Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Entgegennahme eines zweckgebundenen Stiftungsvermögens aus der Auflösung der Martin Opitz Stiftung; 104.962,30 €

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Der Bürgermeister

Entgegennahme spendenähnlicher Zuwendungen Hier: Zweckgebundenes Stiftungsvermögen aus der Auflösung der Martin Opitz Stiftung Drucksache-Nr.: 2026/8

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Entgegennahme eines zweckgebundenen Stiftungsvermögens in Höhe von 104.962,30 € aus der Auflösung der Martin Opitz Stiftung.