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title: "Der Rat der Stadt Köln nimmt Kostenerhöhung der Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale Köln-Weidenpesch zur Kenntnis; 7.123.328 € zusätzliche Auszahlung, Gesamtkosten 61.604.675 €"
sdDatePublished: "2026-04-29T12:14:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1090643\u0026type=do"
topics:
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "public finance"
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  - name: "infrastructure projects"
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locations:
  - "Germany"
  - "Köln"
  - "North Rhine-Westphalia"
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Der Rat der Stadt Köln nimmt Kostenerhöhung der Generalsanierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale Köln-Weidenpesch zur Kenntnis; 7.123.328 € zusätzliche Auszahlung, Gesamtkosten 61.604.675 €

Haushaltsrechtl. Unterrichtung

Dezernat, Dienststelle
I/372/21

Vorlagen-Nummer 29.04.2026

0982/2025
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
öffentlicher Teil
Gremium
Datum
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Inter-
nationales
04.05.2026
Ausschuss für Bauen und Wohnen
05.05.2026
Bezirksvertretung 5 (Nippes)
07.05.2026
Finanzausschuss
11.05.2026
Rat
12.05.2026

Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12
der Haushaltssatzung der Stadt Köln: Generalsanierung und Erweiterung der
Feuerwehrhauptzentrale Köln-Weidenpesch
Der Rat nimmt die zweite Erhöhung der Investitionsauszahlungen für die Generalsan-
ierung und Erweiterung der Feuerwehrhauptzentrale in Köln Weidenpesch (Vorlagen-
Nr. 3892/2012 und 3726/2018) über 7.123.328 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten be-
tragen nunmehr 61.604.675 € statt bisher 54.481.347 €.

Für die Finanzierung der zusätzlich notwendigen Auszahlungsermächtigung in Höhe
von 7.123.328 € wurden im Rahmen der geltenden Haushaltssatzung im Haushalts-
plan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für
Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212,
Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen
für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-5-5400, Generalsanierung FW 5 be-
reits zusätzliche Mittel in Höhe von 5.063.563 € zur Verfügung gestellt.

Für die Finanzierung der weiterhin notwendigen Auszahlungsermächtigung in Höhe
von 2.059.765 € steht im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz,
Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz in der Produktgruppe 0212, Brand- und Be-
völkerungsschutz, Rettungsdienst in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaß-
nahmen im Haushaltsplan 2025/2026 bei Finanzstelle 3701-0212-5-5400, Generalsa-
nierung FW 5 keine entsprechende Auszahlungsermächtigung im Haushaltsjahr 2025
bereit.

Die fehlende Auszahlungsermächtigung in Höhe von 2.059.765 € wird im Rahmen der
flexiblen Mittelbewirtschaftung bereitgestellt. Dazu kann in der gleichen Produkt-
gruppe die Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge herangezogen werden, da
sich einzelne Maßnahmen dieser Finanzstelle zeitlich verzögern.

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Die zusätzlich notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschrei-
bungen in Höhe von jährlich 142.467 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2027 im gleichen Teilergebnisplan (inkl. Mittelfristplanung), Teilplan-
zeile 14, Bilanzielle Abschreibungen entsprechend eingeplant.

1. Historie und Ausgangslage

Die Gebäude der Feuerwehr Köln auf dem Grundstücksareal der Scheibenstraße 13
wurden 1978 in Betrieb genommen. Der Gebäudekomplex bestand zunächst aus ei-
nem sechsgeschossigen Direktionsgebäude (Bauteil A), der Fahrzeughalle der Feuer-
wache 5 (Bauteil B1), der Fahrzeughalle des Führungsdienstes und der Direktions-
fahrzeuge (Bauteil B2) sowie der Nachrichtenabteilung (Bauteil C). Im Jahr 2006
wurde der Standort durch das Führungs- und Schulungszentrum (Bauteil D) erweitert.
Hier sind bis heute die Leitstelle, die Feuerwehr- und Rettungsdienstschule sowie die
Feuerwehreinsatzleitung und der Krisenstab der Stadt Köln untergebracht.

Mit dem Weiterplanungs- und Baubeschluss des Rates vom 11.02.2014 (Vorlagen-Nr.
3892/2012) wurde die Generalsanierung in drei Bauabschnitten bei laufendem Betrieb
wie folgt beschlossen.

Erster Bauabschnitt
Abriss und Erneuerung des Bauteils B2 mit einer neuen Fahrzeughalle und der Erneu-
erung mit vier Obergeschossen. Abriss des ehemaligen KVB-Trafogebäudes und die
Neuerstellung eines Standortes für den Fernmeldedienst der Freiwilligen Feuerwehr
Köln (Bauteil E).

Zweiter Bauabschnitt
Sanierung des Bauteils A (Branddirektion) und Erneuerung der Fahrzeughalle mit ei-
nem Obergeschoss für die Feuerwache 5 (Bauteil B1).

Dritter Bauabschnitt
Sanierung des Bauteils C mit baulicher Anbindung an den Bauteil B2.

2. Aktueller Projektstand

Alle Bauabschnitte der Generalsanierung sind abgeschlossen. Die vorgenannten Bau-
teile wurden in Abhängigkeit des Baufortschrittes zu unterschiedlichen Zeiten in Be-
trieb genommen und in die reguläre Nutzung überführt. Das letzte Bauteil C wurde
zum Jahresende 2025 in Betrieb genommen. Das Projekt wurde zwischenzeitlich von
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln an das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst
und Bevölkerungsschutz übergeben. Mit Abschluss aller Bauabschnitte und die Über-
gabe des Projektes erfolgt die Mitteilung über die Kostenerhöhung.

3. Begründung der zweiten Kostenerhöhung

Die zweite Kostenerhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus den folgenden Gründen:

Bauzeitverlängerung
Bezugnehmend auf die Angaben zur haushaltsrechtlichen Unterrichtung aus 2019 hat

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sich die Bauzeit aller Bauabschnitte um weitere 33 Monate erhöht. Die Gesamtprojekt-
laufzeit beträgt nunmehr rund neun Jahre.

Die folgenden Umstände sind ursächlich für die Bauzeitverlängerung:
 Umfangreichere Schadstoffsanierungen in den Bauteilen A und C
 Verzögerungen in der Planung und Montage der Fenster und Außentüren
 Verzögerung der Trockenbauarbeiten
 Feststellung von Mängeln im Schallschutz im Bauteil A und in den Ruheräumen
des Einsatzdienstes im Bauteil B1
 Verspätung der Gründung aufgrund von umfangreichen Kampfmittelsondierun-
gen
 Mängel in der Ausführung der Dachabdichtungen der Lichthöfe im Bauteil B1
 Umsetzung des sommerlichen Wärmeschutzes im Bauteil B1 aufgrund klimati-
scher Veränderungen sowie aus Gründen des Arbeitsschutzes für die Mitarbei-
tenden im Einsatzdienst
 Umfangreichere Abbruchmaßnahmen im Bauteil C
 Verzögerungen im Bauablauf durch mangelhaften Estrich im Bauteil C
 Verzögerungen im Bauablauf durch notwendig gewordene Sanierung der
Dachfläche des Bauteil C
 Verspätungen im Innenausbau durch Bauzeitverzögerung im Bauteil C
 Mängelbeseitigung technischer Installationen im Bauteil C

Baupreissteigerungen in Folge der Bauzeitenverlängerung sowie erhöhter Submissi-
onsergebnisse
Stark gestiegene Rohstoffpreise und Lieferengpässe aufgrund global gestörter Liefer-
ketten mit dem Beginn des Ukrainekrieges sowie weitere monetäre Anstiege und Auf-
schläge aufgrund von Auswirkungen der Corona- Pandemie der vergangenen Jahre
haben zu einer signifikanten Kostensteigerung im gesamten Bausektor geführt. Allein
die Indexsteigerung von Mai 2021 zu Mai 2022 betrug ca.19,4 %. Die Gesamtsteige-
rung vom Zeitpunkt der Kostenberechnung aus Q1/2013 zu Q2/2023 betrug ca. 66 %.
Dies führte außerdem zu außergewöhnlichen Preissteigerungen aller neu ausge-
schriebenen Gewerke im Vergleich zur Kostenberechnung aus 2013. Auch Material-
preiserhöhungen durch die bereits seit 2016 langfristig gebundenen Unternehmen so-
wie Mehrkosten für den Objektplaner und die Fachingenieure aufgrund der Bauzeit-
verlängerung waren die Folge.

Die folgende Tabelle bildet auszugsweise die Mehrkosten unterschiedlicher Gewerke
mit hohen Kostensteigerungen aus den Bauabschnitten zwei und drei der Kostenver-
folgung ab:

Beschreibung
Kostensteigerung
Abbruch Bauteil A/B1 aufgrund weiterer Schadstoffe
+ 297.000 €
Gerüststandzeiten Bauteil A/B1 aufgrund Preissteigerung,
Bauzeitverlängerung
+ 318.000 €
Fliesen und Rüttelklinker aufgrund von Preissteigerung, Er-
satzmaßnahmen
+ 354.000 €
Schlosser Bauteil A/B1 aufgrund Preissteigerung; Schall-
schutz Ruheräume BT B1
+ 588.000 €

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Beschreibung
Kostensteigerung
Fenster Bauteil B1 aufgrund PreissteigerungB; Mängelbe-
seitigung
+ 510.000 €
Fassaden Bauteil A/B1 aufgrund Preissteigerung; Schad-
stoffe Bestandsfassade Bauteil A; Anpassung Statik
+ 234.000 €
Elektroinstallation Bauteil C
+ 395.000 €
Trockenbau aufgrund Preissteigerung; Schallschutzverbes-
serung
+ 835.000 €
Tore/ Schranken Bauteil C und Bauteil E
+ 295.000 €
Wärmeschutz Bauteil B1
+ 326.000 €
Ersatzvornahme Baustromversorgung / Baustellenbeleuch-
tung nach Klage des Rohbauunternehmens
+ 129.000 €
Malerarbeiten Mehrkosten aufgrund von Preissteigerung
+ 196.000 €

Zusätzliche Kostensteigerungen über alle Bauabschnitte
Die Umsetzung von neuen Vorgaben der technischen Gebäudeausstattung sowie ak-
tuelle Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen der IT mussten bei der fortlaufenden
Gebäudesanierung berücksichtigt werden. Der Austausch eines Aufzuges aufgrund
von altersbedingten sicherheitstechnischen Mängeln, die notwendige Erneuerung der
Tankstelle inkl. Fläche nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG-Fläche) sowie die Erneue-
rung der Abscheideranlage aufgrund von Mängeln bei der Dichtheitsprüfung unterla-
gen ebenfalls einer erforderlichen Planfortschreibung und führten zu Kostensteigerun-
gen.
Weitere Ursachen für Mehrkosten sind neben den umfangreichen Schadstoffsanierun-
gen die Sanierung des Gebäudedaches des Bauteils C sowie die mangelhaft ausge-
führte Elektro- und Blitzschutzinstallation im selben Bauteil. Zusätzlich musste nach
einer Sachverständigenprüfung eine Ergänzung des Überspannungsschutzes vorge-
nommen werden.
Insgesamt waren bei diesem Projekt 405 Firmenaufträge erteilt worden. Der Steue-
rungsaufwand war aufgrund der hohen Gesamtanzahl an Vergaben erheblich. Zudem
wirkten sich Verzögerungen bei Gewerken unmittelbar und deutlich auf die Folgege-
werke aus. Auch deshalb kam es wiederholt zu Störungen im Bauablauf, woraufhin
Kündigungen und Ersatzvornahmen mit einhergehenden Kostensteigerungen die
Folge waren.

4. Betrachtung der Kostensteigerung und Risikobewertung

Kostenbetrachtung in Beziehung der Bauabschnitte
Gegenüber der haushaltsrechtlichen Unterrichtung aus 2019 ergibt sich aufgrund nicht
eingetretener Risiken und günstigeren Aufträgen für den ersten Bauabschnitt ein Min-
derbedarf in Höhe von derzeit 733.016,69 €.
Die aktuelle Abrechnung von Bauleistungen zum zweiten Bauabschnitt weist eine
Kostensteigerung in Höhe von 3.506.825,06 € gegenüber der ersten haushaltsrechtli-
chen Unterrichtung von 2019 aus.

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Die Abrechnung von Bauleistungen zum dritten Bauabschnitt weist eine Kostensteige-
rung in Höhe von 5.023.720,57 € gegenüber der haushaltsrechtlichen Unterrichtung
von 2019 aus.
Die Summe der bisherigen Baunebenkosten über alle Bauabschnitte im Vergleich zur
haushaltsrechtlichen Unterrichtung von 2019 beträgt 2.737.289,06 €. Die Bauneben-
kosten haben sich aufgrund der verlängerten Bauzeit sowie den gestiegenen Honorar-
bezugskosten ebenfalls erhöht.
Für die Abrechnung von ausstehenden Restarbeiten wurden Kosten in Höhe von
1.920.500 € über alle Kostengruppen prognostiziert.

Risikobewertung
In der Vorlage zur Kostenerhöhungsmitteilung aus 2019 wurde bereits eine Preisstei-
gerung in die Risikobewertung aufgenommen. Diese wurde jedoch durch die tatsächli-
chen Preissteigerungen in allen Gewerken aufgezehrt.
Andere Risiken, z.B. Insolvenzverfahren, wurden im zweiten und dritten Bauabschnitt
nicht benötigt und sind damit entfallen bzw. decken die Ersatzmaßnahmen, die für die
Insolvenz im ersten Bauabschnitt als Mehrkosten angefallen sind. Aufgrund der Neu-
bewertung der Risiken wurde die Summe der Risikobewertung zur ersten Kostenerhö-
hung in Höhe von 6.214.890 € aufgelöst.

Bei mehreren Gewerken wurde auf Grund von Mängeln, Einleitung von Ersatzmaß-
nahmen und Hinzuziehung von Sachverständigen die Schlussrechnung gekürzt. Zu
einzelnen Gewerken sind noch Mängel und Restarbeiten offen, deren Abstellung bei
den verantwortlichen Unternehmen angezeigt wurden bzw. bereits in der Ausführung
sind. Regress- und Gewährleistungsansprüche werden im Bedarfsfall gegenüber den
betreffenden Auftragnehmern geltend gemacht. Es sind insgesamt acht Klageverfah-
ren anhängig bzw. zu erwarten. Für hieraus entstehende Risiken wurden Rückstellun-
gen i.H.v. 882.900 € einkalkuliert.

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5. Gesamtkostenübersicht

Zusammensetzung der Kostenerhöhung
Beschr