Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) Hamburg; Zuschläge in bestimmten Lebenslagen möglich Informationsblatt zu den Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) vom 28.04.2026 SI 215 28. April 2026 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration Informationsblatt zu den Angemessenheitsgrenzen der Bruttokaltmieten (ohne Heizkosten) Dies sind die Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete inklusive Wasserkosten unter Be­ rücksichtigung des Mietenspiegels 2025: Haushaltsgröße neue Angemessenheitsgrenze 1 Person 574,00 Euro 2 Personen 697,80 Euro 3 Personen 860,25 Euro 4 Personen 1.036,80 Euro 5 Personen 1.480,50 Euro 6 Personen 1.668,00 Euro Jede weitere Person 208,50 Euro In bestimmten besonderen Lebenslagen und in einigen Stadtteilen kann sich die Angemessen­ heitsgrenze durch Zuschläge erhöhen. Wichtig: • Die mit einem Wohnungswechsel im Zusammenhang stehenden Kosten (z. B. Mietkaution, Genossenschaftsanteile, Umzugskosten) können nur nach vorheriger Zusicherung übernom­ men werden. • Bei einem Umzug innerhalb der einjährigen Karenzzeit können nur die angemessenen Un­ terkunftskosten anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn die neue Wohnung weniger kostet als die bisherige Wohnung. Etwas anderes gilt nur nach vorheriger Zusicherung. Nähere Informationen bekommen Sie bei dem für Sie zuständigen • Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg oder • Grundsicherungs- und Sozialamt sowie unter www.hamburg.de/infoline (Fachanweisungen zu § 22 SGB II und §§ 35, 35a, 42a SGB XII). --- Source: https://www.hamburg.de/resource/blob/45120/dd3a3e0888e4d0eb45e3f23f6f480892/fa-sgbxii-35-kdu-05-angemessenheitsgrenzen-bruttokaltmiete-data.pdf sdDatePublished: 2026-04-29T05:08:00Z Topics: housing and urban planning policy, social services, public housing Locations: Hamburg