---
title: "Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen Niederlande und Deutschland über grenzüberschreitende Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee, Paul-Löbe-Haus, Berlin"
sdDatePublished: "2026-04-29T10:11:00Z"
source: "https://www.bundestag.de/resource/blob/1170574/Wortprotokoll_25-_Sitzung_25-02-2026.pdf"
topics:
  - name: "energy industry"
    identifier: "medtop:20000261"
  - name: "international relations"
    identifier: "medtop:20000638"
  - name: "international law"
    identifier: "medtop:20000126"
  - name: "natural gas"
    identifier: "medtop:20000263"
  - name: "oil and gas - upstream activities"
    identifier: "medtop:20000267"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "climate change"
    identifier: "medtop:20000418"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "national government"
    identifier: "medtop:20000614"
locations:
  - "Aurich"
  - "United States"
  - "Norway"
  - "Argentina"
  - "Denmark"
  - "Spain"
  - "Netherlands"
  - "Qatar"
  - "Germany"
  - "Portugal"
  - "Berlin"
---


Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen Niederlande und Deutschland über grenzüberschreitende Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee, Paul-Löbe-Haus, Berlin

25. Sitzung_AfWE_öA Unitarisierungsabkommen_25.02.2026_Internet

Protokoll-Nr. 21/25
21. Wahlperiode

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

21. Wahlperiode
Seite 1 von 17

Wortprotokoll
der 25. Sitzung

Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Berlin, den 25. Februar 2026, 09:02 Uhr
10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Str. 1
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200
Vorsitz: Christian Frhr. von Stetten, MdB
Tagesordnung - Öffentliche Anhörung

Anhörungsgegenstand
Seite 4
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
27. August 2025 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
des Königreichs der Niederlande über die
Erschließung von grenzüberschreitenden
Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee
BT-Drucksache 21/3491
Hierzu wurde verteilt:
21(9)174 Stellungnahme
21(9)175 Stellungnahme
21(9)176 Stellungnahme
21(9)180 Stellungnahme
21(9)187 Stellungnahme

Federführend:
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Mitberatend:
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

21. Wahlperiode
Protokoll der 25. Sitzung
vom 25. Februar 2026
Seite 2 von 17

Anwesenheit laut Unterschriftenliste oder Rückmeldung bei digitaler Teilnahme:
Mitglieder des Ausschusses
Fraktion
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
CDU/CSU
Kappe, Nicklas
Kuban, Tilman
Lenz, Dr. Andreas
Ludwig, Dr. Saskia
Stetten, Christian Frhr. von

AfD
Kotré, Steffen
Scheirich, Raimond

SPD
Roloff, Sebastian
Scheer, Dr. Nina

BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Verlinden, Dr. Julia
Die Linke
Cezanne, Jörg

Abgeordnete mitberatender Ausschüsse:

Fraktion
Name
Ausschuss
CDU/CSU
Bodin, Leif Erik
Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Ministerium bzw.
Dienststelle
Name
Amtsbezeichnung
BMWE
Baron, Dr. Beate
MD‘in

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

21. Wahlperiode
Protokoll der 25. Sitzung
vom 25. Februar 2026
Seite 3 von 17

Liste der Sachverständigen
Dr. Fritz von Hammerstein1
Rechtsanwalt
A-Drs. 21(9)187
Martin Kaiser2
Geschäftsführender Vorstand
Greenpeace e. V.
A-Drs. 21(9)176
Ludger Radermacher, JSM (Stanford)3
Leiter Politik, Recht und Märkte
Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG)
A-Drs. 21(9)180
Dr. Roda Verheyen4
Rechtsanwälte Günther
digitale Teilnahme
A-Drs. 21(9)175
Clara Winkler5
Referentin für Energie & Klimaschutz
Deutsche Umwelthilfe e. V.
A-Drs. 21(9)174

1 benannt durch die Fraktion der CDU/CSU
2 benannt durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
3 benannt durch die Fraktion der CDU/CSU
4 benannt durch die Fraktion der SPD
5 benannt durch die Fraktion Die Linke

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

21. Wahlperiode
Protokoll der 25. Sitzung
vom 25. Februar 2026
Seite 4 von 17

Anhörungsgegenstand
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
27. August 2025 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
des Königreichs der Niederlande über die
Erschließung von grenzüberschreitenden
Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee
BT-Drucksache 21/3491
Der Vorsitzende: Meine sehr geehrten Damen und
Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich be­
grüße Sie heute Morgen recht herzlich zu unserer
Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Ener­
gie. Wie Sie wissen, ist der heutige Gegenstand
ein Entwurf der Bundesregierung zum Abkommen
vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
des Königsreichs der Niederlande über die Er­
schließung von grenzüberschreitenden Kohlen­
wasserstofflagerstätten in der Nordsee. Dazu ha­
ben wir auch eine Bundestagsdrucksache, näm­
lich die 21/3491.
Ich begrüße ganz besonders unsere Sachverständi­
gen, die heute zu uns gekommen sind und uns ih­
ren Sachverstand zur Verfügung stellen. Die Kol­
leginnen und Kollegen aus dem Wirtschafts- und
Energieausschuss sowie der beratenden Aus­
schüsse. Ich begrüße ganz besonders für die Bun­
desregierung Frau Dr. Beate Baron. Herzlichen
Dank, dass Sie mit Ihren Fachbeamten und Fach­
beamtinnen heute hier sind. Ich begrüße auch die
Vertreter der Länder und die Vertreter der Medien
und natürlich nicht zuletzt die Gäste hier im An­
hörungssaal oder alle, die uns über das Internet
oder das Parlamentsfernsehen verfolgen. Herzli­
chen Dank, dass Sie heute Morgen bei uns sind.
Liebe Sachverständige, ich darf Sie und uns alle
informieren, dass Sie im Vorfeld informiert wor­
den sind, dass es irgendwelche finanziellen Ver­
flechtungen oder Beratungsmandate oder sonstige
Punkte in dem Bereich geben sollte, also Interes­
sensverknüpfungen in Bezug auf die Gegenstände
der heutigen Beratung, dass Sie das offenzulegen
haben. Das ist jetzt bisher nicht erfolgt. Sofern im
Laufe der Anhörung Ihnen noch etwas einfällt,
können Sie das jederzeit auch gerne anschließend
noch tun. Zunächst haben wir uns darauf verstän­
digt, dass jeder von Ihnen ein Eingangsstatement
von drei Minuten hält. Anschließend werden die
Fraktionen Fragen stellen. Um diese in der uns
zur Verfügung stehende Zeit von nur einer Stunde
durchzuführen, bitte ich darauf zu achten, dass
sich alle an die Redezeiten halten und sich kurz­
fassen. Die Fraktionen sind dann übereingekom­
men, dass pro Wortmeldung eine maximale Zeit
für die Frage und Antwort von insgesamt drei Mi­
nuten pro Fragemöglichkeit zur Verfügung steht
und auch angehalten werden soll und Sie sehen
dann anschließend auch die Zeit auf dem Bild­
schirm, also je kürzer die Frage, umso länger ha­
ben wir dann auch die Antwort unserer Experten.
Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachver­
ständigen sind verteilt worden und stehen auch
online allen Interessenten zur Verfügung. Ich
möchte Sie darüber informieren, dass über die
Anhörung ein Wortprotokoll erstellt wird und ich
schlage vor, wenn keine weiteren Fragen von den
Kolleginnen und Kollegen da sind, dann würden
wir anfangen mit dem Eingangsstatement der
Sachverständigen und ich bitte Herr Ludger Ra­
dermacher zuerst zu beginnen.
SV Ludger Radermacher (BVEG): Ganz herzlichen
Dank. Mein Name ist Ludger Radermacher, BVEG.
Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Wir teilen die
hier zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass
damit die Versorgungssicherheit gestärkt wird,
und wir freuen uns darüber, dass in Deutschland
und in den Niederlanden eine weitere Zusammen­
arbeit im Bereich der umweltverträglichen Versor­
gung mit Erdgas ermöglicht wird. Wir folgen einer
wichtigen Einschätzung; diese Förderung von Erd­
gas soll nur und nur in dem Ausmaße erfolgen,
wie Erdgas noch benötigt wird. Es soll nur erfol­
gen, solange Erdgas gebraucht wird.
Zu einzelnen Punkten: Erstens, Erdgas bleibt ein
elementar wichtiger, ein systemisch wichtiger
Energieträger. Zwei Stichworte, 26,9 Prozent An­
teil am deutschen Primärenergieverbrauch im
letzten Jahr plus ein Prozent, 44,4 Prozent der in
der Industrie eingesetzten Energie sind gasförmig.
Merit-Order Strombereich, Erdgaspreise haben
wichtigen Einfluss auf die Strompreise. Die letz­
ten Wochen haben zudem gezeigt, gesicherte Leis­
tung in Zeiten der Dunkelflaute steht uns mit Erd­
gas hier zur Verfügung.

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

21. Wahlperiode
Protokoll der 25. Sitzung
vom 25. Februar 2026
Seite 5 von 17

Zweiter Punkt, heimische Förderung bleibt rele­
vant, auch wenn sie nur fünf Prozent beträgt, sie
ist ein wichtiger Resilienz- und Sicherheitsfaktor.
Stichworte hier, aktuelle Sicherheitslage, Bedro­
hungsszenarien, kein Gas aus Russland mehr und
zunehmende Abhängigkeit von einzelnen Liefe­
ranten von LNG, sei es USA, sei es Katar.
Dritter Punkt, Klimaschutz mit heimischem Erd­
gas, der CO2-footprint von heimischem Erdgas ist
30 Prozent geringer als bei LNG.
Vierter Punkt, eine Gasmangellage ist keine Vo­
raussetzung für heimische Förderung. Alle ent­
sprechenden politischen Übereinkommen knüp­
fen an die Nachfrage nach Erdgas an. Das hat
nichts mit einer Gasmangellage zu tun und würde
unter dem vorab geschilderten Punkt, dass wir
hier eine klimafreundliche Versorgung als im Ver­
gleichsszenario LNG haben, auch keinen Sinn ma­
chen. Also keine Notwendigkeit einer Gasmangel­
lage, damit heimische Produktion stattfindet. In
diesem Punkt und auch in anderen Ansätzen
kommt eine „Not In My Backyard“-Mentalität
zum Ausdruck, auch in dem Punkt, dass wir sa­
gen, das ist alles eine sehr kleine Menge. Sie ist
klein, aber sie ist auf keinen Fall bedeutungslos
und wer so argumentiert, der darf beim Klima­
schutz beispielsweise auch nicht das Argument
verwenden, dass man gerne zu Recht abweist,
dass unser Beitrag zum Klimaschutz in Deutsch­
land auf der weltweiten Ebene zu klein ist. Inso­
fern kann es auch keine Verletzung der europäi­
schen, internationalen und nationalen Klimaziele
geben, weil eben diese Produktion in Deutschland
umweltfreundlicher ist.
Zum Schluss also, wir begrüßen den Gesetzent­
wurf, er ist im Einklang mit dem Koalitionsver­
trag, der da sagt, wir wollen die Potenziale kon­
ventioneller Gasförderung im Inland sichern und
es wäre aus unserer Sicht ein Affront, ein Politi­
kum, wenn wir hier auf deutscher Sicht diesen
Vertrag mit den Niederlanden nicht unterzeich­
nen würden. Danke.
Der Vorsitzende: Herzlichen Dank. Dann würde
Ihr Kollege Dr. Fritz von Hammerstein der
Nächste sein.
SV Dr. Fritz von Hammerstein (Rechtsanwalt): Ich
möchte kurz auf einige Aspekte der Stellungnah­
men von Greenpeace, Deutscher Umwelthilfe und
Frau Verheyen eingehen, weil sie aus meiner
Sicht die Fakten falsch darstellen und auch juris­
tisch nicht tragfähig sind. Zunächst einmal zum
Stand des N05-A-Vorhabens, um das es hier geht.
Inzwischen liegen alle in dieser Phase erforderli­
chen Genehmigungen vor.
Der Vorsitzende: Könnten Sie das Mikrofon kurz
ein bisschen zu sich ziehen, danke schön.
SV Dr. Fritz von Hammerstein (Rechtsanwalt):
Entschuldigung.
Inzwischen liegen alle in dieser Phase erforderli­
chen Genehmigungen vor. Auf deutscher Seite
sind das die Zulassung des Rahmenbetriebsplans,
des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebs­
pläne für die erste Bohrung in den deutschen Sek­
tor und die Genehmigung für das Stromkabel. Die
Plattform produziert seit letztem Jahr Erdgas. Es
ist üblich, aber rechtlich nicht gefordert, dass die
an einem grenzüberschreitenden Vorhaben betei­
ligten Staaten ein Unitarisierungsabkommen
schließen. Völkerrechtlich besteht lediglich eine
Konsultationspflicht. Weder das Bundesberggesetz
noch Völkerrecht machen die Genehmigungen
solcher Vorhaben vom Abschluss eines derartigen
Abkommens abhängig. Es ist also nicht so, dass
dieses Abkommen irgendetwas genehmigen
würde oder Voraussetzung für eine Genehmigung
wäre. Die Genehmigungen liegen ja auch schon
vor.
Das Abkommen, über das wir sprechen, bezieht
sich auf das genehmigte N05-A-Projekt und nur
darauf. Auf andere Vorhaben in der Nordsee ist es
entgegen anderslautenden Behauptungen nicht
anwendbar. Das Abkommen beschränkt die deut­
schen Hoheitsrechte nicht, sondern es erweitert
sie. Die N05-A-Plattform im niederländischen
Sektor wird primär von den dortigen Behörden
überwacht. Das Abkommen gibt den deutschen
Behörden durchsetzbare Informations- und Mit­
wirkungsrechte, die sie andernfalls nicht hätten,
und es regelt die Zuordnung der gewonnenen
Mengen auf die beiden Länder. Es wird argumen­
tiert, Klimawissenschaftler forderten keine neuen
fossilen Gewinnungsvorhaben mehr zu Beginn,
weil andernfalls die Temperaturziele des Pariser
Übereinkommens überschritten würden. Wie dem
auch sei, das bedeutet jedenfalls nicht, dass das
Unitarisierungsabkommen gegen die

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

21. Wahlperiode
Protokoll der 25. Sitzung