Grünes Bündnis Bern und JA! Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision Parkkartenverordnung Bern; eine Parkkarte pro Haushalt

Vernehmlassung Teilrevision Parkkartenverordnung - Grünes Bündnis Bern

Vernehmlassungsantwort Teilrevision Parkkartenverordnung vom Grünen Bündnis Bern (GB) und Junge Alternative (JA!)

Das Grüne Bündnis (GB) und die Junge Alternative (JA!) bedanken sich für die Möglichkeit, sich im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zur Teilrevision Parkkartenverordnung einzubringen. Gerne lassen wir Ihnen im Folgenden unsere Stellungnahme zukommen und bitten um die wohlwollende Aufnahme unserer Vorschläge.

Das GB und die JA! begrüssen die Stossrichtung der Teilrevision Parkkartenverordnung. Prioritär ist für uns das Ziel, den öffentlichen Raum von der Autoparkierung zu entlasten. Die Mittel, welche das geplante Konzept für die Anpassung der Bezugskriterien vorsieht, halten wir für zweckmässig: Die Bezugskriterien sollen so ausgestaltet werden, dass nur noch Parkkarten für Haushalte ausgestellt werden, die keine privaten Abstellmöglichkeiten haben und für Fahrzeuge der Kategorie «Wohnwagen» sollen keine Parkkarten mehr ausgestellt werden. Ausserdem sollen nicht mehr als eine Parkkarte pro Person ausgegeben werden. Wir stimmen diesen Anpassungen zu, fordern aber teilweise Verschärfungen: So schlagen wir vor, dass nur noch eine Parkkarte pro Haushalt herausgegeben wird, dass eine Obergrenze von Gewicht definiert wird, bis zu der Parkkarten bezogen werden können und dass auch die Gewerbeparkkarten pro Betrieb limitiert werden. Ausserdem sind wir der Überzeugung, dass Kontrollen eingeplant werden müssen, die sicherstellen, dass Haushalte mit privaten Abstellmöglichkeiten keine Parkkarte beziehen.

Berechtigte erhalten eine gebührenpflichtige Parkierungsbewilligung, die zumzeitlich unbeschränktenParkieren (gesteigerter Gemeingebrauch) von leichten Motorwagenbis zu einem Leergewicht von 1800kgoder eines Fahrzeuges mit emissionsfreier Antriebstechnik bis zu einem Gesamtgewicht von27004250kg in der entsprechenden Parkkartenzone […]

Begründung: Je schwerer ein Fahrzeug ist, desto mehr Platz nimmt es im Schnitt ein. Heute sind viele Fahrzeuge (Kastenwagen, SUVs usw.) zu breit für die bestehenden Parkplätze, die längs von Strassen markiert sind, und erschweren die Durchfahrt für wichtige Fahrten, beispielsweise für Fahrten der Feuerwehr oder der Kehrichtentsorgung. Grosse und schwere Autos belasten den öffentlichen Raum durch ihren Platzbedarf somit überdurchschnittlich und verbrauchen auch mehr Energie, was nicht mit dem Klimareglement der Stadt vereinbar ist. Sie sollen deshalb nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen.

AnwohnendeHaushalteeiner Parkkartenzone erhalten für maximal ein auf ihre Adresse im Fahrzeugausweis eingetragenes Fahrzeug gemäss Artikel 1 Absatz 3 eine Parkierungsbewilligung, […]

Begründung: Weniger als die Hälfte der Haushalte in der Stadt Bern besitzt überhaupt ein Auto. Innerhalb eines Haushalts ist es vergleichsweise einfach, sich das Teilen eines Fahrzeugs zu organisieren. Sind zwingend mehrere Fahrzeuge notwendig, gibt es genügend Möglichkeiten, einen Privatparkplatz in der näheren Umgebung zu mieten. Alternativ können auch Preissteigerungen bei mehreren Parkkarten pro Haushalt geprüft werden.

Geschäftsbetriebe, deren Betrieb oder Sitz sich in einer Parkkartenzone befindet, erhalten für auf ihren Namen eingelöste leichte MotorwagenFahrzeuge gemäss Artikel 1 Absatz 3maximal zweiParkierungsbewilligungen.

Begründung: Alle Betriebe sollen zwei Karten erwerben können. Betriebe, die auf eine grössere Fahrzeugflotte angewiesen sind, sollen für die Parkierung dieser Flotte auf Privatgrund sorgen. Ist eine grössere Fahrzeugflotte betrieblich notwendig, wird mit der Flotte Einkommen erwirtschaftet. Öffentlicher Raum darf nicht zu günstigen Konditionen für die Erwirtschaftung von Gewinn zur Verfügung gestellt werden. Alternativ können auch höhere Gebühren für zusätzliche Geschäftsparkkarten geprüft werden, die die Erwirtschaftung von Gewinn zulasten von öffentlichem Raum berücksichtigen (beispielsweise analog Aussenbewirtschaftungsflächen für Gastronomiebetriebe).

Damit Lieferwagen oder kleine Transporter, wie sie bspw. von Handwerksbetrieben genutzt werden, auch von einer Parkkarte profitieren können, soll die in Art. 1.3. vorgeschlagene Reduktion des maximal zulässigen Gesamtgewichts hier nicht gelten und Parkkarten weiterhin für alle kleinen Motorwagen bis 3.5t gelten.

1Parkkarten werden in der Regel für die Dauer von 12 Monaten ab Ausstelldatum erteilt.Die Parkkarten erlauben eine Parkierung von höchstens einem Monat am Stück am gleichen Ort.

Begründung:Durch diese Regelung kann vermieden werden, dass Autos, die nicht genutzt werden, unbeschränkt im öffentlichen Raum stehen.

Fahrzeuge gemäss Artikel 1 Absatz 3

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