Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen genehmigt öffentliche Planauflage Thal Lärmsanierungsprojekt; Einsprache bis 28. Mai 2026

Öffentliche Planauflage Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt: Kantonsstrasse Nr. 107, Thal: Lärmsanierungsprojekt Thal, Abschnitt 14.4 - B14.7.014.003 Vom Bau- und Umweltdepartement genehmigt am 13. Februar 2026 Auflageort: Eingangsbereich Rathaus Thal, Kirchplatz 4 Auflagefrist: 29. April bis 28. Mai 2026 Unterlagen: www.sg.ch

tba-auflagen Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist beim Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).