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title: "Verlag C.H.BECK korrigiert § 23 Nr. 1 GVG in der 47. Auflage 2026; Streitwertgrenze 10.000 Euro"
sdDatePublished: "2026-04-29T15:15:00Z"
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Verlag C.H.BECK korrigiert § 23 Nr. 1 GVG in der 47. Auflage 2026; Streitwertgrenze 10.000 Euro

Thomas/Putzo
Zivilprozessordnung

47. Auflage 2026

Errata-Zettel

Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist leider in dieser Auflage der Gesetzestext
des § 23 Nr. 1 GVG nicht korrekt wiedergegeben.

Die korrekte Fassung des Gesetzestextes des § 23 Nr. 1 GVG lautet wie folgt:

1. Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder
Geldeswert die Summe von zehntausend Euro nicht übersteigt;

Die Kommentierung nimmt auf den richtigen, aktuellen Gesetzestext Bezug.

Wir bedauern diesen Irrtum und bitten um Berücksichtigung.

Verlag C.H.BECK

Hinweis des LJPA:
Es verbleibt bei unserem bisherigen veröffentlichten „Hinweis für Klausuren und
Aktenvorträge im März bis Mai 2026“, auf den wir im Übrigen verweisen, dass für die
Bearbeitung der Klausuren im Mai 2026 der Gesetzesstand, der sich aus den amtlich
zugelassenen Gesetzessammlungen in der zum Stichtag des 15. des Vormonats
aktuellsten Fassung ergibt, maßgeblich ist, in der die Anhebung der Streitwertgrenze
in § 23 Nr. 1 GVG noch nicht enthalten ist.

Auch in den im Rahmen der mündlichen Prüfungen zur Verfügung gestellten
Gesetzessammlungen wird diese Gesetzesänderung noch nicht enthalten sein.

(Stand: April 2026)