist die Vergrößerung der maximal zulässigen Verkaufsflächen von Drogeriemarkt, Textilfachmarkt und Sonderpostenmarkt.

Der Stadtrat von Altenberg hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max-Niklas-Straße

DresdnerStraße“ in der Fassung vom 27.02.2026 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenenBebauungsplans „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max-Niklas-Straße

Dresdner Straße“ in derFassung vom 27.02.2026 für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 04.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026

auf der Internetseite der Stadt Altenberg unterwww.rathaus-altenberg.de

bekanntmachungen-aus-dem-bauamtund im zentralen Landesportal Bauleitplanung unterwww.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderungdes vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einkaufszentrum am Bahnhof Altenberg, Max-Niklas-Straße

Dresdner Straße“ im Fachbereich Bau- und Bürgerservice der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg während folgender Zeiten:

Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 UhrDienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 UhrDonnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 UhrFreitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassungder Bebauungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wegean m.bauer@altenberg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m.§ 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben,sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für dieRechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Für die Bebauungsplanänderung wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet.Dabei wird gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeitund der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfunggemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Hinweise zur Verarbeitung von Daten bei Stellungnahmen:Bei Abgabe einer Stellungnahme ist zu beachten, dass laut Artikel 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) die Daten von Dritten (Privatpersonen) für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht genutzt werden. Bei Abgabe einer Stellungnahme wird der Verarbeitung der Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt.