Rat der Stadt Köln verlängert Betrauung der moderne stadt GmbH in Köln; Verlängerung um 10 Jahre Endet erst nach Veräußerung Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1045/2026 Freigabedatum 29.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung der Betrauung der modernen stadt GmbH Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln verlängert die Betrauung der moderne stadt GmbH zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe dieses Be- schlusses und des anliegenden Betrauungsaktes. 2. Die moderne stadt GmbH soll Eigentum an den von der Betrauung umfassten Grundstü- cken so lange behalten, als sämtliche Veräußerungs- und Vermietungserlöse hinreichen, um die Kosten der DAWI Leistungen und eine angemessene Eigenkapitalrendite gemäß Ziffer 2.3 des Betrauungsaktes zu decken. 3. Der Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in der Ge- sellschafterversammlung der moderne stadt GmbH an, die Umsetzung des Betrauungsaktes in der moderne stadt GmbH gemäß den vorstehenden Ziffern 1 u. 2 sicherzustellen, insbeson- dere durch Beschlussfassung in deren Gesellschafterversammlung. Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Begründung: Die Stadt Köln hat auf Basis des DAWI-Freistellungsbeschluss (2012/21/EU, ABI. EU vom 11. Januar 2012 Nr. L 7/3) mit Ratsbeschluss vom 28. Juni 2016 (Vorlagen-Nummer 1860/2016) die moderne stadt GmbH mit definierten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden waren und im Interesse der Allgemeinheit gelegen haben, betraut. Der Betrauungsakt bezog sich auf die Neugestaltung der Porzer Innenstadt im Umfeld des ehemaligen Hertie-Gebäudes und um- fasste den Abriss der Bestandsimmobilie und die städtebauliche Neuordnung mit hohen An- teil an innerstädtischem Wohnraum sowie Einzelhandel. Der Zeitraum der Betrauung endet mit Ablauf des 27. Juni 2026. Die moderne stadt GmbH hat sämtliche DAWI-Leistungen, die der Betrauungsakt vorsieht, vollumfänglich erbracht. Der Betrauungsakt sieht vor, zum Ende des Betrauungszeitraumes eine Schlussabrechnung vorzunehmen, die von einem Wirtschaftsprüfer testiert wird. Diese Schlussabrechnung enthält zunächst die Kosten und eine angemessene Eigenkapitalrendite, die zur Erfüllung der DAWI-Leistungen angefallen sind. Daneben sind in der Schlussabrech- nung auch die Erlöse zu berücksichtigen, die durch die Grundstücksveräußerungen und Ver- mietungen erzielt werden konnten. Die aktuellen Marktverhältnisse lassen eine Veräußerung der betreffenden Grundstücke jedoch nur zu einem Kaufpreis zu, der unter dem gutachterlich ermittelten Grundstückswert liegt. Dadurch würde der Veräußerungserlös nicht genügen, um insgesamt die Kosten und eine angemessene Eigenkapitalrendite aus der Erbringung der DAWI-Leistungen durch die moderne stadt GmbH zu decken. Der moderne stadt GmbH soll daher ermöglicht werden, die in Rede stehenden Grundstücke erst dann zu veräußern, wenn ein Kaufpreis in Aussicht steht, der mindestens einem gut- achterlich ermittelten Grundstückswert entspricht, so dass zwischenzeitliche Mieteinnahmen und erreichbarer Veräußerungserlös ggf. gemeinsam genügen, um die Kosten und die ange- messene Eigenkapitalrendite aus den erbrachten DAWI-Leistungen zu decken. Die moderne stadt soll das Grundstück nicht länger als zur Erreichung dieser Ziele im Eigentum behalten. Um Veräußerungszwänge zu vermeiden, soll daher der Betrauungsakt um die Regeldauer von 10 Jahren nach Artikel 2 Abs. 3 des DAWI Freistellungsbeschlusses (neue Fassung (EU) 2025/2630) verlängert werden. Er endet jedoch in jedem Fall mit der Veräußerung der errich- teten Gebäude, Erstellung der Schlussabrechnung und Vornahme von etwaigen Ausgleichs- maßnahmen durch die Stadt Köln gegenüber der moderne stadt GmbH. Der bestehende Betrauungsakt wurde nur in § 7 (Geltungsdauer) um folgenden Passus er- gänzt: „Sofern dieser Zeitraum nicht ausreicht, kann der Rat durch Beschluss eine erneute Betrau- ung bis zur Veräußerung der errichteten Gebäude und Erstellung der Schlussabrechnung, höchstens aber für weitere 10 Jahre, vornehmen.“ Daneben wurde nur redaktionelle Änderun- gen, bedingt durch die Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen, vorgenommen. Zuschussverpflichtungen der Stadt, die über die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen hin- ausgehen, das umfasst die Kosten und die angemessene Eigenkapitalrendite aus der Erbrin- gung der DAWI-Leistung durch die moderne stadt GmbH, enthält der Betrauungsakt nicht. Anlagen Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Betrauungsakt --- Source: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1091256&type=do sdDatePublished: 2026-04-29T12:14:00Z Topics: construction and property, real estate, local authority, public finance, business governance Locations: Köln