Zollverwaltung hebt rund 160 KfZ-Steuerbefreiungen für VB-Inhaber in Deutschland auf; Betroffene verlieren Steuerfreiheit und zahlen künftig Kfz-Steuer

Deutscher Bundestag - 160 KfZ-Steuerbefreiungen aufgehoben

BAL) Seit dem 1. Januar 2024 wurden laut Generalzolldirektion rund 160 Steuerbescheide mit einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Inhaber des Merkzeichens „VB“ durch die Zollverwaltung aufgehoben oder zur Aufhebung angekündigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21

5522(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21

5203(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Die Fragesteller hatten in ihrer Vorbemerkung unter anderem über vermehrte Berichte geschrieben, wonach der Zoll bereits gewährte Befreiungen von der Kraftfahrzeugsteuer für Menschen mit dem Merkzeichen „VB“ (Versorgungsberechtigung) in ihrem Schwerbehindertenausweis revidiere. Sie nannte dabei „einsatzgeschädigte Veteranen der Bundeswehr“.

Dazu hat die Bundesregierung ihrerseits folgende Vorbemerkung formuliert: „Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.“

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