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title: "Behörde Hamburg Checkliste für Abwasseranträge in Hamburg; umfangreiche Nachweise vorgeschrieben"
sdDatePublished: "2026-04-29T05:08:00Z"
source: "https://www.hamburg.de/resource/blob/160454/d6aa5b413c42cd3d785bdf093c1772d4/1checkliste-data.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "water pollution"
    identifier: "medtop:20000429"
locations:
  - "Hamburg"
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Behörde Hamburg Checkliste für Abwasseranträge in Hamburg; umfangreiche Nachweise vorgeschrieben

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April 2026
Checkliste für Ihre Antragsunterlagen
Bitte reichen Sie die Dokumente einzeln und nicht als Verbunddokument ein:
Sielanschlussgenehmigung gem. § 7 HmbAbwG (§ 2 Abs. 5 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 1 BauVorlVO)
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Antragsformular E1 für die genehmigungsbedürftige Einleitung von Abwasser (nur bei §§ 61-64 HBauO)
☐
Anlage Abwasserbeseitigung inkl. Erschließungsnachweis (§ 3 Abs. 1 Nr. 6b BauVorlVO)
☐
Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (§ 7 Abs. 1 BauVorlVO)
☐
Aktueller Auszug aus dem Sielkataster (§ 7 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 2 BauVorlVO)
☐
Erläuterungsbericht Abwasserbeseitigung: Angaben zu den Darstellungen in Anlage 2 Abschn. 8 Nr. 3 bis 4.3
und 6 BauVorlVO (Abwassertypen, Ableitungsart, relevante Entwässerungsgegenstände, Abwasser-
entstehung, -ableitung, -behandlung, Art, Menge und Dauer der Einleitung, Abwasserbehandlungsanlagen, Art
der eingesetzten techn. Verfahren und Einleitstellen) (§ 9 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 5 BauVorlVO)

☐
Nachweise, Berechnungen, Simulationen oder Gutachten (Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 6 BauVorlVO):
- Tabellarische Übersicht der abflusswirksamen Flächen, Befestigungsart und Abflussbeiwerte,
- Berechnung und Bemessung des Regenwassersystems, der Rückhaltung, der schadlosen Überflutung und
der Drosseleinrichtungen,
- Berechnung der Dachnotentwässerung und Aufstauhöhen von Dachflächen, die über Dachabläufe oder innen
liegende Rinnen entwässert werden,
- Bemessung der Abwasserbehandlungsanlagen,
- Technische Zeichnungen und Datenblätter zu Abwasserhebe- und Abwasserbehandlungsanlagen,
Regenwasserrückhaltungen und Drosseleinrichtungen, Rückstausicherungen.

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Entwässerungslageplan gem. § 7 Abs. 2 und 3 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 3 BauVorlVO:
- § 7 Abs. 3 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 11, 12 und 15 BauVorlVO und zusätzlich
- Lage und Höhen der Einleitungsstellen über Normalhöhennull (NHN),
- Entwässerungslageplan mit Darstellung aller Abwasseranlagen, insbesondere Rückhaltungen, Leitungen,
Schächte, Ablaufstellen, Notentwässerung, Drosseleinrichtungen, Abwasserbehandlungs- und
-hebeanlagen sowie Abwassersammelgruben unter Angabe der Abwasservolumenströme, Nennweiten,
Gefälle, Deckel- und Sohlhöhen über NHN der Rohrleitungen und Schächte,
- öffentliche Abwasserleitungen vor dem Baugrundstück einschließlich der Deckel- und Sohlhöhen und
Ermittlung der Rückstauebene über NHN,
- abflusswirksame Flächen mit Angabe der Größen,
- die zur Verfügung stehenden Überflutungsflächen mit Höhenangaben des Geländes und der Einstauhöhen
bezogen auf NHN, Ermittlung des Überflutungsvolumens,
- Höhenangaben bezogen auf NHN für die Hoch- und Tiefpunkte des Baugrundstücks.

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Dachflächenaufsichtsplan von Dächern, die über Dachabläufe oder innen liegende Rinnen entwässert
werden mit Darstellung der Dachentwässerung, Dachnotentwässerung inklusive Abwasservolumenströme,
dem Gefälle der Dachflächen und Angabe der Aufstauhöhen
(§ 8 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 4.1 BauVorlVO)
☐
Grundrisse mit Regenwasserrückhaltungen und Abwasserbehandlungsanlagen
(§ 8 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 4.2 BauVorlVO)
☐
Entwässerungsschema mit techn. Angaben zu den Abwasseranlagen unter Berücksichtigung der Angaben aus
dem Entwässerungsplan und Dachflächenaufsichtsplan (§ 8 i.V.m. Anlage 2, Abschn. 8, Nr. 4.3 BauVorlVO)
☐
   Einleitungsgenehmigung für die Einleitung
von Abwasser ins öffentliche Siel

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Haben Sie daran gedacht?
•
Für die zeichnerischen Darstellungen jeweils die Leistungsphase Entwurfsplanung und für die
Aufstellung der Nachweise, Datenblätter und Berechnungen jeweils die Leistungsphase
Genehmigungsplanung zu berücksichtigen?
•
Die Berücksichtigung des Abflussbeiwertes C für die jeweilige Fläche ist nur bei der Ermittlung
der Abflussmenge mit der zwei- bzw. fünfjährlichen Regenspende zulässig; nicht bei der
Ermittlung der Regenspende für den Überflutungsnachweis nach Gleichung 20 bzw. 21 der DIN
1986-100:2016-12.
•
Für Hamburg gibt es unterschiedliche KOSTRA-Rasterfelder. Bitte überprüfen Sie, in welchem
Rasterfeld sich das Grundstück befindet. Zur Bemessung sind die Regenspenden des jeweiligen
Rasterfeldes zu berücksichtigen. Nähere Informationen zu den in Hamburg zu verwendenden
Regenspenden finden Sie hier: www.hamburg.de/kostra-bemessungsregen
•
Bei der Verwendung von ungeregelten (statischen) Drosseln ist für die Ermittlung des
Rückhaltevolumens das arithmetische Mittel zwischen dem Drosselabfluss bei Speicherbeginn und
Vollfüllung zu berücksichtigen, da die volle Drosselleitung erst mit Erreichen des Stauziels
gegeben ist. Hiervon abweichende Vorgehensweisen sind zu begründen.
•
Der Nachweis der Größe der Regenwasserrückhalteeinrichtung ist über die maßgebende
Regenreihe mit Gleichung 22 der DIN 1986-100:2016-12 zu erbringen. (Es ist das maximale
Volumen zu ermitteln.)
•
Für Regenwasserrückhalteanlagen im Gebäude sind Notüberläufe, eine ausreichende Entlüftung
und Zugangsmöglichkeiten für Wartung und Reinigung vorzusehen.
•
Ein Überflutungsnachweis ist bei Begrenzung der Einleitungsmenge für Niederschlagswasser
sowie bei abflusswirksamen Flächen > 800 m² zu führen.
•
Es ist die Hamburger Stadtentwässerung zu informieren (bzw. bei Einleitung in ein Gewässer die
zuständige Wasserbehörde).

Kontakt für Rückfragen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt Wasser, Abwasser und Geologie W
Abwasserwirtschaft W2

Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

E-Mail: grundstuecksentwaesserung@bukea.hamburg.de