Stadtwerke Neuruppin GmbH Bewilligungsverfahren Grundwasserentnahme Neuruppin Stendenitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin; Erörterungstermin 12.05.2026, nicht öffentlich

Bewilligungsverfahren zum Vorhaben „Grundwasserentnahme an der Wasserfassung Neuruppin Stendenitz“ im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Bekanntmachung der Fontanestadt Neuruppin und des Amtes Temnitztal vom 28. April 2026

Für das o. a. Vorhaben wird auf Antrag der Stadtwerke Neuruppin GmbH (Antragstellerin) vom Landesamt für Umwelt, Abteilung W1 (Wasserwirtschaft 1), Referat W11 – Obere Wasserbehörde ein Bewilligungsverfahren nach Paragraf 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes und Paragraf 130 des Brandenburgischen Wassergesetzes in Verbindung mit Paragraf 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg und den Paragrafen 63 bis 70 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit durchgeführt.

Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen, der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach Paragraf 73 Abs. 4 Satz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz und der Stellungnahmen der Behörden wird ein Erörterungstermin durchgeführt.

Der Erörterungstermin beginnt am 12.05.2026 um 10:00 Uhr.

Ort: Landesamt für Umwelt

Haus 3, Raum 3.17

Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam OT Groß Glienicke

Soweit die Erörterung nicht am 12.05.2026 abgeschlossen werden kann, wird am Ende des Verhandlungstages ein Folgetermin bekanntgegeben.

Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des Landesamtes für Umwelt, Referat W11 zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen sind.

Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Im Internet finden Sie diese Bekanntmachung auf folgender Seite: https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aktuelles/oeffentliche- bekanntmachungen/obere-wasserbehoerde- bekanntmachungen/gewaesserbenutzung/ .

Rechtsgrundlagen

Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 4) geändert worden ist

Brandenburgisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 17])

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist

Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist

Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 12], S.262, 264), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 8] , S.4)