Eisen- und Stahlindustrie Ostdeutschland Tarifdatenblatt; Lohngruppen 1–3 entgelte neu festgelegt
Datenblatt Eisen- und Stahlindustrie_260429
Tarifdatenblatt im Kontext von § 11 TVergG LSA für die Öffentliche Auftragsvergabe
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Tarifbereich/Branche: Eisen- und Stahlindustrie Letzte Aktualisierung Datenblatt: 29.04.2026 Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA gültig ab 01.04.2026: https://evergabe.sachsen- anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dok umente_evergabe/Handlungsanleitungen/VergSpez_ML/Handlungsanlei tung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf Einschlägige Tarifverträge, die gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA für die Ausführung der Leistung am Ort der Ausführung gelten
Lohnabkommen vom 18. Dezember 2023 – gültig ab 18.12.2023, kündbar erstmals zum 30. September 2025 Lohntafel für die Arbeiter der Eisen- und Stahlindustrie in Ostdeutschland – gültig ab 01.01.2025 In der Lohntafel werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA ersetzt: Ab 01.04.2026: Entgelte der Lohngruppen 1, 2 und 3
Gehaltsabkommen vom 18. Dezember 2023 – gültig ab 18.12.2023, kündbar erstmals zum 30. September 2025
Sofern im Gehaltsabkommen für einzelne Beschäftigungsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen
Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen- und Stahlindustrie von Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin-Ost (MTV Stahl) – vom 25.03.1991 i. d. F. vom 7. Juni 2003
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Ermittlung Stundenlohn Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13 Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnre chner/mindestlohn-rechner.html)
Allgemeinverbindliche Tarifverträge siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave- verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9) Hinweis Günstigkeitsprinzip Nach § 11 Abs. 1 TVergG LSA erhalten Auftragnehmer öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen nur, wenn sie sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, bei der Auftragsausführung
- mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages zu entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages zu entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt, (Tariftreue)
- ihren Arbeitnehmern je Arbeitsstunde mindestens ein Entgelt zu zahlen (Mindeststundenentgelt), das a) dem jeweils geltenden Tarifvertrag nach Nummer 1 entspricht (Tariflohn) oder, b) wenn dies für die Arbeitnehmer günstiger ist, dem vergabespezifischen Mindeststundenentgelt nach Absatz 3 entspricht (Vergabemindestlohn),
- sicherzustellen, dass Leiharbeitnehmer nach den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bei der Ausführung der Leistungen für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre Arbeitnehmer (Entgeltgleichheit), und
- tarifvertragliche Änderungen während der Ausführungslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen.
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Zu beachten ist, dass bei bestehender tarifvertraglicher Bindung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 TVergG LSA der Vergabemindestlohn nach Abs. 1 Nr. 2b dennoch als untere Lohngrenze maßgeblich ist. Das bedeutet: Entsprechen die tariftreuepflichtigen Entgelte mindestens dem aktuellen Vergabemindestlohn, gelten diese Tarifentgelte. Unterschreiten sie diesen, sind die betreffenden Entgeltgruppen durch den Vergabemindestlohn zu ersetzen.
Dieses Tarifdatenblatt bildet die Anlage zu der den Vergabeunterlagen beizufügenden „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 TTVer AVO – Ergänzende Vertragsbedingungen“.