Landesregierung Baden-Württemberg senkt Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5% ab 1. April 2026; Praxen drohen wirtschaftliche Einbußen
Drucksache 17 / 10326
Landtag von Baden-Württemberg 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10326 18.3.2026 1 Eingegangen: 18.3.2026 / Ausgegeben: 29.4.2026 Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung die möglichen Auswirkungen der Entschei dung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026, die Ver gütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem
- April 2026 abzusenken?
- Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen in Baden-Württemberg?
- Welche Auswirkungen erwartet sie auf die Versorgung gesetzlich Versicherter mit ambulanten psychotherapeutischen Leistungen im Land?
- Wie haben sich seit Beginn der 17. Legislaturperiode a) die Zahl der psychotherapeutischen Praxen, b) die Zahl der Kassensitze sowie c) die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Therapieplatz in Baden-Württemberg entwickelt?
- In welchen Regionen Baden-Württembergs bestehen nach Kenntnis der Lan desregierung derzeit Versorgungsengpässe in der ambulanten psychotherapeu tischen Versorgung?
- Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitszeit bzw. des Tätigkeitsumfangs von psychotherapeutischen Praxen im Rahmen der Bedarfsplanung? Kleine Anfrage der Abg. Felix Herkens und Saskia Frank GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Auswirkungen der Absenkung der Vergütung psychotherapeu tischer Leistungen auf die Versorgung in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 10326 2 7. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Zahl der in Weiterbil dung befindlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie deren Bedeutung für die zukünftige Versorgung im Land? 8. Wie bewertet die Landesregierung die derzeit noch ungeklärte Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung nach der Reform der Psychothe rapeutenausbildung und welche Auswirkungen erwartet sie auf die Zahl der verfügbaren Weiterbildungsplätze in Baden-Württemberg? 9. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen einzusetzen? 18.3.2026 Herkens, Frank GRÜNE Begründung Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Ver gütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem
- April 2026 abzusenken. Fachverbände warnen vor möglichen negativen Aus wirkungen auf die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen und auf die Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Ziel der Keinen Anfrage ist es, mögliche Folgen dieser Entscheidung für die psychotherapeutische Versorgungs situation in Baden-Württemberg zu beleuchten. Antwort*) Mit Schreiben vom 24. April 2026 Nr. SM52-0141.5-72/3249 beantwortet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt:
- Wie beurteilt die Landesregierung die möglichen Auswirkungen der Entschei dung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026, die Ver gütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem
- April 2026 abzusenken? Zu 1.: Psychische Erkrankungen beeinträchtigen die Lebensqualität betroffener Men schen in hohem Maße und haben zudem Folgen für die gesamte Gesellschaft, denn psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für z. B. Ar beitsunfähigkeitstage und sind oft mit längeren Ausfallzeiten verbunden. Psychi sche Erkrankungen zählen in Deutschland zu den wichtigsten Ursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre. Es gibt verschiedene Hinweise auf einen Anstieg der psychischen Belastung in der Bevölkerung in den letzten Jahren. Psychische Erkrankungen bedürfen einer vielschichtigen und oft multiprofessio nellen Versorgung. In besonderem Maße müssen sowohl medizinische, sozial therapeutische und psychotherapeutische Aspekte berücksichtigt werden. Hierfür
*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 10326 3 ist ein gestuftes und gut vernetztes Versorgungssystem unerlässlich. Die ambu lante Psychotherapie ist in diesem Zusammengang ein wichtiger Bestandteil des Versorgungssystems. Eine fachgerechte Diagnose und zeitnahe Behandlung psy chischer Erkrankungen kann das Risiko einer Chronifizierung mit z. B. wieder holten stationären Aufenthalten reduzieren. Insofern bedarf es aus Sicht des Mi nisteriums für Soziales, Gesundheit und Integration – wie auch im Landesplan der Hilfen für psychisch kranke Menschen in Baden-Württemberg dargestellt – eines weiteren Ausbaus ambulanter Hilfsangebote. Die Entscheidung über die Bereit stellung entsprechender Ressourcen obliegt dem Haushaltsgesetzgeber. Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA), die Honorare für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzu senken, läuft diesem Anliegen entgegen und ist daher aus Sicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration nicht nachvollziehbar. Vor diesem Hin tergrund hat sich Herr Minister Lucha MdL mit Schreiben vom 25. März 2026 an Frau Bundesgesundheitsministerin Warken gewandt und an sie appelliert, alle Möglichkeiten für eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgungssituation zu ergreifen. Siehe hierzu auch die Antwort zu Ziffer 9. 2. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen in Baden-Württemberg? Zu 2.: Es ist damit zu rechnen, dass sich die wirtschaftliche Situation psychotherapeuti scher Praxen, die Leistungen für gesetzlich Versicherte erbringen, durch den Be schluss des Erweiterten Bewertungsausschusses verschlechtern wird. Durch die Absenkung der Bewertung für die ambulanten Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 4,5 Prozent ist grundsätzlich mit einem Einkom mensrückgang in entsprechender oder vergleichbarer Höhe zu rechnen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in einer ver einfachenden Analyse simuliert, wie sich die Bewertungsanpassungen bei den Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Baden-Württemberg auf deren Honorar im Jahr 2025 ausgewirkt hätten, wenn die Absenkung bereits im Jahr 2025 ge golten hätte. Mögliche weitere Auswirkungen der Kürzungen, etwa eine denkbare Reduzierung des Leistungsangebots, blieben bei dieser Analyse der Einfachheit halber unberücksichtigt. Für die Gesamtheit der in 2025 erbrachten psychothe rapeutischen Leistungen ergibt sich dabei ein simulierter Honorarverlust von –3,2 Prozent. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) weist dar auf hin, dass psychotherapeutische Behandlungseinheiten in Deutschland standar disiert sind, um eine strukturierte Versorgung bei psychischen Erkrankungen zu gewährleisten. Psychotherapeutische Leistungen sind zeitgebunden und persön lich zu erbringen. Das bedeutet, für jede Patientin und jeden Patienten wird eine Sitzung von fester Dauer (meist 50 Minuten) im Vorfeld reserviert und terminlich vereinbart. Daher kann der Einkommensrückgang in Psychotherapiepraxen nicht durch einen höheren Patientendurchlauf oder eine Veränderung des Leistungs spektrums ausgeglichen werden. Wie in anderen Facharztgruppen steigt der Anteil von angestellten und in Teil zeit beschäftigten Fachkräften auch in psychotherapeutischen Praxen. Mit An stellungen verbundene Kosten wie Gehälter, Sozialabgaben und Lohnfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall sind fixe Kosten. Gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung können jedoch nur die von den Angestellten tatsächlich erbrachten Behandlungsleistungen abgerechnet werden, die durch die niedrigere Bewertung zukünftig geringer vergütet werden. In der Folge bleiben für die Praxisinhaberin nen und -inhaber geringere Einnahmen übrig, was die Niederlassung in eigener Praxis für junge neuapprobierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten un attraktiver gestaltet.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 10326 4 3. Welche Auswirkungen erwartet sie auf die Versorgung gesetzlich Versicherter mit ambulanten psychotherapeutischen Leistungen im Land? Zu 3.: Die LPK BW geht davon aus, dass einige Psychotherapeutinnen und -therapeuten infolge der Honorarabsenkung die Erbringung von GKV-Leistungen auf das ge setzlich geforderte Mindestmaß der Sprechstundenverpflichtung (§ 19a Absatz 1 Zulassungsverordnung-Ärzte) reduzieren und stattdessen ihr Angebot für Privat versicherte, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte ausdehnen oder anderen neben beruflichen Tätigkeiten, beispielsweise als Dozentinnen und Dozenten oder als Gutachterinnen und Gutachter, nachgehen könnten. Damit würden sich die Wartezeiten für die gesetzlich Versicherten auf einen am bulanten Psychotherapieplatz verlängern und sich die Versorgungssituation ver schlechtern. Daneben weist die LPK darauf hin, dass Niederlassungen für den psychotherapeutischen Nachwuchs unattraktiver werden könnten, wenn die Be wertungen psychotherapeutischer Leistungen weiter abgesenkt werden. In der Zu kunft könnten damit Nachbesetzungen schwieriger werden, Kassensitze vermehrt offenbleiben und dadurch weitere Behandlungskapazitäten in der GKV-Versor gung wegfallen. 4. Wie haben sich seit Beginn der 17. Legislaturperiode a) die Zahl der psychotherapeutischen Praxen, b) die Zahl der Kassensitze sowie c) die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Therapieplatz in Baden-Würt temberg entwickelt? Zu 4.: Der Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche und die vertragspsychothera peutische Versorgung ist gemäß § 75 Absatz 1 Satz 1 des SGB V der ärztlichen Selbstverwaltung übertragen. In Baden-Württemberg wird diese Aufgabe von der KVBW wahrgenommen. Auf Anfrage hat die KVBW die folgenden Informationen und Daten übermittelt. Für die gewünschten Vergleichszwecke innerhalb der 17. Legislaturperiode des baden-württembergischen Landtags werden im Folgenden jeweils die Daten des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zum Stand Januar 2021 und Stand Januar 2026 aufgeführt. Die Anzahl der Praxen enthält alle Praxen in Baden-Württemberg, in denen min destens ein psychotherapeutischer Sitzanteil vergeben ist. Für eine Vertragspsychotherapeutin bzw. einen Vertragspsychotherapeuten mit eigenem Kassensitz ist eine Zulassung mit einem hälftigen oder dreiviertel Ver sorgungsauftrag möglich. Bei Anstellungen sind auch geringere Stellenumfänge mit weniger als einem halben Versorgungsauftrag möglich. Angesichts der Be sonderheit der psychotherapeutischen Behandlungsweise ist ein hoher Anteil Stand Gesamt- anzahl Praxen davon Einzel- praxen davon Berufsausübungs- Gemeinschaften (BAG) davon Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Januar 2021 3.985 3.829 139 17 Januar 2026 4.384 4.203 146 35
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 10326 5 stundenweiser bzw. vergleichsweise niedriger Beschäftigungs- und Tätigkeitsum fänge nicht ungewöhnlich, sodass sich oft mehrere Fachkräfte eine Stelle oder einen Kassensitz teilen. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der besetzten Stellen und Kassensitze von 2021 bis 2026 sowie die Verteilung der einzelnen Psychotherapeutengruppen innerhalb der bedarfsplanerischen Fachgruppe der Psychotherapeuten gemäß § 12 Absatz 2 Punkt 7 der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und deren Entwicklung. Aufgrund hoher Teilzeitquoten bzw. anteiliger Kassensitze übertrifft die Anzahl der Praxen die Zahl der besetzten psychotherapeutischen Stellen. Der für die vertrags