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title: "Wir verkaufen Bio-Tomatenpflanzen auf dem Wochenmarkt Meckenbeuren; am 6. Mai 2026 wieder verfügbar"
sdDatePublished: "2026-04-29T15:04:00Z"
source: "https://www.meckenbeuren.de/de/rathaus-buergerservice/unsere-gemeinde/gemeindenachrichten/ausgabe18-2026.pdf?cid=18b7"
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  - "Meckenbeuren"
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Wir verkaufen Bio-Tomatenpflanzen auf dem Wochenmarkt Meckenbeuren; am 6. Mai 2026 wieder verfügbar

MEC#1#02May#2#01#3#32#4#4C

52. Jahrgang
Samstag, den 02. Mai 2026
Nummer 18
Tomatenpflanzen auf dem Wochenmarkt
Am Mittwoch, 06. Mai 2026,
ist es soweit, wir sind mit unse-
ren Bio-Tomatenpflanzen wieder
auf dem Markt in Meckenbeuren.
Es gibt wieder unsere beliebtesten
Sorten, wie Ananas Noir, Herzto-
maten und verschiedene Cock-
tailtomaten.
Wir freuen uns auf Sie!
Anmelden: www.stadtradeln.de/meckenbeuren
Meckenbeuren startet am 13.
Juni 2026 beim STADTRADELN
und ruft alle Bürgerinnen und
Bürger, Kinder, Jugendliche,
Schulen, Vereine und Unterneh-
men zur Teilnahme auf. Ziel der
dreiwöchigen Aktion ist es, bis
3. Juli möglichst viele Alltags-
wege mit dem Fahrrad zurück-
zulegen, CO2 einzusparen und
ein starkes Zeichen für nachhal-
tige Mobilität zu setzen.
Schnell Tickets für den 9. Mai Gleis 1 sichern!

2 Nummer 18 • 02. Mai 2026
Gemeindenachrichten Meckenbeuren
Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung
Rathaus
Montag – Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr
Bürgeramt zusätzlich Mittwoch von 14 bis 16 Uhr geöffnet.
Das Rathaus hat am Freitag Freitag, 15.05.2026
(nach Christi Himmelfahrt) und am
Freitag, 05.06.2026 (nach Fronleichnam) geschlossen.
Bitte denken Sie daran, dass der 14.5., 4.6. und 11.6. gesetzliche
Feiertage sind.
Bücherei
Dienstag durchgehend 
09.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch 
09.00 bis 11.30 und 14.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 
09.00 bis 11.30 und 14.30 bis 18.00 Uhr
Freitag

14.30 bis 18.30 Uhr
Jugendcafé
Mittwoch 16 - 17:30 Uhr Schnupper-Juca für 10- und 11-jährige
Mi./Do. 17 - 20 Uhr
Freitag 15 - 21 Uhr
Gemeindeverwaltung Meckenbeuren
Theodor-Heuss-Platz 1
88074 Meckenbeuren
www.meckenbeuren.de
Telefon:
+49 (0)7542 403-0 
Fax: +49 (0)7542 403-100
E-Mail:
rathaus@meckenbeuren.de
WEITERE ÖFFNUNGSZEITEN:
Wertstoffhof Meckenbeuren (Dieselstraße 15)
Montag und Freitag
15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag
09.00 bis 12.00 Uhr
Der Wertstoffhof ist von April bis Oktober auch am Mittwoch
von 16 bis 18 Uhr geöffnet.
Tourist-Information Meckenbeuren (Alte Schmiede 4)
Mo-Fr 9-17 Uhr, Sa 9-13 Uhr
Tel. +49 (0)7542-9296800
E-Mail: info@agentur-am-bodensee.com
www.agentur-am-bodensee.com/
Fundsachen
Wenn Sie etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte an das
Bürgeramt unter +49(0)7542-403-120 oder per E-Mail an
buergeramt@meckenbeuren.de.
E-Bürgerdienste
Verschiedene Leistungen und Anträge können bei uns auch online
beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Rubrik „E-Bürgerdienste“ unter
www.meckenbeuren.de/de/rathaus-buergerservice/
buergerservice/­e-buergerdienste/.
Bereitschaftsdienste
Polizei
110
Feuerwehr
112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
116 117
(Allgemein-, Kinder-, Augen- und HNO-ärztlicher Notfalldienst,
Anruf ist kostenlos)
www.116117.de
Zahnärztlicher Notfalldienst:
Tel. 01801 116 116
Tierärztlicher Notfalldienst: Tel. 07542/938720
Apothekendienst:
tagesaktuell zu erfragen unter Tel. 0800 0022833
Störungsdienst Wasserversorgung
Tel. 07542/403-250
Störungen in der Straßenbeleuchtung
Störungsnummer Regionalwerk 0800 9379-299
Direktmeldung defekte Straßenleuchte
www.stoerung24.de
Impressum
Herausgeber:
Gemeinde Meckenbeuren
Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren
Telefon (07542) 403-225, Telefax (07542) 403-27225
www.meckenbeuren.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Georg Schellinger oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für die Mitteilungen der kath. Kirchengemeinde
Meckenbeuren, Brochenzell und Kehlen: Shinto Kattoor
Verantwortlich für die Mitteilungen der ev. Kirchengemeinde
Meckenbeuren: Frederik Welte
Weitere Inhalte:
Für übernommene Beiträge ist der Autor, bzw. der jeweilige Leiter der
Institution oder des Vereins verantwortlich.
Verlag:
Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim
Layout & Satz:
07154 8222-60 | layout@duv-wagner.de
Redaktionsschluss: Dienstag, 12 Uhr
Gewerbliche Anzeigen:
07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de
Anzeigenschluss: Mittwoch, 12 Uhr
Katharina Härtel (verantwortlich)
Auflage & Erscheinungsweise:
6.700 Exemplare, Wöchentlich am Samstag
Mediadaten: www.duv-wagner.de/meckenbeuren
Fragen zur Zustellung:
07154 8222-30 | reklamation@duv-wagner.de.
Es gelten die AGB der aktuell gültigen Preisliste von Druck + Verlag Wagner
GmbH & Co. KG und werden auf Wunsch zugesandt.

Gemeindenachrichten Meckenbeuren
Nummer 18 • 02. Mai 2026 3
Amtliche Bekanntmachungen
Satzung über die Formen der öffentlichen
Bekanntmachungen und der ortsüblichen
Bekanntgaben der Gemeinde Meckenbeuren
(Bekanntmachungssatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
temberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli
2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.
Februar 2023 (GBl. S. 26) und des § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung
des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (DVO GemO) in der Fassung vom 11. Dezember
2000 (GBl. 2001, S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. No-
vember 2024 (GBl. S. 870, 875) hat der Gemeinderat der Gemeinde
Meckenbeuren folgende Satzung beschlossen:
Teil 1 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 1 - Öffentliche Bekanntmachungen
(1)
 Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Me-
ckenbeuren im Sinne von § 1 DVO GemO erfolgen grund-
sätzlich durch Bereitstellung im Internet auf der Startsei-
te der Internetseite der Gemeinde Meckenbeuren unter
www.meckenbeuren.de im Bereich „Amtliche Bekanntmachun-
gen“. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstel-
lung. Der Tag der Bereitstellung ist anzugeben. Die Mindestfrist
der Bereitstellung im Internet beträgt einen Monat.
(2)
 Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der
Sprechzeiten im Rathaus, Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Me-
ckenbeuren, einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als
Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öf-
fentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Be-
zugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt. Hierauf ist
in der Internet-Bekanntmachung hinzuweisen.
(3)
 Soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer Öffentlichen
Bekanntmachung der Gemeinde Meckenbeuren im Internet
entgegenstehen, erfolgt diese durch Einrücken in die gedruckte
Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Meckenbeuren.
Dies gilt auch, wenn spezialgesetzliche Bestimmungen eine
zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen. Als Tag der
Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Mitteilungs-
blattes der Gemeinde.
§ 2 - Öffentliche Notbekanntmachung
(1)
 Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in ordentlicher Form
nicht möglich, so kann die öffentliche Bekanntmachung in
anderer geeigneter Weise, insbesondere durch Einrücken in die
Tageszeitung Schwäbische Zeitung (Ausgabe Tettnang und/
oder Online Ausgabe) durchgeführt werden (Notbekanntma-
chung).
(2)
 Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt dann der Er-
scheinungstag der Tageszeitung. Der Bekanntmachungswort-
laut ist kostenlos während der Sprechzeiten im Rathaus, Theo-
dor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren einsehbar und kann
gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt
werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden
unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zu-
gesandt.
Teil 2 Ortsübliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben
§ 3 - Ortsübliche Bekanntmachung und Bekanntgabe
(1)
 Ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Meckenbeu-
ren erfolgen, sofern bundes- oder landesrechtlich nicht etwas
anderes bestimmt ist, durch Bereitstellung im Internet auf
der Startseite der Internetseite der Gemeinde Meckenbeuren
unter www.meckenbeuren.de im Bereich „Amtliche Bekannt-
machungen“. Unter die ortsüblichen Bekanntmachungen nach
Satz 1 fallen auch öffentliche Bekanntgaben und ortsübliche
Bekanntgaben. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der
Bereitstellung. Der Tag der Bereitstellung ist anzugeben. Die
Mindestfrist der Bereitstellung im Internet beträgt einen Mo-
nat.
(2)
 Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der
Sprechzeiten im Rathaus, Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Me-
ckenbeuren, einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als
Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öf-
fentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Be-
zugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt. Hierauf ist
in der Internet-Bekanntmachung hinzuweisen.
(3)
 Soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer ortsüblichen
Bekanntmachung der Gemeinde Meckenbeuren im Internet
entgegenstehen, erfolgt diese durch Einrücken in gedruckte
Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Meckenbeuren.
Dies gilt auch, wenn spezialgesetzliche Bestimmungen eine
zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen. Als Tag der
Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Mitteilungs-
blattes der Gemeinde.
§ 4 - Ortsübliche Eil- und Notbekanntmachung
(1)
 In besonderen Fällen, wenn eine rechtzeitige ortsübliche Be-
kanntmachung durch Bereitstellung im Internet nicht möglich
ist, erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung durch Einrücken
in die Tageszeitung Schwäbische Zeitung (Ausgabe Tettnang
und/oder Online Ausgabe).
(2)
 In Notfällen genügt auch die ortsübliche Bekanntmachung
durch
(1) Lautsprecher,
(2) Rundfunk oder
(3) Ausrufen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, Vertei-
lung von Handzetteln oder eine andere geeignete Art der
ortsüblichen Bekanntmachung.
(3)
 Die ortsübliche Bekanntmachung nach § 3 ist unverzüglich
nachzuholen, sobald die Umstände es zulassen.
Teil 3 Inkrafttreten
§ 5 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.05.2026, frühestens am Tag nach ihrer öf-
fentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung
über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Meckenbe-
uren vom 29.05.1956, mit Änderung vom 14.02.1963 außer Kraft.
Meckenbeuren, 22.04.2026
Georg Schellinger
Bürgermeister
Vorgezogener
Redaktionsschluss
Sehr geehrte Autoren,
aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt)
wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen:
Veröffentlichung:
16.05.2026
Abgabeschluss:
11.05.2026, 12:00 Uhr
Wir bitten um Beachtung
und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.
Der Verlag

4 Nummer 18 • 02. Mai 2026
Gemeindenachrichten Meckenbeuren
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu be-
zeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent-
lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung
der Satzung verletzt worden sind.
Öffentliche Sitzung des Ausschusses
für Technik und Umwelt
EINLADUNG
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt
am Mittwoch 06.05.2026 findet nicht statt, da keine Anträge
zur Beratung im Ausschuss vorliegen. 
Zur weiteren Information finden Sie anbei eine Auflistung al-
ler aktuellen Anträge, die nach der Hauptsatzung der Gemein-
de Meckenbeuren keiner Entscheidung durch den Ausschuss
für Technik und Umwelt bedürfen.
1
Stellungnahmen
1.1
Zu folgenden Anträgen wurde das Einvernehmen des
Bürgermeisters erteilt:
1.1.1
Baugenehmigung Neubau eines Tiny Hauses, Berger
Halde, Flst. 2379, Straß
1.1.2
Baugenehmigung Neubau Heizhaus mit Garagen Lin-
dauer Straße 51, 53, Liebenau
1.1.3
Baugenehmigung Neubau Zweifamilienhaus mit Car-
port Leimäckerstraße 12/1, Meckenbeuren
1.1.4
Baugenehmigung Geländemodellierung, neue befes-
tigte Außenanlagen, neue Hangabstützung, neuer An-
fahrschutz beim bestehenden Gefahrengutlager, Zep-
pelinplatz 1, Meckenbeuren
1.1.5
Baugenehmigung Änderung Werbeanlage in Außen-
anlage, Alte Schmiede 4, Meckenbeuren
1.1.6
Abweichung/Ausnahme/Befreiung Errichtung eines
Schuppens für Gartengeräte, Töpferweg 5, Brochenzell
1.1.7
Baugenehmigung