Stockwerkeigentümergemeinschaft Gauenhof erlässt gerichtliches Verbot Parkieren verboten auf dem Grundstück Nr. 56G, Rickenstrasse 25, Gommiswald; Busse bis CHF 500
Gerichtliches Verbot Auf Antrag der Stockwerkeigentümergemeinschaft Gauenhof vom 30. Juni 2025 wird folgendes gerichtliches Verbot erlassen: “Parkieren verboten” (2.50) mit Zusatz “Privat - Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 56G, Rickenstrasse 25, Gommiswald, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten. “Berechtigt sind einzig Personen, welche aufgrund einer Bewilligung zum bestimmbaren Personenkreis gehören, namentlich: - Dienstbarkeitsberechtigte - Mieter ausschliesslich auf den ihnen vertraglich zugewiesenen Parkplätzen - Besucher während der Dauer ihres Besuches von Mietern bzw. Geschäftsmietern dieser Liegenschaft auf den Besucherparkplätzen nach vorgängiger Registrierung auf dem entsprechenden Online-Portal.” Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit der Anbringung der Signaltafel auf dem Grundstück und der Publikation des Verbotes beim Kreisgericht See-Gaster, Bahnhofstrasse 4, 8730 Uznach, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.