IDW RS FAB 18 und IDW S 1 in Deutschland; erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre ab 31.3.2026

IDW: Überarbeitete Standards IDW RS FAB 18 und IDW S 1 | Finance | Haufe

IDW: Überarbeitete Standards zur Bilanzierung von Beteiligungen und zur Unternehmensbewertung

Das IDW hat IDW RS FAB 18 “Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss” und IDW S 1 “Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen” verabschiedet. IDW RS FAB 18 weicht nur wenig vom Entwurf ab. IDW S 1 enthält zahlreiche Klarstellungen im Vergleich zur Entwurfsfassung.

IDW Normen legen die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Bewertungsfragen fest. Sie konkretisieren die “Grundsätze ordnungsmäßiger Berufsausübung” bei der Wirtschaftsprüfung. Sie werden als Ausdruck hoher fachlicher Expertise angesehen und finden in der Rechtsprechung häufig Anwendung als Auslegungshilfe für unbestimmte Rechtsbegriffe, insbesondere im HGB. Daher sind sie für rechnungslegungslegende Unternehmen von großer Bedeutung, auch wenn sie keinen Gesetzescharakter haben.

IDW RS FAB 18 ersetzt IDW RS HFA 18

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS FAB 18) verabschiedet. Sie ersetzt den zuletzt im Jahr 2014 geänderten IDW RS HFA 18. Gegenüber dem Entwurf vom November 2024 wurden nur noch wenige Änderungen vorgenommen. Die IDW Verlautbarung ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.3.2026 beginnen. IDW RS FAB 18 wird in IDW Life, Heft 4

IDW S 1 vom IDW verabschiedet

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 11.2.2026 die Neufassung des IDW Standards „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1 i.d.F. aus 2026) verabschiedet. Der IDW S 1 stellt den zentralen Standard für Unternehmensbewertungen in Deutschland dar und bildet die Grundlage für nachvollziehbare, konsistente und anlassgerechte Bewertungsergebnisse. Er dient als allgemein anerkannte Richtlinie für sachverständige Urteile in Fachfragen zu dem Thema.

IDW S 1: Zahlreiche Klarstellungen im Vergleich zur Entwurfsfassung

Gegenüber der Entwurfsfassung enthält die Neufassung zahlreiche Klarstellungen. Hervorzuheben sind insbesondere Präzisierungen bei den Definitionen des objektivierten Werts sowie des neutralen Sachverständigen. Zudem wurden die Ausführungen zur Funktion des Wirtschaftsprüfers als Schiedsgutachter oder Vermittler erweitert. Ziel der Überarbeitung ist es insgesamt, Bewertungsaufträge stärker am jeweiligen Bewertungsanlass und am konkret vereinbarten Auftrag auszurichten und die hierfür erforderlichen Beurteilungshandlungen transparent nachvollziehbar darzustellen.

Für die Unternehmen besonders relevant ist die Plausibilitätsbeurteilung der Planung, die einen wesentlichen Schwerpunkt der Neufassung darstellt und die Abgrenzung zwischen vollumfänglicher und ausreichender Grundlage weiter konkretisiert. In diesem Zusammenhang stärkt der Standard zugleich die Eigenverantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers, indem die notwendigen Beurteilungsschritte klarer strukturiert werden, ohne den erforderlichen Raum für fachliches Ermessen einzuschränken. Ergänzend wurde das Verhältnis zum zwischenzeitlich verabschiedeten IDW Standard zur Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen (IDW S 17) adressiert; die Ausführungen zu Börsenkursen in IDW S 1 i.d.F. aus 2026 wurden entsprechend an die Grundsätze des IDW S 17 angepasst.

Darüber hinaus enthält die Neufassung weitere Klarstellungen, insbesondere zu persönlichen Ertragsteuern, sowie ergänzende Ausführungen zur Ermittlung der Marktrisikoprämie. Sofern sich aus dem jeweiligen Bewertungsanlass rechtliche Vorgaben ergeben, die Abweichungen von einzelnen Regelungen des Standards erforderlich machen, sind diese offenzulegen und sachgerecht zu begründen; im Übrigen bleiben die Grundsätze des IDW S 1 weiterhin maßgeblich. Abweichend von der Entwurfsfassung ist eine Anwendung des IDW S 1 i.d.F. aus 2026 auf Bewertungsstichtage vor Veröffentlichung des Standards zulässig, sofern dies im Bewertungsauftrag ausdrücklich vereinbart wird.

Die präzisierte anlass- und auftragsbezogene Ausgestaltung der Plausibilitätsbeurteilung trägt insgesamt zur Rechtssicherheit und zu einer effizienten Durchführung von Unternehmensbewertungen bei.

Der IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. aus 2026), wird in IDW Life, Heft 04

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Das IDW veröffentlicht die überarbeiteten Fassungen von IDW RS FAB 18 und IDW S 1.

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