Behörde Hamburg Checkliste für Abwasseranträge in Hamburg; umfangreiche Nachweise vorgeschrieben

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April 2026 Checkliste für Ihre Antragsunterlagen Bitte reichen Sie die Dokumente einzeln und nicht als Verbunddokument ein: Sielanschlussgenehmigung gem. § 7 HmbAbwG (§ 2 Abs. 5 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 1 BauVorlVO) ☐ Antragsformular E1 für die genehmigungsbedürftige Einleitung von Abwasser (nur bei §§ 61-64 HBauO) ☐ Anlage Abwasserbeseitigung inkl. Erschließungsnachweis (§ 3 Abs. 1 Nr. 6b BauVorlVO) ☐ Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (§ 7 Abs. 1 BauVorlVO) ☐ Aktueller Auszug aus dem Sielkataster (§ 7 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 2 BauVorlVO) ☐ Erläuterungsbericht Abwasserbeseitigung: Angaben zu den Darstellungen in Anlage 2 Abschn. 8 Nr. 3 bis 4.3 und 6 BauVorlVO (Abwassertypen, Ableitungsart, relevante Entwässerungsgegenstände, Abwasser- entstehung, -ableitung, -behandlung, Art, Menge und Dauer der Einleitung, Abwasserbehandlungsanlagen, Art der eingesetzten techn. Verfahren und Einleitstellen) (§ 9 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 5 BauVorlVO)

☐ Nachweise, Berechnungen, Simulationen oder Gutachten (Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 6 BauVorlVO):

  • Tabellarische Übersicht der abflusswirksamen Flächen, Befestigungsart und Abflussbeiwerte,
  • Berechnung und Bemessung des Regenwassersystems, der Rückhaltung, der schadlosen Überflutung und der Drosseleinrichtungen,
  • Berechnung der Dachnotentwässerung und Aufstauhöhen von Dachflächen, die über Dachabläufe oder innen liegende Rinnen entwässert werden,
  • Bemessung der Abwasserbehandlungsanlagen,
  • Technische Zeichnungen und Datenblätter zu Abwasserhebe- und Abwasserbehandlungsanlagen, Regenwasserrückhaltungen und Drosseleinrichtungen, Rückstausicherungen.

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☐ ☐ Entwässerungslageplan gem. § 7 Abs. 2 und 3 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 3 BauVorlVO:

  • § 7 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 11, 12 und 15 BauVorlVO und zusätzlich
  • Lage und Höhen der Einleitungsstellen über Normalhöhennull (NHN),
  • Entwässerungslageplan mit Darstellung aller Abwasseranlagen, insbesondere Rückhaltungen, Leitungen, Schächte, Ablaufstellen, Notentwässerung, Drosseleinrichtungen, Abwasserbehandlungs- und -hebeanlagen sowie Abwassersammelgruben unter Angabe der Abwasservolumenströme, Nennweiten, Gefälle, Deckel- und Sohlhöhen über NHN der Rohrleitungen und Schächte,
  • öffentliche Abwasserleitungen vor dem Baugrundstück einschließlich der Deckel- und Sohlhöhen und Ermittlung der Rückstauebene über NHN,
  • abflusswirksame Flächen mit Angabe der Größen,
  • die zur Verfügung stehenden Überflutungsflächen mit Höhenangaben des Geländes und der Einstauhöhen bezogen auf NHN, Ermittlung des Überflutungsvolumens,
  • Höhenangaben bezogen auf NHN für die Hoch- und Tiefpunkte des Baugrundstücks.

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☐ Dachflächenaufsichtsplan von Dächern, die über Dachabläufe oder innen liegende Rinnen entwässert werden mit Darstellung der Dachentwässerung, Dachnotentwässerung inklusive Abwasservolumenströme, dem Gefälle der Dachflächen und Angabe der Aufstauhöhen (§ 8 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 4.1 BauVorlVO) ☐ Grundrisse mit Regenwasserrückhaltungen und Abwasserbehandlungsanlagen (§ 8 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 4.2 BauVorlVO) ☐ Entwässerungsschema mit techn. Angaben zu den Abwasseranlagen unter Berücksichtigung der Angaben aus dem Entwässerungsplan und Dachflächenaufsichtsplan (§ 8 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 4.3 BauVorlVO) ☐ Einleitungsgenehmigung für die Einleitung von Abwasser ins öffentliche Siel

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Haben Sie daran gedacht? • Für die zeichnerischen Darstellungen jeweils die Leistungsphase Entwurfsplanung und für die Aufstellung der Nachweise, Datenblätter und Berechnungen jeweils die Leistungsphase Genehmigungsplanung zu berücksichtigen? • Die Berücksichtigung des Abflussbeiwertes C für die jeweilige Fläche ist nur bei der Ermittlung der Abflussmenge mit der zwei- bzw. fünfjährlichen Regenspende zulässig; nicht bei der Ermittlung der Regenspende für den Überflutungsnachweis nach Gleichung 20 bzw. 21 der DIN 1986-100:2016-12. • Für Hamburg gibt es unterschiedliche KOSTRA-Rasterfelder. Bitte überprüfen Sie, in welchem Rasterfeld sich das Grundstück befindet. Zur Bemessung sind die Regenspenden des jeweiligen Rasterfeldes zu berücksichtigen. Nähere Informationen zu den in Hamburg zu verwendenden Regenspenden finden Sie hier: www.hamburg.de/kostra-bemessungsregen • Bei der Verwendung von ungeregelten (statischen) Drosseln ist für die Ermittlung des Rückhaltevolumens das arithmetische Mittel zwischen dem Drosselabfluss bei Speicherbeginn und Vollfüllung zu berücksichtigen, da die volle Drosselleitung erst mit Erreichen des Stauziels gegeben ist. Hiervon abweichende Vorgehensweisen sind zu begründen. • Der Nachweis der Größe der Regenwasserrückhalteeinrichtung ist über die maßgebende Regenreihe mit Gleichung 22 der DIN 1986-100:2016-12 zu erbringen. (Es ist das maximale Volumen zu ermitteln.) • Für Regenwasserrückhalteanlagen im Gebäude sind Notüberläufe, eine ausreichende Entlüftung und Zugangsmöglichkeiten für Wartung und Reinigung vorzusehen. • Ein Überflutungsnachweis ist bei Begrenzung der Einleitungsmenge für Niederschlagswasser sowie bei abflusswirksamen Flächen > 800 m² zu führen. • Es ist die Hamburger Stadtentwässerung zu informieren (bzw. bei Einleitung in ein Gewässer die zuständige Wasserbehörde).

Kontakt für Rückfragen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Amt Wasser, Abwasser und Geologie W Abwasserwirtschaft W2

Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

E-Mail: grundstuecksentwaesserung@bukea.hamburg.de