Wir verkaufen Bio-Tomatenpflanzen auf dem Wochenmarkt Meckenbeuren; am 6. Mai 2026 wieder verfügbar

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  1. Jahrgang Samstag, den 02. Mai 2026 Nummer 18 Tomatenpflanzen auf dem Wochenmarkt Am Mittwoch, 06. Mai 2026, ist es soweit, wir sind mit unse- ren Bio-Tomatenpflanzen wieder auf dem Markt in Meckenbeuren. Es gibt wieder unsere beliebtesten Sorten, wie Ananas Noir, Herzto- maten und verschiedene Cock- tailtomaten. Wir freuen uns auf Sie! Anmelden: www.stadtradeln.de/meckenbeuren Meckenbeuren startet am 13. Juni 2026 beim STADTRADELN und ruft alle Bürgerinnen und Bürger, Kinder, Jugendliche, Schulen, Vereine und Unterneh- men zur Teilnahme auf. Ziel der dreiwöchigen Aktion ist es, bis
  2. Juli möglichst viele Alltags- wege mit dem Fahrrad zurück- zulegen, CO2 einzusparen und ein starkes Zeichen für nachhal- tige Mobilität zu setzen. Schnell Tickets für den 9. Mai Gleis 1 sichern!

2 Nummer 18 • 02. Mai 2026 Gemeindenachrichten Meckenbeuren Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Rathaus Montag – Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr Bürgeramt zusätzlich Mittwoch von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Das Rathaus hat am Freitag Freitag, 15.05.2026 (nach Christi Himmelfahrt) und am Freitag, 05.06.2026 (nach Fronleichnam) geschlossen. Bitte denken Sie daran, dass der 14.5., 4.6. und 11.6. gesetzliche Feiertage sind. Bücherei Dienstag durchgehend 09.00 bis 18.30 Uhr Mittwoch 09.00 bis 11.30 und 14.30 bis 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 11.30 und 14.30 bis 18.00 Uhr Freitag

14.30 bis 18.30 Uhr Jugendcafé Mittwoch 16 - 17:30 Uhr Schnupper-Juca für 10- und 11-jährige Mi./Do. 17 - 20 Uhr Freitag 15 - 21 Uhr Gemeindeverwaltung Meckenbeuren Theodor-Heuss-Platz 1 88074 Meckenbeuren www.meckenbeuren.de Telefon: +49 (0)7542 403-0 Fax: +49 (0)7542 403-100 E-Mail: rathaus@meckenbeuren.de WEITERE ÖFFNUNGSZEITEN: Wertstoffhof Meckenbeuren (Dieselstraße 15) Montag und Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr Der Wertstoffhof ist von April bis Oktober auch am Mittwoch von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Tourist-Information Meckenbeuren (Alte Schmiede 4) Mo-Fr 9-17 Uhr, Sa 9-13 Uhr Tel. +49 (0)7542-9296800 E-Mail: info@agentur-am-bodensee.com www.agentur-am-bodensee.com/ Fundsachen Wenn Sie etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt unter +49(0)7542-403-120 oder per E-Mail an buergeramt@meckenbeuren.de. E-Bürgerdienste Verschiedene Leistungen und Anträge können bei uns auch online beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik „E-Bürgerdienste“ unter www.meckenbeuren.de/de/rathaus-buergerservice/ buergerservice/­e-buergerdienste/. Bereitschaftsdienste Polizei 110 Feuerwehr 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 (Allgemein-, Kinder-, Augen- und HNO-ärztlicher Notfalldienst, Anruf ist kostenlos) www.116117.de Zahnärztlicher Notfalldienst: Tel. 01801 116 116 Tierärztlicher Notfalldienst: Tel. 07542/938720 Apothekendienst: tagesaktuell zu erfragen unter Tel. 0800 0022833 Störungsdienst Wasserversorgung Tel. 07542/403-250 Störungen in der Straßenbeleuchtung Störungsnummer Regionalwerk 0800 9379-299 Direktmeldung defekte Straßenleuchte www.stoerung24.de Impressum Herausgeber: Gemeinde Meckenbeuren Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren Telefon (07542) 403-225, Telefax (07542) 403-27225 www.meckenbeuren.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Georg Schellinger oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für die Mitteilungen der kath. Kirchengemeinde Meckenbeuren, Brochenzell und Kehlen: Shinto Kattoor Verantwortlich für die Mitteilungen der ev. Kirchengemeinde Meckenbeuren: Frederik Welte Weitere Inhalte: Für übernommene Beiträge ist der Autor, bzw. der jeweilige Leiter der Institution oder des Vereins verantwortlich. Verlag: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Layout & Satz: 07154 8222-60 | layout@duv-wagner.de Redaktionsschluss: Dienstag, 12 Uhr Gewerbliche Anzeigen: 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenschluss: Mittwoch, 12 Uhr Katharina Härtel (verantwortlich) Auflage & Erscheinungsweise: 6.700 Exemplare, Wöchentlich am Samstag Mediadaten: www.duv-wagner.de/meckenbeuren Fragen zur Zustellung: 07154 8222-30 | reklamation@duv-wagner.de. Es gelten die AGB der aktuell gültigen Preisliste von Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG und werden auf Wunsch zugesandt.

Gemeindenachrichten Meckenbeuren Nummer 18 • 02. Mai 2026 3 Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Meckenbeuren (Bekanntmachungssatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26) und des § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (DVO GemO) in der Fassung vom 11. Dezember 2000 (GBl. 2001, S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. No- vember 2024 (GBl. S. 870, 875) hat der Gemeinderat der Gemeinde Meckenbeuren folgende Satzung beschlossen: Teil 1 Öffentliche Bekanntmachungen § 1 - Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Me- ckenbeuren im Sinne von § 1 DVO GemO erfolgen grund- sätzlich durch Bereitstellung im Internet auf der Startsei- te der Internetseite der Gemeinde Meckenbeuren unter www.meckenbeuren.de im Bereich „Amtliche Bekanntmachun- gen“. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstel- lung. Der Tag der Bereitstellung ist anzugeben. Die Mindestfrist der Bereitstellung im Internet beträgt einen Monat. (2) Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten im Rathaus, Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Me- ckenbeuren, einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öf- fentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Be- zugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt. Hierauf ist in der Internet-Bekanntmachung hinzuweisen. (3) Soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer Öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Meckenbeuren im Internet entgegenstehen, erfolgt diese durch Einrücken in die gedruckte Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Meckenbeuren. Dies gilt auch, wenn spezialgesetzliche Bestimmungen eine zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Mitteilungs- blattes der Gemeinde. § 2 - Öffentliche Notbekanntmachung (1) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in ordentlicher Form nicht möglich, so kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise, insbesondere durch Einrücken in die Tageszeitung Schwäbische Zeitung (Ausgabe Tettnang und/ oder Online Ausgabe) durchgeführt werden (Notbekanntma- chung). (2) Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt dann der Er- scheinungstag der Tageszeitung. Der Bekanntmachungswort- laut ist kostenlos während der Sprechzeiten im Rathaus, Theo- dor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zu- gesandt. Teil 2 Ortsübliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben § 3 - Ortsübliche Bekanntmachung und Bekanntgabe (1) Ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Meckenbeu- ren erfolgen, sofern bundes- oder landesrechtlich nicht etwas anderes bestimmt ist, durch Bereitstellung im Internet auf der Startseite der Internetseite der Gemeinde Meckenbeuren unter www.meckenbeuren.de im Bereich „Amtliche Bekannt- machungen“. Unter die ortsüblichen Bekanntmachungen nach Satz 1 fallen auch öffentliche Bekanntgaben und ortsübliche Bekanntgaben. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Der Tag der Bereitstellung ist anzugeben. Die Mindestfrist der Bereitstellung im Internet beträgt einen Mo- nat. (2) Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten im Rathaus, Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Me- ckenbeuren, einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öf- fentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Be- zugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt. Hierauf ist in der Internet-Bekanntmachung hinzuweisen. (3) Soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer ortsüblichen Bekanntmachung der Gemeinde Meckenbeuren im Internet entgegenstehen, erfolgt diese durch Einrücken in gedruckte Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Meckenbeuren. Dies gilt auch, wenn spezialgesetzliche Bestimmungen eine zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Mitteilungs- blattes der Gemeinde. § 4 - Ortsübliche Eil- und Notbekanntmachung (1) In besonderen Fällen, wenn eine rechtzeitige ortsübliche Be- kanntmachung durch Bereitstellung im Internet nicht möglich ist, erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung durch Einrücken in die Tageszeitung Schwäbische Zeitung (Ausgabe Tettnang und/oder Online Ausgabe). (2) In Notfällen genügt auch die ortsübliche Bekanntmachung durch (1) Lautsprecher, (2) Rundfunk oder (3) Ausrufen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, Vertei- lung von Handzetteln oder eine andere geeignete Art der ortsüblichen Bekanntmachung. (3) Die ortsübliche Bekanntmachung nach § 3 ist unverzüglich nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen. Teil 3 Inkrafttreten § 5 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.05.2026, frühestens am Tag nach ihrer öf- fentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Meckenbe- uren vom 29.05.1956, mit Änderung vom 14.02.1963 außer Kraft. Meckenbeuren, 22.04.2026 Georg Schellinger Bürgermeister Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 16.05.2026 Abgabeschluss: 11.05.2026, 12:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag

4 Nummer 18 • 02. Mai 2026 Gemeindenachrichten Meckenbeuren Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu be- zeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent- lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt EINLADUNG Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am Mittwoch 06.05.2026 findet nicht statt, da keine Anträge zur Beratung im Ausschuss vorliegen.  Zur weiteren Information finden Sie anbei eine Auflistung al- ler aktuellen Anträge, die nach der Hauptsatzung der Gemein- de Meckenbeuren keiner Entscheidung durch den Ausschuss für Technik und Umwelt bedürfen. 1 Stellungnahmen 1.1 Zu folgenden Anträgen wurde das Einvernehmen des Bürgermeisters erteilt: 1.1.1 Baugenehmigung Neubau eines Tiny Hauses, Berger Halde, Flst. 2379, Straß 1.1.2 Baugenehmigung Neubau Heizhaus mit Garagen Lin- dauer Straße 51, 53, Liebenau 1.1.3 Baugenehmigung Neubau Zweifamilienhaus mit Car- port Leimäckerstraße 12/1, Meckenbeuren 1.1.4 Baugenehmigung Geländemodellierung, neue befes- tigte Außenanlagen, neue Hangabstützung, neuer An- fahrschutz beim bestehenden Gefahrengutlager, Zep- pelinplatz 1, Meckenbeuren 1.1.5 Baugenehmigung Änderung Werbeanlage in Außen- anlage, Alte Schmiede 4, Meckenbeuren 1.1.6 Abweichung/Ausnahme/Befreiung Errichtung eines Schuppens für Gartengeräte, Töpferweg 5, Brochenzell 1.1.7 Baugenehmigung