Bundesregierung beschließt Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes in Deutschland; Freileitungen statt Erdkabel, niedrigere Netzentgelte erwartet
Für schnellen und effizienten Stromnetz-Ausbau
Im Kabinett beschlossenFür schnellen und effizienten Stromnetz-Ausbau
Für eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung sind leistungsfähige Hochspannungsnetze elementar. Wie der Ausbau der Stromnetze beschleunigt werden soll, beschreibt ein neuer Kabinettsbeschluss zum Bundesbedarfsplangesetz.
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Mehr Freileitungen statt Erdkabel sollen den Ausbau der Stromnetze begünstigen.
Die Bundesregierung will einen schnelleren und günstigeren Ausbau der Stromnetze ermöglichen. Dafür hat das Kabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen. Leistungsfähige Hochspannungsnetze sind für eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung unverzichtbar.
Das Bundesbedarfsplangesetz regelt, wo und wie Höchstspannungsnetze in Deutschland vordringlich gebaut werden sollen. Das ist in der Regel bei Engpässen im Übertragungsnetz notwendig. Die gesetzliche Festlegung beschleunigt die nachfolgenden Verwaltungsverfahren.
Für niedrigere Kosten beim Netzausbau sieht der Gesetzentwurf eine Aufhebung des gesetzlich verankerten Vorrangs von Erdkabeln für neue Gleichstromleitungen vor. Erdkabel – also unterirdisch verlegte Stromleitungen – sind zwar weiterhin möglich, in der Regel sollen künftig beim Bau neuer Stromtrassen aber Freileitungen zum Einsatz kommen. Das ist deutlich kostengünstiger und dürfte daher in Zukunft auch zu niedrigeren Netzentgelten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen.
Teil des Gesetzes ist außerdem der Bundesbedarfsplan, der eine Liste mit konkreten, energiewirtschaftlich notwendigen Vorhaben zum Leitungsbau enthält. Insgesamt werden 13 Netzausbauvorhaben geändert und 45 weitere Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Unter anderem soll auch die Anbindung an Nachbarstaaten und anOffshore-Anlagen verbessert werden.
Ein Vorhaben ist dann energiewirtschaftlich notwendig, wenn damit Engpässe im Übertragungsnetz behoben werden können. Diese Engpässe entstehen unter anderem durch den Ausbau der erneuerbaren Energien.
So muss der Strom teilweise über weite Strecken von den Stromerzeugern zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern gelangen: Erzeugt wird er beispielsweise aus Windenergie im Norden und Osten sowie auf See, wo der Wind besonders stark weht. Die größten Stromverbraucher – allen voran große Industriebetriebe – befinden sich aber im Süden und Westen Deutschlands.
Kann der Strom aufgrund zu geringer Übertragungskapazitäten nicht transportiert werden, müssen die Kraftwerke gedrosselt werden. Diese sogenanntenRedispatch-Maßnahmen erzeugen hohe Kosten. Auch aus diesem Grund ist ein schneller, effizienter Ausbau der Übertragungsnetze ein wichtiger Beitrag, um die Kosten der Energieversorgung zu verringern.
Die Entlastung privater Haushalte und der Wirtschaft bei den Energiepreisen ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Dafür hat sie früh umfassendeBeschlüssegefasst.
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