Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen Niederlande und Deutschland über grenzüberschreitende Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee, Paul-Löbe-Haus, Berlin 25. Sitzung_AfWE_öA Unitarisierungsabkommen_25.02.2026_Internet Protokoll-Nr. 21/25 21. Wahlperiode Ausschuss für Wirtschaft und Energie 21. Wahlperiode Seite 1 von 17 Wortprotokoll der 25. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft und Energie Berlin, den 25. Februar 2026, 09:02 Uhr 10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Str. 1 Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 Vorsitz: Christian Frhr. von Stetten, MdB Tagesordnung - Öffentliche Anhörung Anhörungsgegenstand Seite 4 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee BT-Drucksache 21/3491 Hierzu wurde verteilt: 21(9)174 Stellungnahme 21(9)175 Stellungnahme 21(9)176 Stellungnahme 21(9)180 Stellungnahme 21(9)187 Stellungnahme Federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie Mitberatend: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ausschuss für Wirtschaft und Energie 21. Wahlperiode Protokoll der 25. Sitzung vom 25. Februar 2026 Seite 2 von 17 Anwesenheit laut Unterschriftenliste oder Rückmeldung bei digitaler Teilnahme: Mitglieder des Ausschusses Fraktion Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder CDU/CSU Kappe, Nicklas Kuban, Tilman Lenz, Dr. Andreas Ludwig, Dr. Saskia Stetten, Christian Frhr. von AfD Kotré, Steffen Scheirich, Raimond SPD Roloff, Sebastian Scheer, Dr. Nina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Verlinden, Dr. Julia Die Linke Cezanne, Jörg Abgeordnete mitberatender Ausschüsse: Fraktion Name Ausschuss CDU/CSU Bodin, Leif Erik Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ministerium bzw. Dienststelle Name Amtsbezeichnung BMWE Baron, Dr. Beate MD‘in Ausschuss für Wirtschaft und Energie 21. Wahlperiode Protokoll der 25. Sitzung vom 25. Februar 2026 Seite 3 von 17 Liste der Sachverständigen Dr. Fritz von Hammerstein1 Rechtsanwalt A-Drs. 21(9)187 Martin Kaiser2 Geschäftsführender Vorstand Greenpeace e. V. A-Drs. 21(9)176 Ludger Radermacher, JSM (Stanford)3 Leiter Politik, Recht und Märkte Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) A-Drs. 21(9)180 Dr. Roda Verheyen4 Rechtsanwälte Günther digitale Teilnahme A-Drs. 21(9)175 Clara Winkler5 Referentin für Energie & Klimaschutz Deutsche Umwelthilfe e. V. A-Drs. 21(9)174 1 benannt durch die Fraktion der CDU/CSU 2 benannt durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 3 benannt durch die Fraktion der CDU/CSU 4 benannt durch die Fraktion der SPD 5 benannt durch die Fraktion Die Linke Ausschuss für Wirtschaft und Energie 21. Wahlperiode Protokoll der 25. Sitzung vom 25. Februar 2026 Seite 4 von 17 Anhörungsgegenstand Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee BT-Drucksache 21/3491 Der Vorsitzende: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich be­ grüße Sie heute Morgen recht herzlich zu unserer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Ener­ gie. Wie Sie wissen, ist der heutige Gegenstand ein Entwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königsreichs der Niederlande über die Er­ schließung von grenzüberschreitenden Kohlen­ wasserstofflagerstätten in der Nordsee. Dazu ha­ ben wir auch eine Bundestagsdrucksache, näm­ lich die 21/3491. Ich begrüße ganz besonders unsere Sachverständi­ gen, die heute zu uns gekommen sind und uns ih­ ren Sachverstand zur Verfügung stellen. Die Kol­ leginnen und Kollegen aus dem Wirtschafts- und Energieausschuss sowie der beratenden Aus­ schüsse. Ich begrüße ganz besonders für die Bun­ desregierung Frau Dr. Beate Baron. Herzlichen Dank, dass Sie mit Ihren Fachbeamten und Fach­ beamtinnen heute hier sind. Ich begrüße auch die Vertreter der Länder und die Vertreter der Medien und natürlich nicht zuletzt die Gäste hier im An­ hörungssaal oder alle, die uns über das Internet oder das Parlamentsfernsehen verfolgen. Herzli­ chen Dank, dass Sie heute Morgen bei uns sind. Liebe Sachverständige, ich darf Sie und uns alle informieren, dass Sie im Vorfeld informiert wor­ den sind, dass es irgendwelche finanziellen Ver­ flechtungen oder Beratungsmandate oder sonstige Punkte in dem Bereich geben sollte, also Interes­ sensverknüpfungen in Bezug auf die Gegenstände der heutigen Beratung, dass Sie das offenzulegen haben. Das ist jetzt bisher nicht erfolgt. Sofern im Laufe der Anhörung Ihnen noch etwas einfällt, können Sie das jederzeit auch gerne anschließend noch tun. Zunächst haben wir uns darauf verstän­ digt, dass jeder von Ihnen ein Eingangsstatement von drei Minuten hält. Anschließend werden die Fraktionen Fragen stellen. Um diese in der uns zur Verfügung stehende Zeit von nur einer Stunde durchzuführen, bitte ich darauf zu achten, dass sich alle an die Redezeiten halten und sich kurz­ fassen. Die Fraktionen sind dann übereingekom­ men, dass pro Wortmeldung eine maximale Zeit für die Frage und Antwort von insgesamt drei Mi­ nuten pro Fragemöglichkeit zur Verfügung steht und auch angehalten werden soll und Sie sehen dann anschließend auch die Zeit auf dem Bild­ schirm, also je kürzer die Frage, umso länger ha­ ben wir dann auch die Antwort unserer Experten. Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachver­ ständigen sind verteilt worden und stehen auch online allen Interessenten zur Verfügung. Ich möchte Sie darüber informieren, dass über die Anhörung ein Wortprotokoll erstellt wird und ich schlage vor, wenn keine weiteren Fragen von den Kolleginnen und Kollegen da sind, dann würden wir anfangen mit dem Eingangsstatement der Sachverständigen und ich bitte Herr Ludger Ra­ dermacher zuerst zu beginnen. SV Ludger Radermacher (BVEG): Ganz herzlichen Dank. Mein Name ist Ludger Radermacher, BVEG. Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Wir teilen die hier zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass damit die Versorgungssicherheit gestärkt wird, und wir freuen uns darüber, dass in Deutschland und in den Niederlanden eine weitere Zusammen­ arbeit im Bereich der umweltverträglichen Versor­ gung mit Erdgas ermöglicht wird. Wir folgen einer wichtigen Einschätzung; diese Förderung von Erd­ gas soll nur und nur in dem Ausmaße erfolgen, wie Erdgas noch benötigt wird. Es soll nur erfol­ gen, solange Erdgas gebraucht wird. Zu einzelnen Punkten: Erstens, Erdgas bleibt ein elementar wichtiger, ein systemisch wichtiger Energieträger. Zwei Stichworte, 26,9 Prozent An­ teil am deutschen Primärenergieverbrauch im letzten Jahr plus ein Prozent, 44,4 Prozent der in der Industrie eingesetzten Energie sind gasförmig. Merit-Order Strombereich, Erdgaspreise haben wichtigen Einfluss auf die Strompreise. Die letz­ ten Wochen haben zudem gezeigt, gesicherte Leis­ tung in Zeiten der Dunkelflaute steht uns mit Erd­ gas hier zur Verfügung. Ausschuss für Wirtschaft und Energie 21. Wahlperiode Protokoll der 25. Sitzung vom 25. Februar 2026 Seite 5 von 17 Zweiter Punkt, heimische Förderung bleibt rele­ vant, auch wenn sie nur fünf Prozent beträgt, sie ist ein wichtiger Resilienz- und Sicherheitsfaktor. Stichworte hier, aktuelle Sicherheitslage, Bedro­ hungsszenarien, kein Gas aus Russland mehr und zunehmende Abhängigkeit von einzelnen Liefe­ ranten von LNG, sei es USA, sei es Katar. Dritter Punkt, Klimaschutz mit heimischem Erd­ gas, der CO2-footprint von heimischem Erdgas ist 30 Prozent geringer als bei LNG. Vierter Punkt, eine Gasmangellage ist keine Vo­ raussetzung für heimische Förderung. Alle ent­ sprechenden politischen Übereinkommen knüp­ fen an die Nachfrage nach Erdgas an. Das hat nichts mit einer Gasmangellage zu tun und würde unter dem vorab geschilderten Punkt, dass wir hier eine klimafreundliche Versorgung als im Ver­ gleichsszenario LNG haben, auch keinen Sinn ma­ chen. Also keine Notwendigkeit einer Gasmangel­ lage, damit heimische Produktion stattfindet. In diesem Punkt und auch in anderen Ansätzen kommt eine „Not In My Backyard“-Mentalität zum Ausdruck, auch in dem Punkt, dass wir sa­ gen, das ist alles eine sehr kleine Menge. Sie ist klein, aber sie ist auf keinen Fall bedeutungslos und wer so argumentiert, der darf beim Klima­ schutz beispielsweise auch nicht das Argument verwenden, dass man gerne zu Recht abweist, dass unser Beitrag zum Klimaschutz in Deutsch­ land auf der weltweiten Ebene zu klein ist. Inso­ fern kann es auch keine Verletzung der europäi­ schen, internationalen und nationalen Klimaziele geben, weil eben diese Produktion in Deutschland umweltfreundlicher ist. Zum Schluss also, wir begrüßen den Gesetzent­ wurf, er ist im Einklang mit dem Koalitionsver­ trag, der da sagt, wir wollen die Potenziale kon­ ventioneller Gasförderung im Inland sichern und es wäre aus unserer Sicht ein Affront, ein Politi­ kum, wenn wir hier auf deutscher Sicht diesen Vertrag mit den Niederlanden nicht unterzeich­ nen würden. Danke. Der Vorsitzende: Herzlichen Dank. Dann würde Ihr Kollege Dr. Fritz von Hammerstein der Nächste sein. SV Dr. Fritz von Hammerstein (Rechtsanwalt): Ich möchte kurz auf einige Aspekte der Stellungnah­ men von Greenpeace, Deutscher Umwelthilfe und Frau Verheyen eingehen, weil sie aus meiner Sicht die Fakten falsch darstellen und auch juris­ tisch nicht tragfähig sind. Zunächst einmal zum Stand des N05-A-Vorhabens, um das es hier geht. Inzwischen liegen alle in dieser Phase erforderli­ chen Genehmigungen vor. Der Vorsitzende: Könnten Sie das Mikrofon kurz ein bisschen zu sich ziehen, danke schön. SV Dr. Fritz von Hammerstein (Rechtsanwalt): Entschuldigung. Inzwischen liegen alle in dieser Phase erforderli­ chen Genehmigungen vor. Auf deutscher Seite sind das die Zulassung des Rahmenbetriebsplans, des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebs­ pläne für die erste Bohrung in den deutschen Sek­ tor und die Genehmigung für das Stromkabel. Die Plattform produziert seit letztem Jahr Erdgas. Es ist üblich, aber rechtlich nicht gefordert, dass die an einem grenzüberschreitenden Vorhaben betei­ ligten Staaten ein Unitarisierungsabkommen schließen. Völkerrechtlich besteht lediglich eine Konsultationspflicht. Weder das Bundesberggesetz noch Völkerrecht machen die Genehmigungen solcher Vorhaben vom Abschluss eines derartigen Abkommens abhängig. Es ist also nicht so, dass dieses Abkommen irgendetwas genehmigen würde oder Voraussetzung für eine Genehmigung wäre. Die Genehmigungen liegen ja auch schon vor. Das Abkommen, über das wir sprechen, bezieht sich auf das genehmigte N05-A-Projekt und nur darauf. Auf andere Vorhaben in der Nordsee ist es entgegen anderslautenden Behauptungen nicht anwendbar. Das Abkommen beschränkt die deut­ schen Hoheitsrechte nicht, sondern es erweitert sie. Die N05-A-Plattform im niederländischen Sektor wird primär von den dortigen Behörden überwacht. Das Abkommen gibt den deutschen Behörden durchsetzbare Informations- und Mit­ wirkungsrechte, die sie andernfalls nicht hätten, und es regelt die Zuordnung der gewonnenen Mengen auf die beiden Länder. Es wird argumen­ tiert, Klimawissenschaftler forderten keine neuen fossilen Gewinnungsvorhaben mehr zu Beginn, weil andernfalls die Temperaturziele des Pariser Übereinkommens überschritten würden. Wie dem auch sei, das bedeutet jedenfalls nicht, dass das Unitarisierungsabkommen gegen die Ausschuss für Wirtschaft und Energie 21. Wahlperiode Protokoll der 25. Sitzung --- Source: https://www.bundestag.de/resource/blob/1170574/Wortprotokoll_25-_Sitzung_25-02-2026.pdf sdDatePublished: 2026-04-29T10:11:00Z Topics: energy industry, international relations, international law, natural gas, oil and gas - upstream activities, environmental policy, climate change, government policy, national government Locations: Aurich, United States, Norway, Argentina, Denmark, Spain, Netherlands, Qatar, Germany, Portugal, Berlin