SPD-Fraktion Ehrenfeld beantragt Lärmschutzmaßnahmen im Bereich K4 und BAB 57, Köln Ehrenfeld; Nachtmessungen geplant, Tempo 80 km/h und Kontrollen vorgesehen

Antrag/Anfrage SPD BV4

SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld

SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de

Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann

Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0729/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026

Antrag der SPD Fraktion: Lärmschutzmaßnahmen im Bereich K4 und BAB 57 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11.05.2026 zu setzen.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie wirksame Lärmschutzmaßnahmen im Bereich zwischen K4 ab Innere Kanalstraße und dem Autobahnanschluss Bickendorf/Bilderstöckchen umgesetzt werden können.

Die Prüfung soll insbesondere folgende Maßnahmen umfassen:

  1. Durchführung einer Lärmmesskampagne zur Dokumentation der tatsächlichen Lärmbelastung, insbesondere in den Nachtstunden (22–6 Uhr)

  2. Prüfung einer verkehrsrechtlichen Geschwindigkeitsreduktion auf Grundlage der StVO- Novelle 2024 (§ 45 StVO – Lärmschutz, Gesundheitsschutz, städtebauliche Entwicklung) auf Tempo 80 km/h in beide Fahrtrichtungen zwischen AS Köln-Ehrenfeld und AS Bickendorf und einer permanenten Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im gesamten o.g. Bereich in beide Fahrtrichtungen.

  3. Beantragung regelmäßiger polizeilicher Schwerpunktkontrollen im Bereich K4 und BAB 57 beim Polizeipräsidium Köln zur Ahndung von:

SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld

a. Illegalen Auspuffmodifikationen (Klappenauspuffe) b. Manipulierten Schalldämpfern c. Unnötigem Lärm durch bewusstes Beschleunigen d. Verstößen gegen § 30 StVO, § 49 StVZO

Begründung Seit Jahren stellt die Lärmbelästigung durch Verkehr auf der BAB 57 stadtauswärts ab Tunnelausgang sowie entlang der Inneren Kanalstraße (K4) ein erhebliches Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner dar. Bereits vor ca. 10 Jahren wurde ein Antrag zur Geschwindigkeitsreduktion auf der BAB 57 gestellt, der von der Bezirksregierung mit Verweis auf die damalige Rechtslage abgelehnt wurde.

Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2024 (§ 45 StVO, in Kraft seit 11. Oktober 2024) hat sich die rechtliche Grundlage geändert. Straßenverkehrsbehörden können nun verkehrsbeschränkende Maßnahmen auch „zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung" anordnen, ohne dass hierfür eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden muss.

Lärmschutz ist ein eigenständiger, rechtlich tragfähiger Anordnungsgrund.

Die spezifische Situation im betroffenen Abschnitt verschärft das Lärmproblem zusätzlich: Im Bereich der Einhausung (K4/Tunnel) provoziert die bauliche Situation bei vielen Fahrzeugführenden ein bewusstes „Gas geben", da die akustische Verstärkung durch die Tunnelwände eine enorme Geräuschkulisse erzeugt. Dieser Effekt wird gezielt ausgenutzt, insbesondere von Fahrzeugen mit manipulierten oder auf Lautstärke ausgelegten Auspuffanlagen.

Direkt nach dem Tunnelausgang erhöht sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 100 km/h. Dieser abrupte Geschwindigkeitswechsel verleitet systematisch zu starken Beschleunigungsmanövern, die mit entsprechend hohen Lärmemissionen einhergehen, insbesondere nachts, wenn die Lärmbelastung für Anwohnende am störendsten ist. Anwohnende berichten seit geraumer Zeit davon, dass manipulierte Fahrzeuge und Motorräder über Minuten akustisch „verfolgt“ werden können.

Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld