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title: "Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) Hamburg; Zuschläge in bestimmten Lebenslagen möglich"
sdDatePublished: "2026-04-29T05:08:00Z"
source: "https://www.hamburg.de/resource/blob/45120/dd3a3e0888e4d0eb45e3f23f6f480892/fa-sgbxii-35-kdu-05-angemessenheitsgrenzen-bruttokaltmiete-data.pdf"
topics:
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "social services"
    identifier: "medtop:20000820"
  - name: "public housing"
    identifier: "medtop:20001290"
locations:
  - "Hamburg"
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Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) Hamburg; Zuschläge in bestimmten Lebenslagen möglich

Informationsblatt zu den Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) vom 28.04.2026

SI 215 28. April 2026

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Informationsblatt zu den Angemessenheitsgrenzen
der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten)

Dies sind die Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete inklusive Wasserkosten unter Be­
rücksichtigung des Mietenspiegels 2025:
Haushaltsgröße
neue Angemessenheitsgrenze
1 Person
574,00 Euro
2 Personen
697,80 Euro
3 Personen
860,25 Euro
4 Personen
1.036,80 Euro
5 Personen
1.480,50 Euro
6 Personen
1.668,00 Euro
Jede weitere Person
208,50 Euro

In bestimmten besonderen Lebenslagen und in einigen Stadtteilen kann sich die Angemessen­
heitsgrenze durch Zuschläge erhöhen.

Wichtig:
• Die mit einem Wohnungswechsel im Zusammenhang stehenden Kosten (z. B. Mietkaution,
Genossenschaftsanteile, Umzugskosten) können nur nach vorheriger Zusicherung übernom­
men werden.
• Bei einem Umzug innerhalb der einjährigen Karenzzeit können nur die angemessenen Un­
terkunftskosten anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn die neue Wohnung weniger
kostet als die bisherige Wohnung. Etwas anderes gilt nur nach vorheriger Zusicherung.

Nähere Informationen bekommen Sie bei dem für Sie zuständigen
•
Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg oder
•
Grundsicherungs- und Sozialamt
sowie unter www.hamburg.de/infoline (Fachanweisungen zu § 22 SGB II und §§ 35, 35a,
42a SGB XII).