---
title: "Gemeinde Herzlake Haushaltssatzung 2026; Kreditaufnahmen 1.274.000 €"
sdDatePublished: "2026-04-29T09:04:00Z"
source: "https://www.herzlake.de/dokumente/amtsblaetter/2026/10-2026.pdf?cid=31m"
topics:
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
locations:
  - "Schleswig-Holstein"
  - "Bremen"
  - "North Rhine-Westphalia"
  - "Herzlake"
  - "Emsland"
  - "Lower Saxony"
  - "Germany"
---


Gemeinde Herzlake Haushaltssatzung 2026; Kreditaufnahmen 1.274.000 €

ELEKTRONISCHES AMTSBLATT
für die Samtgemeinde Herzlake
und die Mitgliedsgemeinden Dohren, Herzlake und Lähden

Jahrgang 2026
Ausgegeben in Herzlake am 29.04.2026
Nr. 10

Nr.
Inhalt
Seite

A.
Satzungen und Verordnungen

18
Gemeinde Herzlake – Haushaltssatzung und Bekanntmachung der
Haushaltssatzung der Gemeinde Herzlake für das Haushaltsjahr 2026
48

B.
Erteilung von Genehmigungen für Flächennutzungspläne

C.
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen

D.
Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen der
Räte und der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse der
Räte

19
Gemeinde Dohren – Sitzung des Rates der Gemeinde Dohren am 07.05.2026
50

E.
Bekanntmachungen aufgrund besonderer
Rechtsvorschriften

F.
Sonstige Bekanntmachungen

50
20
Gemeinde Herzlake – Ankündigung von Vorarbeiten für die Trassenplanung;
Erdkabelverbindung Korridor B

48
Elektronisches Amtsblatt für die Samtgemeinde Herzlake und die Mitgliedsgemeinden Dohren, Herzlake und Lähden
Nr. 10/2026 vom 29.04.2026

A.
Satzungen und Verordnungen

18
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde
Herzlake für das Haushaltsjahr 2026

1. Haushaltssatzung
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Herzlake in der
Sitzung am 04.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnishaushalt
    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf
                                                7.586.300,00 €
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf
                                  8.200.100,00 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf
       40.000,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf
       40.000,00 €

2. im Finanzhaushalt
     mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
          7.321.100,00 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
  7.891.000,00 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
1.366.500,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
3.401.300,00 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
  1.274.000,00 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
      225.000,00 €

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes
                                             9.961.600,00 €
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes
11.517.300,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 1.274.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

49
Elektronisches Amtsblatt für die Samtgemeinde Herzlake und die Mitgliedsgemeinden Dohren, Herzlake und Lähden
Nr. 10/2026 vom 29.04.2026

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.220.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern wurden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt :

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
  300 v. H
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)
  300 v. H

2. Gewerbesteuer
 350 v. H

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind als unerheblich im Sinne des § 117 Abs. 1 NKomVG
anzusehen, wenn sie im Haushaltsjahr 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschreiten. Aufwendungen und Auszahlungen,
denen eine volle Kostenerstattung gegenübersteht, gelten in jedem Falle als unerheblich. Als unerheblich im Sinne von
§ 19 Abs. 4 KomHKVO gelten Auszahlungen bis 5.000,00 € je Einzelfall.

Herzlake, den 04.02.2026

Gemeinde Herzlake

Bösken
Schümers
Bürgermeister
Gemeindedirektorin

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.2 Die gemäß § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch die Aufsichtsbehörde mit Verfügung vom
27.04.2026 erteilt worden.

2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG mit seinen Anlagen in der Zeit vom 04.05.2026 bis
einschließlich 12.05.2026 während der Dienststunden im Samtgemeindebüro Herzlake, Zimmer DG 3, Neuer Markt 4,
49770 Herzlake, öffentlich aus.

Herzlake, den 27.04.2026

Gemeinde Herzlake

Bösken
Schümers
Bürgermeister
Gemeindedirektorin

50
Elektronisches Amtsblatt für die Samtgemeinde Herzlake und die Mitgliedsgemeinden Dohren, Herzlake und Lähden
Nr. 10/2026 vom 29.04.2026

D.
Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen der Räte und
der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse der Räte

19
Sitzung des Rates der Gemeinde Dohren am 07.05.2026

Bekanntmachung

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Dohren findet am

Donnerstag, dem 07.05.2026, um 18:00 Uhr,
Gaststätte Spieker, Dorfstraße 22, 49770 Dohren,
statt.

Tagesordnung:

 1
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsmäßigen Ladung, der Tagesordnung und der
Beschlussfähigkeit
 2
RSC Dohren e.V.: Antrag auf Zuschuss für die Erneuerung des Außenreitplatzes der Reitanlage
 3
Grundsätzliche Zustimmung zum Radverkehrskonzept der Samtgemeinde Herzlake und
Festlegung der maßnahmenbezogenen Beschlussfassung
 4
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Dohren, Beschlussfassung
über die Ergebnisverwendung 2023 sowie die Entlastung der Gemeindedirektorin
 5
Umsetzung der baulichen Erweiterung im Kath. Kindergarten Wunderland Dohren sowie
Beschlussfassung
 6
Grundsatzbeschluss zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
(Bau-Turbo)
 7
Einwohnerfragestunde
 8
Mitteilungen, Anfragen und Anregungen

Mit freundlichem Gruß
gez. Dieker
Bürgermeister

F.
Sonstige Bekanntmachungen

20
Ankündigung von Vorarbeiten für die Trassenplanung; Erdkabelverbindung
Korridor B

ANKÜNDIGUNG VON VORARBEITEN
FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Herzlake
Erdkabelverbindung Korridor B

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge
der Energiewende um- und auszubauen.

51
Elektronisches Amtsblatt für die Samtgemeinde Herzlake und die Mitgliedsgemeinden Dohren, Herzlake und Lähden
Nr. 10/2026 vom 29.04.2026

In den kommenden Jahrzehnten wird die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Norddeutschland deutlich
zunehmen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: in die
Verbrauchszentren im Westen Deutschlands. Dazu dient die Erdkabelverbindung Korridor B. Sie leistet einen
zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen.
Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den
Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfs-
plangesetzes (BBPlG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein,
Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen.

Für die Erstellung der Ausführungsplanung sind im geplanten Trassenverlauf des Erdkabelprojektes
Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens
erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als
konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen
und sonstigen Gegebenheiten (Topografie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und
Detaillierung der Planung notwendig sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und
Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich für das Gesamtprojekt über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren und sind in einigen
Bereichen bereits erfolgt. In der oben genannten Kommune werden die noch ausstehenden Vorarbeiten
voraussichtlich im Zeitraum von

JUNI 2026 BIS AUGUST 2026

durchgeführt. Sollten die geplanten Arbeiten über diesen Zeitraum hinaus gehen, bzw. erst nach Ablauf des
Zeitraums durchgeführt werden können, wird dies in einer erneuten Ankündigung bekannt gemacht.

Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, auf denen alle notwendigen Vorarbeiten bereits auf
Grundlage einer vorherigen Ankündigung durchgeführt werden konnten, können diese Ankündigung als
gegenstandlos betrachten.

Die Flurstücke, auf denen die im folgenden beschriebenen Arbeiten durchgeführt werden, sind der beigefügten
Flurstücksliste zu entnehmen.

Durchzuführende Maßnahmen:

Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert
(„ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.

Vermessungsarbeiten: Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der
Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topografie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig
mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik
ausgestattete Drohnen die Topografie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den
Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.

Bodenkartierungen/Pürckhauersondierungen: Die Erkundung der oberflächennahen Bodenschichten erfolgt
händisch mit einem Bohrstock. Dieser wird manuell in Tiefen von bis zu zwei Metern in den Untergrund geschlagen.
Nach Herausnahme des Bohrstocks kann die Ansprache und Beprobung des gewonnenen Materials durchgeführt
werden. Unmittelbar nach Durchführung der Untersuchung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag
abgeschlossen.

52
Elektronisches Amtsblatt für die Samtgemeinde Herzlake und die Mitgliedsgemeinden Dohren, Herzlake und Lähden
Nr. 10/2026 vom 29.04.2026

Rammsondierungen/Kleinrammbohrung: Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen sind einfache Methoden
zur Erkundung des Untergrundes. Bei der Sondierung wird zur Feststellung der Lagerungsdichte des Untergrundes
eine bis zu zehn Zentimeter breite Sonde bis in Tiefen von etwa zehn Metern in den Untergrund gebracht. Ggf. ist
es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines
Baggers herzustellen. Bei der Bohrung werden Bodenproben mittels einer rund 4 bis 8 Zentimeter breiten Sonde in
Tiefen von etwa zehn Metern entnommen, durch die u.a. der Bodenaufbau bestimmt werden kann. Als Geräte
kommen Handgeräte oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund drei
mal drei Metern. Nach Abschluss wird das Bohrloch wieder verschlossen. Unmittelbar nach Durchführung der
Arbeiten steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den
Witterungsbedingungen – innerhalb von ein