Gemeinderat Sennwald lädt Bevölkerung zur Stellungnahme zur Fuss- und Veloverkehrsbrücke Sennwald – Ruggell; Frist 5. Mai–3. Juni 2026

Mitwirkung Fuss- und Veloverkehrsbrücke Sennwald – Ruggell

Mitwirkung Fuss- und Veloverkehrsbrücke Sennwald – Ruggell POLITISCHE GEMEINDE SENNWALD MITWIRKUNG Der Gemeinderat Sennwald lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen: Fuss- und Veloverkehrsbrücke Sennwald – Ruggell Die Gemeinde ist nach Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG) dazu verpflichtet, die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planung zu unterrichten und eine geeignete Weise der Mitwirkung sicherzustellen. Die Projektunterlagen sind vom 5. Mai 2026 bis 3. Juni 2026 auf der E-Mitwirkungsplattform (www.mitwirken-sennwald.ch) sowie beim Bauamt (Büro 07) der Gemeinde Sennwald einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können Stellungnahmen vorzugsweise über die E-Mitwirkungsplattform oder schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Der Gemeinderat dankt für eine aktive Mitwirkung. GEMEINDERAT SENNWALD