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title: "Landesregierung Baden-Württemberg senkt Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5% ab 1. April 2026; Praxen drohen wirtschaftliche Einbußen"
sdDatePublished: "2026-04-29T09:05:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/626158/44ce4ec2f35c315a02d6737aab3010a9/17_10326_D.pdf"
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  - name: "regional authority"
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  - "Baden-Württemberg"
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Landesregierung Baden-Württemberg senkt Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5% ab 1. April 2026; Praxen drohen wirtschaftliche Einbußen

Drucksache 17 / 10326

Landtag von Baden-Württemberg
17. Wahlperiode
Drucksache 17 / 10326
18.3.2026
1
Eingegangen: 18.3.2026 / Ausgegeben: 29.4.2026
Kleine Anfrage
Wir fragen die Landesregierung:
1.	Wie beurteilt die Landesregierung die möglichen Auswirkungen der Entschei­
dung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026, die Ver­
gütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem
1. April 2026 abzusenken?
2.	Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die wirtschaftliche
Situation psychotherapeutischer Praxen in Baden-Württemberg?
3.	Welche Auswirkungen erwartet sie auf die Versorgung gesetzlich Versicherter
mit ambulanten psychotherapeutischen Leistungen im Land?
4.	Wie haben sich seit Beginn der 17. Legislaturperiode
	 a) die Zahl der psychotherapeutischen Praxen,
	 b)	die Zahl der Kassensitze sowie
	 c) die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Therapieplatz
	 in Baden-Württemberg entwickelt?
5.	In welchen Regionen Baden-Württembergs bestehen nach Kenntnis der Lan­
desregierung derzeit Versorgungsengpässe in der ambulanten psychotherapeu­
tischen Versorgung?
6.	Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der durchschnittlichen
Arbeitszeit bzw. des Tätigkeitsumfangs von psychotherapeutischen Praxen im
Rahmen der Bedarfsplanung?
Kleine Anfrage
der Abg. Felix Herkens und Saskia Frank GRÜNE
und
Antwort
des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration
Auswirkungen der Absenkung der Vergütung psychotherapeu­
tischer Leistungen auf die Versorgung in Baden-Württemberg
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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7.	Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Zahl der in Weiterbil­
dung befindlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie deren
Bedeutung für die zukünftige Versorgung im Land?
8.	Wie bewertet die Landesregierung die derzeit noch ungeklärte Finanzierung
der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung nach der Reform der Psychothe­
rapeutenausbildung und welche Auswirkungen erwartet sie auf die Zahl der
verfügbaren Weiterbildungsplätze in Baden-Württemberg?
9.	Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, sich auf Bundesebene für
eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen einzusetzen?
18.3.2026
Herkens, Frank GRÜNE
Begründung
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 beschlossen, die Ver­
gütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem
1. April 2026 abzusenken. Fachverbände warnen vor möglichen negativen Aus­
wirkungen auf die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen und auf
die Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Ziel der Keinen Anfrage ist es,
mögliche Folgen dieser Entscheidung für die psychotherapeutische Versorgungs­
situation in Baden-Württemberg zu beleuchten.
Antwort*)
Mit Schreiben vom 24. April 2026 Nr. SM52-0141.5-72/3249 beantwortet das
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration im Einvernehmen mit dem
Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt:
1.	Wie beurteilt die Landesregierung die möglichen Auswirkungen der Entschei­
dung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026, die Ver­
gütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ab dem
1. April 2026 abzusenken?
Zu 1.:
Psychische Erkrankungen beeinträchtigen die Lebensqualität betroffener Men­
schen in hohem Maße und haben zudem Folgen für die gesamte Gesellschaft,
denn psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für z. B. Ar­
beitsunfähigkeitstage und sind oft mit längeren Ausfallzeiten verbunden. Psychi­
sche Erkrankungen zählen in Deutschland zu den wichtigsten Ursachen für den
Verlust gesunder Lebensjahre. Es gibt verschiedene Hinweise auf einen Anstieg
der psychischen Belastung in der Bevölkerung in den letzten Jahren.
Psychische Erkrankungen bedürfen einer vielschichtigen und oft multiprofessio­
nellen Versorgung. In besonderem Maße müssen sowohl medizinische, sozial­
therapeutische und psychotherapeutische Aspekte berücksichtigt werden. Hierfür
_____________________________________
*)	Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.

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ist ein gestuftes und gut vernetztes Versorgungssystem unerlässlich. Die ambu­
lante Psychotherapie ist in diesem Zusammengang ein wichtiger Bestandteil des
Versorgungssystems. Eine fachgerechte Diagnose und zeitnahe Behandlung psy­
chischer Erkrankungen kann das Risiko einer Chronifizierung mit z. B. wieder­
holten stationären Aufenthalten reduzieren. Insofern bedarf es aus Sicht des Mi­
nisteriums für Soziales, Gesundheit und Integration – wie auch im Landesplan der
Hilfen für psychisch kranke Menschen in Baden-Württemberg dargestellt – eines
weiteren Ausbaus ambulanter Hilfsangebote. Die Entscheidung über die Bereit­
stellung entsprechender Ressourcen obliegt dem Haushaltsgesetzgeber.
Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA), die Honorare
für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzu­
senken, läuft diesem Anliegen entgegen und ist daher aus Sicht des Ministeriums
für Soziales, Gesundheit und Integration nicht nachvollziehbar. Vor diesem Hin­
tergrund hat sich Herr Minister Lucha MdL mit Schreiben vom 25. März 2026
an Frau Bundesgesundheitsministerin Warken gewandt und an sie appelliert, alle
Möglichkeiten für eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgungssituation
zu ergreifen. Siehe hierzu auch die Antwort zu Ziffer 9.
2.	Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die wirtschaftliche
Situation psychotherapeutischer Praxen in Baden-Württemberg?
Zu 2.:
Es ist damit zu rechnen, dass sich die wirtschaftliche Situation psychotherapeuti­
scher Praxen, die Leistungen für gesetzlich Versicherte erbringen, durch den Be­
schluss des Erweiterten Bewertungsausschusses verschlechtern wird. Durch die
Absenkung der Bewertung für die ambulanten Leistungen in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) um 4,5 Prozent ist grundsätzlich mit einem Einkom­
mensrückgang in entsprechender oder vergleichbarer Höhe zu rechnen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in einer ver­
einfachenden Analyse simuliert, wie sich die Bewertungsanpassungen bei den
Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Baden-Württemberg auf deren Honorar
im Jahr 2025 ausgewirkt hätten, wenn die Absenkung bereits im Jahr 2025 ge­
golten hätte. Mögliche weitere Auswirkungen der Kürzungen, etwa eine denkbare
Reduzierung des Leistungsangebots, blieben bei dieser Analyse der Einfachheit
halber unberücksichtigt. Für die Gesamtheit der in 2025 erbrachten psychothe­
rapeutischen Leistungen ergibt sich dabei ein simulierter Honorarverlust von
–3,2 Prozent.
Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) weist dar­
auf hin, dass psychotherapeutische Behandlungseinheiten in Deutschland standar­
disiert sind, um eine strukturierte Versorgung bei psychischen Erkrankungen zu
gewährleisten. Psychotherapeutische Leistungen sind zeitgebunden und persön­
lich zu erbringen. Das bedeutet, für jede Patientin und jeden Patienten wird eine
Sitzung von fester Dauer (meist 50 Minuten) im Vorfeld reserviert und terminlich
vereinbart. Daher kann der Einkommensrückgang in Psychotherapiepraxen nicht
durch einen höheren Patientendurchlauf oder eine Veränderung des Leistungs­
spektrums ausgeglichen werden.
Wie in anderen Facharztgruppen steigt der Anteil von angestellten und in Teil­
zeit beschäftigten Fachkräften auch in psychotherapeutischen Praxen. Mit An­
stellungen verbundene Kosten wie Gehälter, Sozialabgaben und Lohnfortzahlung
im Krankheits- und Urlaubsfall sind fixe Kosten. Gegenüber der Kassenärztlichen
Vereinigung können jedoch nur die von den Angestellten tatsächlich erbrachten
Behandlungsleistungen abgerechnet werden, die durch die niedrigere Bewertung
zukünftig geringer vergütet werden. In der Folge bleiben für die Praxisinhaberin­
nen und -inhaber geringere Einnahmen übrig, was die Niederlassung in eigener
Praxis für junge neuapprobierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten un­
attraktiver gestaltet.

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3.	Welche Auswirkungen erwartet sie auf die Versorgung gesetzlich Versicherter
mit ambulanten psychotherapeutischen Leistungen im Land?
Zu 3.:
Die LPK BW geht davon aus, dass einige Psychotherapeutinnen und -therapeuten
infolge der Honorarabsenkung die Erbringung von GKV-Leistungen auf das ge­
setzlich geforderte Mindestmaß der Sprechstundenverpflichtung (§ 19a Absatz 1
Zulassungsverordnung-Ärzte) reduzieren und stattdessen ihr Angebot für Privat­
versicherte, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte ausdehnen oder anderen neben­
beruflichen Tätigkeiten, beispielsweise als Dozentinnen und Dozenten oder als
Gutachterinnen und Gutachter, nachgehen könnten.
Damit würden sich die Wartezeiten für die gesetzlich Versicherten auf einen am­
bulanten Psychotherapieplatz verlängern und sich die Versorgungssituation ver­
schlechtern. Daneben weist die LPK darauf hin, dass Niederlassungen für den
psychotherapeutischen Nachwuchs unattraktiver werden könnten, wenn die Be­
wertungen psychotherapeutischer Leistungen weiter abgesenkt werden. In der Zu­
kunft könnten damit Nachbesetzungen schwieriger werden, Kassensitze vermehrt
offenbleiben und dadurch weitere Behandlungskapazitäten in der GKV-Versor­
gung wegfallen.
4.	Wie haben sich seit Beginn der 17. Legislaturperiode
	 a)	die Zahl der psychotherapeutischen Praxen,
	 b)	die Zahl der Kassensitze sowie
	 c) die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Therapieplatz in Baden-Würt­
temberg entwickelt?
Zu 4.:
Der Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche und die vertragspsychothera­
peutische Versorgung ist gemäß § 75 Absatz 1 Satz 1 des SGB V der ärztlichen
Selbstverwaltung übertragen. In Baden-Württemberg wird diese Aufgabe von der
KVBW wahrgenommen.
Auf Anfrage hat die KVBW die folgenden Informationen und Daten übermittelt.
Für die gewünschten Vergleichszwecke innerhalb der 17. Legislaturperiode des
baden-württembergischen Landtags werden im Folgenden jeweils die Daten des
Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zum Stand Januar 2021 und
Stand Januar 2026 aufgeführt.
Die Anzahl der Praxen enthält alle Praxen in Baden-Württemberg, in denen min­
destens ein psychotherapeutischer Sitzanteil vergeben ist.
Für eine Vertragspsychotherapeutin bzw. einen Vertragspsychotherapeuten mit
eigenem Kassensitz ist eine Zulassung mit einem hälftigen oder dreiviertel Ver­
sorgungsauftrag möglich. Bei Anstellungen sind auch geringere Stellenumfänge
mit weniger als einem halben Versorgungsauftrag möglich. Angesichts der Be­
sonderheit der psychotherapeutischen Behandlungsweise ist ein hoher Anteil
Stand
Gesamt-
anzahl
Praxen
davon
Einzel-
praxen
davon
Berufsausübungs-
Gemeinschaften
(BAG)
davon
Medizinische
Versorgungszentren
(MVZ)
Januar
2021
3.985
3.829
139
17
Januar
2026
4.384
4.203
146
35

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stundenweiser bzw. vergleichsweise niedriger Beschäftigungs- und Tätigkeitsum­
fänge nicht ungewöhnlich, sodass sich oft mehrere Fachkräfte eine Stelle oder
einen Kassensitz teilen. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der besetzten
Stellen und Kassensitze von 2021 bis 2026 sowie die Verteilung der einzelnen
Psychotherapeutengruppen innerhalb der bedarfsplanerischen Fachgruppe der
Psychotherapeuten gemäß § 12 Absatz 2 Punkt 7 der Bedarfsplanungs-Richtlinie
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und deren Entwicklung. Aufgrund
hoher Teilzeitquoten bzw. anteiliger Kassensitze übertrifft die Anzahl der Praxen
die Zahl der besetzten psychotherapeutischen Stellen.
Der für die vertrags