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title: "EY GmbH \u0026 Co. KG prüft CMS GDV-Verhaltenskodex bei R+V Versicherungen, Wiesbaden; Stand 31.12.2025 implementiert"
sdDatePublished: "2026-04-29T07:05:00Z"
source: "https://www.gdv.de/resource/blob/5360/4717c817c20c139f232a23d495f40c23/vereinigte-tierversicherung-gesellschaft-a-g-pr-fungsbericht-222988361-data.pdf"
topics:
  - name: "financial service"
    identifier: "medtop:20001370"
  - name: "insurance"
    identifier: "medtop:20000279"
  - name: "accountancy and auditing"
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  - name: "business governance"
    identifier: "medtop:20000199"
locations:
  - "Hamburg"
  - "Wiesbaden"
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EY GmbH & Co. KG prüft CMS GDV-Verhaltenskodex bei R+V Versicherungen, Wiesbaden; Stand 31.12.2025 implementiert

Diese elektronische Fassung tritt nicht an die Stelle, sondern neben die Papierfassung im Sinne einer
elektronischen Kopie.
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copy thereof.
R+V Versicherung AG
Wiesbaden
Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers
Prüfung der Angemessenheit und Implementierung
des Compliance Management Systems zur Einhaltung des
Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten
des Gesamtverbandes des Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. (GDV) zum 31. Dezember 2025
EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
elektronische Kopie

26-000922
Inhaltsverzeichnis
Seite
A.
Prüfungsauftrag
1
B.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
4
C.
Feststellungen zum Compliance Management System
7
I.
Konzeption des CMS für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-
Verhaltenskodex für den Vertrieb
7
II.
Feststellungen und Empfehlungen
8
1.
Feststellungen, die zu einer Einschränkung, Versagung oder
Erklärung der Nichtabgabe des Prüfungsurteils geführt haben
8
2.
Sonstige Feststellungen
8
3.
Ggf. Darstellungen von bedeutenden Schwierigkeiten bei der
Beurteilung des Prüfungsgegenstands
8
4.
Empfehlungen
8
D.
Zusammenfassendes Prüfungsurteil
9
Anlagen
CMS-Beschreibung der gesetzlichen Vertreter
Allgemeine Auftragsbedingungen
elektronische Kopie

26-000922
Abkürzungsverzeichnis
Abschn.
Abschnitt
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
BS WP/vBP
Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
bzw.
beziehungsweise
CMS
Compliance Management System
CRA
Compliance-Risikoanalyse
d.h.
das heißt
EPK
Ereignisgesteuerte Prozesskette
GDV
Gesamtverbandes des Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V.
ggf.
gegebenenfalls
HinSchG
Hinweisgeberschutzgesetz
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IKS
Internes Kontrollsystem
IT
Informationstechnologie
LkSG
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
PS 980 n.F. (09.2022)
Prüfungsstandard 980: Grundsätze ordnungsmäßiger
Prüfung von Compliance Management Systemen, neue
Fassung aus 09.2022
QMS 1 (09.2022)
Qualitätsmanagementstandard 1: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis, aus
09.2022
Tz.
Teilziffer
vgl.
Vergleiche
WPO
Wirtschaftsprüferordnung
z.B.
zum Beispiel
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1
A.
Prüfungsauftrag
Mit Schreiben vom 21. November 2025 haben uns die gesetzlichen Vertreter der
•
Condor Lebensversicherungs-AG, Hamburg,
•
KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG, Hamburg,
•
KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG, Hamburg,
•
KRAVAG-SACH VvaG, Hamburg,
•
R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden,
•
R+V Krankenversicherung AG, Wiesbaden,
•
R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden,
•
R+V Lebensversicherung a. G., Wiesbaden,
•
R+V Pensionsfonds AG, Wiesbaden,
•
R+V Pensionskasse AG, Wiesbaden,
•
R+V Pensionsversicherung a. G., Wiesbaden,
•
R+V Versicherung AG, Wiesbaden,
•
Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G., Wiesbaden,
(im Folgenden auch kurz „Gesellschaften“ oder „R+V Versicherungen“), beauftragt,
eine Prüfung der Angemessenheit und Implementierung der in nachstehender
Anlage 1 beigefügten Beschreibung ihres Compliance Management Systems (kurz
„CMS“) im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen aus dem Verhaltenskodex
für den Vertrieb von Versicherungsprodukten des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Stand vom 25. September 2018 (im
Folgenden kurz: „GDV-Verhaltenskodex“) durchzuführen. Unsere Prüfung erstreckte
sich dabei vereinbarungsgemäß ausschließlich auf die zuvor genannten (inländischen)
Einzelgesellschaften.
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Unter einem Compliance Management System (im Folgenden kurz „CMS“) ist die
Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren, Maßnahmen und Kontrollen (im Folgenden
zusammenfassend: Regelungen) eines Unternehmens zu verstehen, die auf ein
regelkonformes Verhalten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter sowie ggf. Dritten
abzielen, d.h. auf die Einhaltung bestimmter Regeln und damit auf die Verhinderung
von wesentlichen Regelverstößen in abgegrenzten Teilbereichen.
Unser Auftrag bezog sich auf die Beurteilung der Angemessenheit der in der als
Anlage 1 beigefügten CMS-Beschreibung aufgeführten Grundsätze und Maßnahmen
für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex mit Stand vom
25. September 2018. Die Prüfung der Angemessenheit erstreckt sich auch darauf, ob
die dargestellten Grundsätze und Maßnahmen tatsächlich zum 31. Dezember 2025
implementiert waren. Weitergehende Prüfungen, insb. zur Beurteilung der
Wirksamkeit der dargestellten Grundsätze und Maßnahmen, haben wir auftragsgemäß
nicht vorgenommen.
Gemäß Ziffer 10 des GDV-Verhaltenskodex hat sich das Unternehmen für seine
Mitarbeitenden und Vermittler für den Teilbereich „GDV-Verhaltenskodex im Vertrieb“
unter anderem auch Compliance-Vorschriften gegeben, die insbesondere die Ächtung
von Korruption und Bestechung sowie Regeln zum Umgang mit Geschenken,
Einladungen und sonstigen Zuwendungen zum Inhalt haben. Auftragsgemäß umfasst
unsere Prüfung nur Compliance-Vorschriften, die sich auf den Teilbereich „GDV-
Verhaltenskodex im Vertrieb“ beziehen.
Weiterhin war unsere Prüfung vereinbarungsgemäß auf solche Maßnahmen und
Grundsätze begrenzt, die die R+V Versicherungen innerhalb ihrer Unternehmens-
organisation eingerichtet haben. Grundsätze und Maßnahmen, die von Dritten, die
nicht unmittelbar in die Unternehmensorganisation eingebunden sind, wie (Einfach-
und Mehrfach-) Versicherungsvertreter (§ 84 HGB) und Versicherungsmakler (§ 93
HGB) (nachfolgend als „externer Vertrieb“ bezeichnet), in deren eigenen Häusern
eingerichtet sind, waren nicht Gegenstand unserer Prüfung. Insoweit ist das
Prüfungsurteil auf die bei den R+V Versicherungen eingerichteten Grundsätze und
Maßnahmen beschränkt. Maßnahmen und organisatorische Vorkehrungen, die direkt
durch den externen Vertrieb in deren Häusern eingerichtet sind, sind demnach nicht
Gegenstand dieser Prüfung, sodass wir diesbezüglich keine Aussage treffen. Vor dem
Hintergrund
der
besonderen
Bedeutung
des
externen
Vertriebs
im
Versicherungsumfeld weisen wir daher ausdrücklich darauf hin, dass sich unser
Prüfungsurteil ausschließlich auf die bei den Gesellschaften selbst implementierten
Regelungen bezieht.
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Schließlich weisen wir darauf hin, dass eine inhaltliche Beurteilung der von den
Gesellschaften vertriebenen Versicherungsprodukte nicht Gegenstand unserer
Prüfung war. Insoweit beinhaltet unser Prüfungsurteil keine Aussage zu den
Versicherungs- oder sonstigen Produkten der Gesellschaften hinsichtlich deren
Eignung zur Vermögensanlage oder Absicherung von Risiken. Unser Prüfungsurteil ist
nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt Entscheidungen hinsichtlich des
Abschlusses von Verträgen über Versicherungsprodukte oder sonstige Vermögens-
entscheidungen treffen.
Wir erstatten diesen Prüfungsbericht auf Grundlage des mit den Gesellschaften
geschlossenen Auftrags. Die Prüfung des CMS zum 31. Dezember 2025 wurde für
Zwecke der Gesellschaften durchgeführt und der Prüfungsbericht ist zur Information
der Gesellschaften über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Darüber hinaus dient der
Prüfungsbericht den Gesellschaften dazu, die Öffentlichkeit über die Durchführung der
Prüfung zu informieren. Der Prüfungsbericht ist jedoch nicht dazu bestimmt, dass
Dritte hierauf gestützt mit dem Unternehmen vertragliche Beziehungen eingehen oder
sonstige (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein
den Gesellschaften gegenüber. Dritten gegenüber übernimmt der Prüfer dagegen
keine Verantwortung.
Für die Durchführung des Auftrags und für unsere Verantwortlichkeit sind, auch im
Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftrags-
bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1.
Januar 2024 vereinbart. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Bericht
enthaltenen Informationen bestätigt der Empfänger, die dort getroffenen Regelungen
(einschließlich der Haftungsregelung unter Nr. 9 der Allgemeinen Auftrags-
bedingungen) zur Kenntnis genommen zu haben und erkennt deren Geltung im
Verhältnis zu uns an.
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4
B.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren die in der als Anlage 1 beigefügten CMS-
Beschreibung enthaltenen Darstellungen über die Umsetzung der Anforderungen aus
dem GDV-Verhaltenskodex unter Beachtung der in Abschnitt A. Genannten
Begrenzungen. Bei der Einrichtung des CMS wurde von den Gesellschaften der GDV-
Verhaltenskodex mit Stand vom 25. September 2018 zugrunde gelegt.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für das CMS einschließlich der
Abgrenzung der zu prüfenden Teilbereiche und der Dokumentation des CMS sowie für
die Inhalte der CMS-Beschreibung verantwortlich. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Prozesse und Kontrollen, die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung einer CMS-Beschreibung zu ermöglichen, die frei
von wesentlichen falschen Darstellungen ist, und um ausreichende geeignete
Nachweise für die Aussagen in der CMS-Beschreibung erbringen zu können.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein
Urteil mit hinreichender Sicherheit über die angemessene Darstellung der in der CMS-
Beschreibung enthaltenen Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen) des
CMS in Übereinstimmung mit den angewandten CMS-Grundsätzen aus dem GDV-
Verhaltenskodex abzugeben. Darüber hinaus ist es unsere Aufgabe, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil mit hinreichender Sicherheit über die in
der CMS-Beschreibung enthaltenen Darstellungen zur Angemessenheit und
Implementierung der Regelungen aus dem GDV-Verhaltenskodex abzugeben. Unsere
Prüfung umfasst nicht die Beurteilung, welche Regelungsbereiche von den
gesetzlichen Vertretern als Gegenstand der unternehmensweiten Compliance-
Organisation festgelegt bzw. welche Teilbereiche als Gegenstand der CMS-Prüfung
abgegrenzt wurden. Die Zielsetzung der Prüfung liegt als Systemprüfung nicht in dem
Erkennen von einzelnen Regelverstößen. Sie ist daher nicht darauf ausgerichtet,
Prüfungssicherheit über die tatsächliche Einhaltung von Regeln zu erlangen.
Das für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex bei den R+V
Versicherungen implementierte CMS ist angemessen, wenn es geeignet ist, mit
hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Regelverstöße in den
genannten Teilbereichen rechtzeitig zu erkennen als auch solche Regelverstöße zu
verhindern. Hierzu zählt auch, dass bereits eingetretene Regelverstöße in den
genannten Teilbereichen zeitnah an die zuständige Stelle im Unternehmen zu
berichten sind, damit die notwendigen Konsequenzen für eine Verbesserung des CMS
getroffen werden.
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Hinreichende Sicherheit bedeutet nicht absolute Sicherheit: Auch ein ansonsten
angemessenes und wirksames CMS unterliegt systemimmanenten Grenzen, sodass
möglicherweise auch wesentliche Regelverstöße auftreten können, ohne systemseitig
verhindert oder aufgedeckt zu werden. Diese systemimmanenten Grenzen ergeben
sich u.a. aus menschlichen Fehlleistungen, Missbrauch oder Vernachlässigung der
Verantwortung durch für bestimmte Maßnahmen verantwortliche Personen oder der
Umgehung oder Außerkraftsetzung von Kontrollen durch Zusammenarbeit zweier
oder mehrerer Personen.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Grundsätze
ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980 n.F.
(09.2022)) durchgeführt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an
das
Qualitätssicherungssystem
des
IDW
Qualitätsmanagementstandards:
Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS
1 (09.2022)) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung
("WPO") und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer ("BS
W