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title: "Deutsche Bahn führt Alkohol-Konsum-Verbot im Frankfurter Hauptbahnhof ein; 14-tägige Einführungsphase"
sdDatePublished: "2026-04-29T11:05:00Z"
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Deutsche Bahn führt Alkohol-Konsum-Verbot im Frankfurter Hauptbahnhof ein; 14-tägige Einführungsphase

Deutsche Bahn führt Alkohol-Konsum-Verbot im Frankfurter Hauptbahnhof ein

Artikel:Deutsche Bahn führt Alkohol-Konsum-Verbot im Frankfurter Hauptbahnhof ein

(Frankfurt, 29. April 2026) Die Deutsche Bahn (DB) führt ein Alkohol-Konsum-Verbot am Frankfurter Hauptbahnhof ein. Das Verbot gilt ab dem 1. Mai dieses Jahres. Ab dannistes im Bahnhof und auf dem Bahnhofsgelände nicht mehr erlaubt, Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke bei sich zu haben, die für den dortigen Konsum vorgesehen sind.

Entsprechende Informationen weisen am Hauptbahnhof darauf hin. In Geschäften und der Gastronomie sowie den zugehörigen Gastroflächen, in denen Alkohol verkauft oder ausgeschenkt wird, gilt das Verbot nicht. Auch mitgeführter Alkohol, der sich in fest verschlossenen Gefäßen befindet und nicht für den Verzehr vor Ort gedacht ist, ist davon ausgenommen. Die DB geht damit auf Wünsche von Reisenden und Besuchenden ein, die sich mehr Ruhe und Sicherheit wünschen.

Melanie Kühner, Leiterin des DB-Bahnhofsmanagement in Frankfurt:„Wir wollen, dass sich im Frankfurter Hauptbahnhof alle Menschen wohlfühlen. Unser Ziel ist es, unseren Reisendenund Besuchendensichere und saubere Bahnhöfe zu bieten. Diese sind Tür zur Reise und Tor zur Stadt. Mit zahlreichen Aktionen werden wir die Bahnhöfe noch kundenfreundlicher gestalten. Mit dem Alkoholkonsumverbot gehen wir einen weiteren konsequenten Schritt im Rahmen unserer Sicherheitsstrategie, um das Sicherheitsempfinden im Bahnhof weiter zu erhöhen. Unsere Fahrgäste sollen erleben, dass sich spürbar etwas zum Positiven verändert.“

Das Verbot umfasst den gesamten Frankfurter Hauptbahnhof einschließlich aller Zuwege und der Bahnsteige. Erlaubt bleibt das Mitführen alkoholischer Getränke, die beispielsweise aus einem Einkauf stammen und verschlossen nach Hause gebracht werden. Auch in den Restaurants im Bahnhof darf weiterhin Alkohol getrunken werden. Kontrolliert wird das Verbot vonMitarbeiter:innenderDB Sicherheitund beginnt ab dem 1. Mai zunächst mit einer 14-tägigen Einführungsphase.

DB wertet Modellprojekt regelmäßig aus

Die DB als Hausherrin im Bahnhof wird das neue Verbot mit Augenmaß durchsetzen. Zunächst informieren Mitarbeitende der DB über die geänderte Hausordnung, zudem weisen Durchsagen und Aushänge im Bahnhof auf das Verbot hin. Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot ausgesprochen werden. In dem Modellprojekt wertet die DB regelmäßig aus, wie das Verbot angenommen wird und welche positiven Effekte sich daraus einstellen. Der Hauptbahnhof Hamburg gilt hierbereitsals positives Beispiel.

Das Sofortprogramm für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen

Im Rahmen des Sofortprogramms für mehr Sicherheit und Sauberkeit an den Bahnhöfen setzt die Deutsche Bahn bereits seit Januar schnelle Verbesserungen um, die den Aufenthalt für die Kundinnen und Kunden spürbar angenehmer machen.

An 35 besonders stark frequentierten Bahnhöfen sind ab sofort mehr Sicherheitskräfte unterwegs. An 30 großen Bahnhöfen erhöht die DB die Reinigungsintervalle, beispielsweise mit mobilen Teams. Damit sorgt die DB dafür, dass sich die Fahrgäste an den Bahnhöfen wohlfühlen und sicher und bequem zu ihren Zügen kommen.

Weitere Informationen zu den Sofortprogrammen veröffentlicht die DB in ihremOnline-Angebot. Darüber hinaus finden Sie aktuelles Bild- und Grafikmaterial zu den geplanten Bahnhofsmaßnahmen in unsererMediathek.

Sprecherin Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Für verbessertes Sicherheitsgefühl im Gebäude • Umsetzung mit Augenmaß • Alkoholkonsum in Lokalen weiter möglich •

Marina KallisSprecherin Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

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